ILM-KREIS (THÜRINGEN) – AfD, CDU und Freie Wähler kürzen gemeinsam Gelder für „Demokratie leben!“ – #brandmauer

Im Ilm-Kreis in Thüringen wurde der Kreishaushalt 2026 beschlossen – mit einer Streichliste, die Klimaprojekte, Integrationsprogramme und Bildungsförderung trifft. Ein Beschluss sorgt dabei für besonderes Aufsehen. napp 100.000 Einwohner hat der Ilm-Kreis in Thüringen, und die dortigen Wahlberechtigten haben im Jahr 2024 mehrheitlich blau gewählt: Die AfD hat aktuell 14 Sitze im Kreistag (Sitzungsorte: Arnstadt und Ilmenau) und somit die Mehrheit, gefolgt von 11 Abgeordneten der CDU, FWG (8), Linke (5), SPD (4), Grüne (3) und FDP (1). Verhältnisse, die auch die Verabschiedung eines Haushalts erschweren. Wie die „Thüringer Allgemeine“ (TA) berichtet, wurde jüngst zum vierten Mal versucht, den Haushalt 2026 zu verabschieden. Dies gelang zwar. Aber das Ergebnis war dann „nicht das, was sich Landrätin Petra Enders (parteilos) mitsamt ihrer Verbündeten von Linken, Grünen und SPD vorgestellt (…)“ hatte, berichtet die „TA“. Denn die Anträge, die CDU, FDP und Freie Wähler gemeinsam in der Sitzung vom 27. Mai 2026 einbrachten, sahen teils erhebliche Kürzungen (minus 3,57 Millionen Euro) im Verwaltungshaushalt vor. Ferner habe vor allem die AfD ihren Teil dazu beigetragen, dass der Haushalt nun „im Wesentlichen nicht die Handschrift der (…) Landrätin (…), sondern der Opposition aus CDU/FDP, Freien Wählern und AfD“ trage, schreibt die Zeitung weiter. Insgesamt sechs Änderungsanträge dieser vier Fraktionen fanden Mehrheiten, mit dem Ergebnis, dass der Haushaltsentwurf der Kreisverwaltung nun „gründlich“ umgekrempelt worden sei. (…) Überregional Schlagzeilen machte die Entscheidung des Kreistags, die Mittel für das Programm „Demokratie leben!“ komplett zu streichen (21 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen und 11 Gegenstimmen). Unter anderem das Portal „Apollo News“ berichtete über den Vorgang, der mit Ja-Stimmen aus der AfD und Enthaltungen aus den Reihen der CDU und der Freien Wähler erfolgte. Die Absage an das Programm „Demokratie leben!“ (das vom Bund finanziert und vom Ilm-Kreis koordiniert wird), wurde vonseiten der örtlichen AfD laut „Thüringer Allgemeine“ so begründet: Diese dafür abgestellten Steuergelder würden „meist ideologisch gebunden eingesetzt“. Eine solch „staatlich geförderte Bevorzugung bestimmter politischer Haltungen“ lehne man aber ab.

via welt: ILM-KREIS (THÜRINGEN) AfD, CDU und Freie Wähler kürzen gemeinsam Gelder für „Demokratie leben!“

Entscheidung des Verwaltungsgerichts – Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden

Schon 2022 hat der Verfassungsschutz die AfD beobachtet, dagegen ging die Partei vor. Nun hat ein Verwaltungsgericht im Hauptverfahren entschieden: Die Behörde darf ihre Arbeit machen und nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD bereits vor vier Jahren als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und begonnen, sie zu beobachten. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt. Gleichzeitig entschied das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben. Das ist nun anders. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Zur Frage der Einstufung hatte es bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls entschied, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung wurde 2025 in zweiter Instanz bestätigt. Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung Auch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass »hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte« dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und somit den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.

via spiegel: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden

siehe auch: Verwaltungsgericht Wiesbaden beschließt: Verfassungsschutz darf hessische AfD beobachten Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremer Verdachtsfall ist laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden rechtens. Die AfD spricht von einem politischen Manöver. Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt.

