Terrorprozess gegen Jungnazis – Vom Kinderzimmer in den Rassenkrieg – #terror

n Hamburg stehen jetzt acht Jugendliche vor Gericht, denen rechtsextremer Terror vorgeworfen wird. Nicht alle Elternhäuser waren wohl ahnungslos. Es waren großspurige Pläne, die Lenny, Jason oder Benny verfolgten. Von einem bevorstehenden Rassenkrieg sollen die Teenager in ihrer Whatsapp-Gruppe, die der „Letzten Verteidigungswelle“, fabuliert haben. Von einer Bewaffnung, einem „Tag X“, einem Umsturz. Vorher werde man „Kanacken“ verprügeln oder „Zecken“ töten, ihnen das Leben zur Hölle machen, ohne Gnade. In ein paar Jahren, soll einer der Jugendlichen getönt haben, werde man zu Tausenden sein und in Berlin mit Hakenkreuzflaggen aufmarschieren. „Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült und ihre Existenz zerstört“, gab sich die Gruppe als Leitspruch. Dann aber stand die Polizei am 21. Mai 2025 in ihren Kinderzimmern in Altdöbern, Neubukow oder Wismar und nahm Lenny M., Jason R., Benjamin H. und zwei weitere Teenager fest, alle damals 14 bis 18 Jahre alt – im Auftrag der Bundesanwaltschaft. Drei weitere beschuldigte Jugendliche saßen da schon wegen Straftaten in Haft. Der Vorwurf nun: Bildung einer terroristischen Vereinigung, in zwei Fällen auch versuchter Mord, in einem Fall Verabredung zum Mord. (…) Der Prozess wird der größte, seit vor rund zwei Jahren bundesweit plötzlich neue Gruppen sehr junger Neonazis auftauchten, erst auf Tiktok oder Instagram, dann auch auf der Straße, vor allem bei Störaktionen gegen CSDs, mit Namen wie „Deutsche Jugend Voran“, „Jung und Stark“, „Der Störtrupp“, „Elblandrevolte“ – oder eben die „Letzte Verteidigungswelle“. Und das Verfahren ist ein Novum: Noch nie war eine von der Bundesanwaltschaft angeklagte Terrorgruppe so jung. Dennoch soll der Prozess öffentlich beginnen. Das Gericht wies aber bereits darauf hin, dass sich dies noch ändern könne, wenn es „im Interesse der Erziehung“ geboten sei.

via taz: Terrorprozess gegen Jungnazis Vom Kinderzimmer in den Rassenkrieg

BKA-Studie – Immer mehr Menschen offen für rechtsextremes Gedankengut

Führer-Sehnsucht, Hass auf Juden: Der Anteil der Menschen in Deutschland mit einem Faible für rechtsextreme Ideologien wächst. Vor allem bei den Jungen. Immer mehr Menschen in Deutschland sind einer neuen Untersuchung zufolge offen für rechtsextreme Ideologien. Ihr Anteil stieg zwischen 2021 und 2025 von 21,8 Prozent auf 29,6 Prozent an, wie aus dem vom Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Bericht »Motra-Monitor«  hervorgeht. Um die Einstellungen zu messen, hatten die Forscherinnen und Forscher des Motra-Verbunds den Teilnehmern der repräsentativen Befragung zehn verschiedene Aussagen vorgelegt, zu denen sie sich positionieren sollten. Dazu zählen Aussagen wie »Ein Staat sollte einen Führer haben, der das Land zum Wohle aller mit starker Hand regiert« und »Juden haben in Deutschland zu viel Einfluss«. Motra steht für »Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung«. Es ist ein Forschungsverbund, den die Bundesministerien für Bildung und Forschung, Inneres und Heimat sowie Familie fördern. Er erforscht das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland, seine Hintergründe und Entwicklungen. Manifest rechtsextreme Einstellungen finden sich deutlich häufiger bei Menschen mit niedrigem Bildungsniveau. Bei Befragten, die maximal einen Hauptschulabschluss erreicht haben, lag der Anteil derjenigen, die solche Ansichten vertreten, 2025 bei 11,1 Prozent. Unter Menschen mit Abitur waren es 1,4 Prozent.

