Laut Bundesinnenministerium suche man weiter das Gespräch mit den Ländern über im Bundesrat zunächst gescheiterte Pläne zur Datenwiedergabe rund um trans Personen. Das Bundesinnenministerium will an Plänen zur automatisierten Datenweitergabe bei einer Änderung des Geschlechteintrags und Namens nach dem Selbstbestimmungsgsetz festhalten. Das geht aus einer Antwort des von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Hauses auf eine Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Nyke Slawik hervor, über die zuerst die “Zeit” berichtete. Die geplante “Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen” (PDF) war im letzten Juli Herbst bekannt geworden und nach diverser Kritik vorerst im Bundesrat gescheitert – die Länderkammer nahm sie im Oktober offenbar aufgrund absehbar mangelnder Mehrheit von der Tagesordnung (queer.de berichtete). Das unter anderem als “Sonderregister für trans Personen” kritisierte Gesetz muss durch den Bundesrat, nicht aber den Bundestag. Laut der Antwort auf Slawiks Anfrage führe das Bundesinnenministerium aktuell “Gespräche mit den Ländern zur Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen, um eine Zustimmung des Bundesrates zu erreichen”. Das Ministerium halte es demnach weiterhin für notwendig, ein Instrument zur “Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung bezogen auf Änderungen des Geschlechtseintrags” vorzusehen. Die ursprüngliche Verordnung sieht im Meldewesen neue zusätzliche Dienstblätter bzw. Datensätze vor (queer.de berichtete). Sie umfassen eine Änderung des Geschlechtseintrags nach dem zum 1. November 2024 in Kraft getreteten Selbstbestimmungsgesetz, das Datum, zuständige Behörde und Aktenzeichen sowie frühere Vornamen. Die Meldebehörde soll diese dann unter anderem im Bundeszentralregister dauerhaft vorgehaltenen Datensätze auch der Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. In vom Innenministerium selbst veröffentlichten Stellungnahmen hatten queere Verbände wie der Bundesverband Trans, die Deutsche Gesellschaft für Trans– und Intergeschlechtlichkeit oder der LSVD das Vorhaben kritisiert. Es verstoße gegen den Grundsatz der Datenminimierung, Persönlichkeitsrechte und sei in vielen Fällen unnötig. So sei “eine eindeutige Identifikation” bereits jetzt möglich, entsprechende Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen habe es etwa schon jahrzehntelang durch das nun abgeschaffte Transsexuellengesetz gegeben (queer.de berichtete). Entgegen Offenbarungsverbot und Datenlöschungsgrundsätzen entstehe ein “Mechanismus, der das ‘alte Geschlecht’ dauerhaft mitführt, obwohl das SBGG gerade darauf abzielt, dass Menschen nach einer Änderung nicht mehr an ihren früheren Geschlechtseintrag gebunden sind”, kritisierte der LSVD. Die Regelungen widersprächen dem “antidiskriminierenden Grundgedanken des Selbstbestimmungsgesetzes selbst”, monierte der BVT: “Die Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechts- und Namensangaben kann zu Zwangsoutings im Kontakt mit Behörden führen – mit möglichen Folgen wie Diskriminierung und Stigmatisierung”.

via queer: Dobrindt will weiter für Sonderregister kämpfen