Drei Tage nach Gerichtsurteil – Trifft sich hier eine Neonazisekte trotz ihres Verbots?

Die taz beobachtet eine Feier auf einem Bauernhof in Brandenburg. Viele Gäste lassen sich der verbotenen „Artgemeinschaft“ oder deren Umfeld zurechnen. Eigentlich ist für Heike und Dirk Kupke samstags immer Markt. Feinste Wurst, geräuchertes Fleisch, Schinken oder Chiliknacker bietet das Paar auf seinem Stand auf den Berliner Wochenmärkten am Südstern in Kreuzberg oder auf dem Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg an. Die Spezialitäten stammen aus der eigenen „Schweinemeisterei“ im Süden Brandenburgs. Dort, im Dorf Arenzhain, das in die Stadt Doberlug-Kirchhain eingemeindet wurde, haben sich die Kupkes 1997 in einen über Hundert Jahre alten Bauernhof verliebt. Nun züchten sie seltene Wollschweine ohne „Antibiotika oder Wachstumsförderer“, in Ruhe und „geborgen in familiären Verbänden“. So zumindest beschreibt es das Landwirtschaftsministerium Brandenburgs 2022 in einer Broschüre, die sich um „gefährdete Rassen“ sorgt und das Paar porträtiert. Doch am ersten Mai-Wochenende dieses Jahres geht es in Arenzhain nicht nur um Landwirtschaft, und um „gefährdete Rassen“ – und um „familiäre Verbände“ höchstens in einem anderen Sinne. Es ist Samstag, der 2. Mai, und auf dem alten Hof blitzen über ein Dutzend Limousinen, Kleinbusse und Wohnwagen in der Mittagssonne. Das Anwesen liegt taktisch günstig: umgeben von weiten Feldern, schwer einsichtig und grün umwachsen. Rund 15 Familien, insgesamt mehr als 70 Kinder und Erwachsene, verbringen nach Beobachtungen der taz das Wochenende auf dem Bauernhof von Heike und Dirk Kupke. Vom Hof hört man Musik, zu sehen ist aber wenig – da das Anwesen zur Straße hin mit hohen Mauern und Toren abgeschirmt ist.  Die Artgemeinschaft bot jahrzehntelang rechtem Terror Obhut. Andrea Röpke, Rechtsextremismusexpertin Was nach außen wie ein harmloses Familientreffen wirken könnte, führt nach taz-Recherchen zahlreiche Personen aus dem völkisch-rassistischen Teil der Neonaziszene zusammen: Frauen, Männer und ganze Familien mit Bezügen zu rechtsextremen oder völkischen Organisationen und Netzwerken, darunter zur verbotenen Wiking-Jugend, zur verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“, zum „Jungadler“, zum „Freibund“ und zum rechten „Hannibal“-Prepper-Netzwerk. Verbindungen zur alten Kaderschmiede Viele der angereisten Familien verbindet nach taz-Recherchen eine Nähe zur „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, bei mehreren Personen liegen Hinweise auf frühere Mitgliedschaften oder enge Verbindungen vor. Die rassistische und antisemitische Organisation existierte seit 1951 und galt bis zu ihrem Verbot 2023 über Jahrzehnte als Sammelbecken und Kaderschmiede der deutschsprachigen Neonaziszene. (…) Kürzlich, am 29. April, hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot der Artgemeinschaft höchstrichterlich bestätigt. Nur drei Tage später treffen sich, davon scheinbar unbeeindruckt, ehemalige Mitglieder auf dem Bauernhof in Südbrandenburg. Mehrere Jurtezelte stehen im Hof, die Kinder spielen auf einer Wiese Fußball und „Räuber und Gendarm“ und tragen überwiegend die für die völkische Szene typische Kleidung mit weißem Baumwollhemd und lederner kurzer Hose, die ein wenig an die Hitlerjugend erinnert. Abends schallt Musik von dem abgeschotteten Gelände, man sieht Männer und Frauen – Letztere ebenfalls in typischen langen Röcken und gedeckten Farben. Vordergründig ein Maitanz-Treffen, eigentlich aber ein politisches Vernetzungstreffen von An­hän­ge­r*in­nen der Artgemeinschaft.

via taz: Drei Tage nach Gerichtsurteil Trifft sich hier eine Neonazisekte trotz ihres Verbots?