via spiegel: BKA-Studie Immer mehr Menschen offen für rechtsextremes Gedankengut

siehe auch: MOTRA-Monitor 2024/25 Der vorliegende Monitor des MOTRA-Forschungsverbunds beschreibt das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland in einer Phase anhaltender gesellschaftlicher Verunsicherung: Es vermittelt sich ein Bild einer Stabilisierung auf kritisch hohem Niveau, ohne dass bislang von einer Trendumkehr gesprochen werden kann. Während manifest extremistische Einstellungen insgesamt nicht weiter anwachsen, nimmt die Offenheit gegenüber autoritären, antisemitischen und demokratiefeindlichen Deutungen weiter zu, insbesondere in jüngeren Bevölkerungsgruppen. Parallel dazu erreichen Politisch motivierte Kriminalität, Hasskriminalität und Angriffe auf Amts- und Mandatstragende neue Höchststände, auch wenn schwere Gewalt weiterhin die Ausnahme bleibt. Der Band zeigt, wie sich gesellschaftliche Konflikte in digitalen Öffentlichkeiten, in Einstellungen und schließlich im Handeln verdichten, und macht zugleich deutlich, dass einer pro-demokratischen Mehrheit eine kleine, aber zunehmend entgrenzte radikale Minderheit gegenübersteht.

AfD-Politiker Gottschalk: Parteikollegin von Storch sei handgreiflich geworden

In der Fraktion der rechtspopulistischen AfD im Deutschen Bundestag ist es diese Woche ganz schön hart zur Sache gegangen. Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Kay Gottschalk wirft Fraktions-Vize Beatrix von Storch vor, sie sei ihm gegenüber handgreiflich geworden. Nach Angaben von Teilnehmern einer internen Runde begann die Auseinandersetzung zwischen den beiden, als Gottschalk in dem Kreis kritisierte, eine Mitteilung zum Iran-Krieg sei am Wochenende zu spät veröffentlicht worden. Laut Gottschalk kam die stellvertretende Fraktionsvorsitzende daraufhin zu ihm. «Sie hat mir erst das Handy vor die Nase gehalten und mir dann zweimal die flache Hand auf die Stirn geknallt», sagte Gottschalk auf Nachfrage. Zuerst hatte «Bild» über den Zwischenfall berichtet.

via watson: AfD-Politiker Gottschalk: Parteikollegin von Storch sei handgreiflich geworden

siehe auch: “Auf die Stirn geknallt” AfD-Politiker erhebt Gewaltvorwurf gegen Beatrix von Storch. In der AfD-Bundestagsfraktion ist es zu einem handfesten Streit gekommen. Kay Gottschalk erhebt schwere Vorwürfe gegen Beatrix von Storch. In der AfD-Bundestagsfraktion soll es in dieser Woche zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Kay Gottschalk wirft Fraktions-Vize Beatrix von Storch vor, sie sei ihm gegenüber handgreiflich geworden. Nach Angaben von Teilnehmern einer internen Runde begann die Auseinandersetzung zwischen den beiden, als Gottschalk in dem Kreis kritisierte, eine Mitteilung zum Iran-Krieg sei am Wochenende zu spät veröffentlicht worden. Laut Gottschalk kam die stellvertretende Fraktionsvorsitzende daraufhin zu ihm. “Sie hat mir erst das Handy vor die Nase gehalten und mir dann zweimal die flache Hand auf die Stirn geknallt”, sagte Gottschalk. Zuerst hatte “Bild” berichtet.

Dobrindt will weiter für Sonderregister kämpfen

Laut Bundesinnenministerium suche man weiter das Gespräch mit den Ländern über im Bundesrat zunächst gescheiterte Pläne zur Datenwiedergabe rund um trans Personen. Das Bundesinnenministerium will an Plänen zur automatisierten Datenweitergabe bei einer Änderung des Geschlechteintrags und Namens nach dem Selbstbestimmungsgsetz festhalten. Das geht aus einer Antwort des von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Hauses auf eine Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Nyke Slawik hervor, über die zuerst die “Zeit” berichtete. Die geplante “Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen” (PDF) war im letzten Juli Herbst bekannt geworden und nach diverser Kritik vorerst im Bundesrat gescheitert – die Länderkammer nahm sie im Oktober offenbar aufgrund absehbar mangelnder Mehrheit von der Tagesordnung (queer.de berichtete). Das unter anderem als “Sonderregister für trans Personen” kritisierte Gesetz muss durch den Bundesrat, nicht aber den Bundestag. Laut der Antwort auf Slawiks Anfrage führe das Bundesinnenministerium aktuell “Gespräche mit den Ländern zur Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen, um eine Zustimmung des Bundesrates zu erreichen”. Das Ministerium halte es demnach weiterhin für notwendig, ein Instrument zur “Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung bezogen auf Änderungen des Geschlechtseintrags” vorzusehen. Die ursprüngliche Verordnung sieht im Meldewesen neue zusätzliche Dienstblätter bzw. Datensätze vor (queer.de berichtete). Sie umfassen eine Änderung des Geschlechtseintrags nach dem zum 1. November 2024 in Kraft getreteten Selbstbestimmungsgesetz, das Datum, zuständige Behörde und Aktenzeichen sowie frühere Vornamen. Die Meldebehörde soll diese dann unter anderem im Bundeszentralregister dauerhaft vorgehaltenen Datensätze auch der Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. In vom Innenministerium selbst veröffentlichten Stellungnahmen hatten queere Verbände wie der Bundesverband Trans, die Deutsche Gesellschaft für Trans– und Intergeschlechtlichkeit oder der LSVD das Vorhaben kritisiert. Es verstoße gegen den Grundsatz der Datenminimierung, Persönlichkeitsrechte und sei in vielen Fällen unnötig. So sei “eine eindeutige Identifikation” bereits jetzt möglich, entsprechende Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen habe es etwa schon jahrzehntelang durch das nun abgeschaffte Transsexuellengesetz gegeben (queer.de berichtete). Entgegen Offenbarungsverbot und Datenlöschungsgrundsätzen entstehe ein “Mechanismus, der das ‘alte Geschlecht’ dauerhaft mitführt, obwohl das SBGG gerade darauf abzielt, dass Menschen nach einer Änderung nicht mehr an ihren früheren Geschlechtseintrag gebunden sind”, kritisierte der LSVD. Die Regelungen widersprächen dem “antidiskriminierenden Grundgedanken des Selbstbestimmungsgesetzes selbst”, monierte der BVT: “Die Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechts- und Namensangaben kann zu Zwangsoutings im Kontakt mit Behörden führen – mit möglichen Folgen wie Diskriminierung und Stigmatisierung”.

via queer: Dobrindt will weiter für Sonderregister kämpfen

Rassismus im Hamburger Amt für Migration – Mitarbeiterin hält Gewalt gegen Frauen für „importiert“

In einer Schulung soll eine Behördenmitarbeiterin Gewalt gegen Frauen auf die Herkunft zurückgeführt haben. Frauenhäuser werfen dem Amt Verharmlosung vor. Um „Problemlagen zwischen den Frauenhäusern und dem Amt für Migration“ sollte es im Amt für Migration in der Hammer Straße gehen. Bei der Schulung im vergangenen Oktober sollten die Hamburger Frauenhäuser ihre Arbeit vorstellen. „Bestehende Schnittstellen und Herausforderungen in der Zusammenarbeit“ sollten beleuchtet werden. Nicht geplant war allerdings, dass die Herausforderungen sich live vor Ort auftun würden. Während einer Diskussionsrunde soll eine Mitarbeiterin des Amtes sich wiederholt rassistisch geäußert haben. Sie habe häusliche Gewalt mit der Herkunft von Menschen in Verbindung gebracht und Gewalt bei von ihr als „Bio-Deutsche“ bezeichneten Personen als Einzelfälle dargestellt, sagt Hanife Azcan, Mitarbeiterin in einem Hamburger Frauenhaus. Sie hat an der Schulung im Oktober teilgenommen, zusammen mit drei Kol­le­g:in­nen von Hamburger Frauenhäusern und über zehn Mit­ar­bei­te­r:in­nen des Amtes für Migration. Es seien Worte wie „importierte Gewalt“ gefallen, so Azcan. Kol­le­g:in­nen aus den Frauenhäusern sowie einige Mit­ar­bei­te­r:in­nen des Amtes für Migration hätten darauf hingewiesen, dass erwiesenermaßen nicht die Herkunft, sondern patriarchale Gewalt ursächlich ist und häusliche Gewalt unabhängig von der Herkunft vorkommt. Die Mitarbeiterin habe sich jedoch nicht einsichtig gezeigt; die Diskussion habe sich fortgesetzt. (…) Danach wandten sich die Frauenhäuser mit einem Brief an das Amt für Migration, welcher der taz vorliegt. Die Aussagen der Mit­ar­bei­te­r:in reproduzierten pauschale Schuldzuweisungen gegenüber Personen mit Migrationsgeschichte und widersprächen dem professionellen Anspruch, besonders schutzbedürftige Personen zu unterstützen, heißt es darin. Gefordert wurden eine Stellungnahme, eine Entschuldigung sowie „verbindliche rassismuskritische und diversitätssensible Qualifizierungsmaßnahmen“ für die Mitarbeitenden. In der Antwort des Amtes, die der taz vorliegt, heißt es, der Vorfall werde ernst genommen. Die Mitarbeiterin räume ein, Fragen gestellt zu haben, die „geeignet sind, kontrovers diskutiert zu werden“. Sie bedauere, dass ihre Aussagen als diskriminierend aufgefasst worden seien; dies sei nicht ihre Absicht gewesen. „Schulungsveranstaltungen können und sollten sogar ein Ort der Debatte sein dürfen“, schreibt die Behörde. Qualifizierungsmaßnahmen in Sachen Diversität bestünden bereits. Eine ausdrückliche Entschuldigung oder eine klare Benennung des rassistischen Gehalts der zitierten Aussagen enthält das Schreiben jedoch nicht. Vielmehr wird von einem Missverständnis gesprochen.