Entscheidung von tschechischem Gericht – Neonazi Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden – #KickHimOut #LockHimUp

Der verurteilte Rechtsextremist Sven alias Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nun hat er einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit auf Rechtsmittel. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden (queer.de berichtete). Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. (…) Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird. Verurteilung im Juli 2023 Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025 (queer.de berichtete).

via queer: Entscheidung von tschechischem Gericht Neonazi Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden

siehe auch: Nach Prozess in Pilsen Gericht ordnet die Aus­lie­fe­rung von Marla Svenja Lie­bich an. Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten ihm noch bleiben und wie es dann weitergeht.  Die verurteilte rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Liebich hat nun einige Tage Zeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.  Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis untergebracht zu werden und dort Schaden zu nehmen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart. (…) Nach der Auslieferung wird Liebich zunächst ins Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, weil noch eine entsprechende Ladung existiert, die die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des eingetragenen Geschlechts Liebichs ausgestellt hat.  Damit ist noch nichts über Liebichs dauerhaften Verbleib gesagt. Das sächsische Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass zunächst ein Antrittsgespräch stattfindet und die Gefängnisleitung sodann über die Art der Unterbringung entscheidet. Das Prinzip der Trennung von weiblichen und männlichen Insassen ist dabei die Regel, allerdings gibt es die Möglichkeit, hiervon im Einzelfall Ausnahmen zu machen. Maßgeblich für die Entscheidung der Leitung ist die Einschätzung, ob Liebich durch andere Insassinnen gefährdet werden könnte oder selbst eine Gefahr für andere dort inhaftierte Frauen darstellt. Die Regelungen zum Strafvollzug dienen dazu, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen, sicherzustellen.

Wie Gemeinden rund um Gauersheim auf den AfD-Treffpunkt blicken

Der AfD-Treffpunkt in Gauersheim sorgt für Gesprächsstoff in der Region. Doch die Stimmung in den Nachbardörfern ist weitgehend gelassen. Seit die AfD in Gauersheim im Donnersbergkreis ihre Anlaufstelle, den “Treffpunkt Nordpfalz” eröffnet hat, ist das Dorf Mittelpunkt einer bundesweiten Debatte. Doch vor Ort klingt der Ton ganz anders: Die Bürgermeister ringsum winken ab – zu viel Wirbel, zu wenig Realität. Viele Menschen würden die Entwicklungen in Gauersheim aufmerksam verfolgen, sagt Sabine Wienpahl (SPD), die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. “Das Thema wird durchaus diskutiert, allerdings überwiegend mit einer gewissen Distanz.” Auch in den Nachbargemeinden herrscht eher Gelassenheit. In Albisheim nennt Ortsbürgermeister Ronald Zelt (Wählergemeinschaft Albisheimer Bürger) die AfD “ein brisantes Thema”, doch im Ort selbst gebe es “wenig Berührungspunkte”. Zum AfD-Treffpunkt selbst sagt er: “Das hätte bei uns auch passieren können, wenn entsprechende Immobilien vorhanden gewesen wären.”