via taz: Rassismus im Hamburger Amt für Migration Mitarbeiterin hält Gewalt gegen Frauen für „importiert“

#LANDGERICHT #MÜHLHAUSEN – #Haftstrafen für sogenannte #Reichsbürger nach Hunderten Drohbriefen

Zwei sogenannte Reichsbürger sind vom Landgericht Mühlhausen zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten Behörden und Ämter massiv bedroht und deren Beschäftigte eingeschüchtert. Das Landgericht Mühlhausen hat zwei sogenannte Reichsbürger wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 55-Jähriger Mühlhäuser soll wegen mehr als 350 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung sowie wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung für fünf Jahre und sieben Monate in Haft. Ein 52-Jähriger aus Erfurt wurde wegen je 13 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, der ältere Angeklagte lehne den Staat ab und sehe die geltende Rechtsordnung nicht als bindend an. (…) Die beiden Angeklagten hätten daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und gegen Entgelt Droh- und Einschüchterungsbriefe für andere verfasst. Zu dieser kriminellen Vereinigung gehören nach Auffassung der Staatsanwaltschaft insgesamt neun Menschen, darunter mehrere Familienmitglieder des 55-Jährigen.

via mdr: LANDGERICHT MÜHLHAUSEN Haftstrafen für sogenannte Reichsbürger nach Hunderten Drohbriefen

Vorwurf der Vetternwirtschaft: AfD-Fraktion schmeißt Abgeordneten raus

Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen ausgeschlossen. Die Fraktion stimmte einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze zu, die ihm fraktionsschädigendes Verhalten vorgeworfen hatte, wie ein Sprecher bestätigte. Hintergrund ist die Debatte über sogenannte Vetternwirtschaft in der AfD. Bereits in der vergangenen Woche hatte es Berichte gegeben, denen zufolge Schmidt die AfD-Bundestagsfraktion verlassen sollte. Der betroffene Abgeordnete bezeichnete die Entscheidung jetzt in einer ersten Reaktion als falsch. Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der Sachsen-Anhalt-AfD. Schmidt, Generalsekretär des AfD-Landesverbandes von 2022 bis Februar 2025, und andere Führungskräfte hatten sich überworfen.  Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. Schmidt wiederum richtete dann Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen und kündigte an, Belege dafür vorzulegen. In einem Interview des Portals Nius sprach er später von einer „Beutegemeinschaft“. Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst.

via fr: Vorwurf der Vetternwirtschaft: AfD-Fraktion schmeißt Abgeordneten raus

siehe auch: Verwandtenaffäre: AfD-Fraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus Die Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD hat erste ernste personelle Konsequenzen: Die Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt ausgeschlossen. Ein Ende der Verwandtenaffäre ist derweil nicht in Sicht. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat ihren Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft ausgeschlossen. Die Fraktion folgte damit einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze um die Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla, wie ein Sprecher bestätigte. AfD-Fraktion schrumpft Schmidt reagierte mit Unverständnis: “Die Entscheidung, mich aus der Bundestagsfraktion auszuschließen, halte ich für falsch. Reformbedarf wird nicht dadurch gelöst, dass man einzelne Personen zum Problem erklärt”, teilte er mit. Er habe für strukturelle Verbesserungen und eine ehrliche Aufarbeitung geworben. Diese Debatte sei notwendig und dürfe nicht personalisiert werden. “Unabhängig vom Ausschluss werde ich weiterhin die inhaltlichen Ziele der AfD unterstützen und im Sinne unserer Wähler arbeiten. Der Partei bleibe ich politisch verbunden.” (…) Die AfD Sachsen-Anhalt hatte bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg gebracht, dem sich die AfD-Bundesspitze anschloss. Solche Verfahren werden vor Parteischiedsgerichten verhandelt. Das Verfahren gegen Schmidt läuft noch. Nun folgt der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion. 98 Abgeordnete stimmten dafür, 14 dagegen, 10 enthielten sich, wie es aus Fraktionskreisen hieß.