via swr: Wie Gemeinden rund um Gauersheim auf den AfD-Treffpunkt blicken

Streit um AfD-Mitglied im Heimatverein Biebesheim

Der Gemeindevorstand wollte AfD-Mitglied Bernd Kahnert in den Vorstand des Heimat- und Geschichtsvereins schicken. Dieser wehrt sich. Die AfD reagiert in scharfer Form. Der Stand. Biebesheim. Erneut macht Biebesheim wegen des Umgangs mit der AfD überregionale Schlagzeilen. Eine Personalentscheidung des nicht öffentlich tagenden Gemeindevorstands hat einen politischen Streit ausgelöst. Der Gemeindevorstand wollte das AfD-Mitglied Bernd Kahnert als Vertreter der Gemeinde in den Vorstand des örtlichen Heimat- und Geschichtsvereins entsenden. Dieser bat darum, diese Entscheidung zu korrigieren. Als Erstes hatte die taz berichtet. Gauland von der AfD zu NS-Zeit: „Vogelschiss der Geschichte“ Der Heimat- und Geschichtsverein Biebesheim sehe es als Aufgabe an, „die Geschichte unserer Gemeinde zu erforschen und zu erhalten“, heißt es in einem vom Vorsitzenden Norbert Hefermehl unterzeichneten Schreiben an den Gemeindevorstand. Dazu gehörten insbesondere die Ereignisse der NS-Zeit und die Geschichte der ehemaligen jüdischen Bevölkerung Biebesheims. Daher sei es „nicht nachvollziehbar und mit unserer Arbeit auch nicht vereinbar, dass der Gemeindevorstand einen Beigeordneten aus den Reihen der AfD, als offiziellen Vertreter für den Bürgermeister, in unseren Vereinsvorstand entsenden möchte“, so der Verein. Eine Zusammenarbeit mit einem Mitglied dieser Partei, die deutsche Geschichte teilweise ignoriere oder verfälsche und deren Ehrenvorsitzender Alexander Gauland die NS-Zeit als „Vogelschiss der Geschichte“ bezeichnet habe, könne man nicht akzeptieren. Da Bürgermeister Marcus Rahner (CDU) sich zuvor vehement gegen die gemeinsame Liste der CDU mit der AfD zur Wahl der Beigeordneten ausgesprochen habe, verstehe man die Entscheidung umso weniger. Bei der Konstituierung der Gemeindevertretung im April hatte die CDU-Fraktion für die Wahl der Beigeordneten im Gemeindevorstand in einer turbulenten Sitzung eine gemeinsame Liste mit der AfD vorgelegt und damit einen Eklat ausgelöst. Rahner hatte die CDU-Fraktion gewarnt und später das Amt als CDU-Ortsverbandsvorsitzender niedergelegt, weil er nicht in die Nähe der AfD gerückt werden wolle. Der CDU-Kreisverband hatte wegen des „nicht hinnehmbaren Vorgangs“ Parteiausschlussverfahren gegen beteiligte CDU-Mitglieder eingeleitet. Noch gebe es dazu nichts Neues, sagt CDU-Kreisgeschäftsführer Michael Trock

via echo online: Streit um AfD-Mitglied im Heimatverein Biebesheim

Reichsbürger zielt mit Waffe auf Beamte und wird niedergeschossen – Prozess

Ein 74-Jähriger bekommt Besuch von einer Gerichtsvollzieherin. Dann zieht er eine halbautomatische Kurzwaffe. Jetzt steht er wegen versuchten Mordes vor Gericht. Dass die Zwangsräumung eskalieren könnte, war der Gerichtsvollzieherin offenbar bewusst: Sie hatte die Polizei um Unterstützung gebeten, bevor sie den 74 Jahre alten Mann am Nachmittag des 12. Dezember vergangenen Jahres in seinem Haus an der Jevenstedter Straße in Lurup aufsuchte. Dort kam es dann tatsächlich zu einem filmreifen Showdown – so jedenfalls stellt es die Staatsanwaltschaft Hamburg vor dem Prozess dar, der am kommenden Dienstag (2. Juni) vor dem Landgericht beginnt. Nach bisherigen Ermittlungen habe der Senior eine geladene Schusswaffe gezogen und damit auf die drei Beamten gezielt, die die Gerichtsvollzieherin begleiteten – „um sie zu töten“, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Reichsbürger (74) zielt in Hamburg mit Waffe auf Beamte und wird angeschossen – Prozess Dass es dazu letztlich nicht kam, sei nur glücklichen Umständen zu verdanken. So habe der Mann „verkannt, dass die Waffe in wesentlichen Bereichen verrostet und deshalb nicht einsatzbereit war“. Die Beamten, die dies vermutlich nicht wissen konnten, hätten daraufhin ihrerseits auf den Mann geschossen und ihn entwaffnet. (…) Die Anklage wirft dem Mann jetzt versuchten Mord in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie den unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe vor. Sie sieht zudem niedere Beweggründe vorliegen

via abendblatt: Reichsbürger zielt mit Waffe auf Beamte und wird niedergeschossen – Prozess