GEFÄHRDETE AFGHANEN Bundesregierung hält Schutzzusage für fast 800 Personen aus Afghanistan nicht ein

Seit Mai 2025 hat die Bundesregierung hunderte Zusagen für Schutzsuchende aus Afghanistan zurückgenommen – trotz früherer Aufnahmezusagen. Betroffen sind auch besonders vulnerable Gruppen wie LGBTIQ-Personen. Von 1.054 Afghaninnen und Afghanen, die aktuell auf eine Ausreise nach Deutschland warten, befinden sich nur noch 126 im Ausreiseverfahren. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die CORRECTIV exklusiv vorliegt. Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass die Bundesregierung 783 der verbleibenden 928 Personen die Aufnahmezusage definitiv entzogen hat. Als Begründung für die Aufhebung der Zusagen im Großteil der Fälle nennt das Ministerium „einen Wegfall des politischen Interesses“. Bei einem der Programme, dem Bundesaufnahmeprogramm, bleibt die Auskunft des Bundesinnenministeriums teilweise vage: die Zusagen von 70 Personen befinden sich demnach in einem laufenden Aufhebungsverfahren, über den Status weiterer 75 Personen macht die Bundesregierung keine Angaben.

via correctiv: GEFÄHRDETE AFGHANEN Bundesregierung hält Schutzzusage für fast 800 Personen aus Afghanistan nicht ein

“Counterterrorism” Now Officially Means Targeting Trans People

The White House will prioritize the “neutralization” of groups it considers “anti-American, radically pro-transgender, and anarchist.” On Wednesday, the White House released a new “United States Counterterrorism Strategy,” the first such directive since a 2021 Biden-era memo emphasizing the need to combat white supremacist violence, which has now been scrubbed from the White House website. Wednesday’s document, masterminded by White House “counterterrorism czar” Sebastian Gorka, does not mention far-right violence at all. It identifies “Violent Left-Wing Extremists, including Anarchists and Anti-Fascists” as a security threat of equal severity to “Legacy Islamist Terrorists” and “Narcoterrorists and Transnational Gangs.” The administration will now apparently “prioritize the rapid identification and neutralization of violent secular political groups whose ideology is anti-American, radically pro-transgender, and anarchist.” In a bizarre but familiar turn, the document also blames transgender people for the shooting of Charlie Kirk. “Americans have witnessed the politically motivated killings of Christians and conservatives committed by violent left-wing extremists, including the assassination of Charlie Kirk by a radical who espoused extreme transgender ideologies.” Gorka told reporters at a press conference Wednesday that the administration would “crush” any threat, “whether it is the cartels, the jihadists or violent left-wing extremists like antifa—and like the transgender killers, the nonbinary, the left-wing radicals who killed my friend, Charlie Kirk, we will take them on, head on.”

via mother jones: “Counterterrorism” Now Officially Means Targeting Trans People

Rechter Thinktank: Ein Fall von Vandalismus – #KickThemOut

Ein Gericht hat entschieden: Die Bibliothek des Konservatismus ist zu Recht aus einem wichtigen Bibliotheksverbund geflogen. Das lag offenbar an ihren Mitarbeitenden. Das Landgericht Göttingen hat an diesem Freitag entschieden, dass die Kündigung der privaten Bibliothek des Konservativismus (BdK) durch den Gemeinsamen Bibliotheksverbund der norddeutschen Bundesländer (GBV) rechtens war. Die Titel der Bibliothek tauchen seit Ende 2025 nicht mehr im Katalog des GBV auf, wogegen die BdK geklagt hatte. Die Auflösung des Vertrags mit der neurechten Denkfabrik stellt jedoch laut Gerichtsurteil keine Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit dar. Das hatte der Leiter der BdK dem GBV vorgeworfen. In mehr als 50 Artikeln bei Medien wie Tichys Einblick, Apollo News, Nius und Russia Today (RT) wurden dem GBV in den letzten Monaten »Cancel Culture« und »Zensur« gegen die Bibliothek des Konservatismus vorgeworfen. Die Wochenzeitung Junge Freiheit veröffentlichte ein Video zum Thema mit dem Titel »Digitale Bücherverbrennung«. Auch die AfD versuchte, den Rechtsstreit politisch zu instrumentalisieren. (…) Die Bibliothek des Konservatismus ist eine Denkfabrik, die in Charlottenburg, nahe dem Berliner Zoo, residiert. Sie hat einen großen Bestand konservativer und neurechter Autoren zusammengetragen, den sie über den Katalog des GBV zugänglich machen wollte. Die BdK ist eng mit der Wochenzeitung Junge Freiheit verbunden und gilt als zentraler Strategiestandort der Neuen Rechten. Die Trägerstiftung der Bibliothek wird seit 2007 von Dieter Stein geleitet. Er ist auch Gründer und Herausgeber der Jungen Freiheit. Die BdK durfte seit ihrer Eröffnung 2012 ungefähr 35.000 Bücher ihres Bestands auch über den staatlichen Verbundkatalog zur Ausleihe anbieten. Für die Katalogisierung und die Nutzung des Ausleihsystems hatte sie einen Dienstleistungsvertrag mit dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund abgeschlossen und eine jährliche Gebühr bezahlt. Berufung? »Selbstverständich« Zum Jahresende 2025 hatte der GBV den Vertrag mit der BdK ohne Angabe von Gründen gekündigt. (…) Die ZEIT hat nun die Gründe dafür erfahren, dass der neurechten Bibliothek gekündigt wurde: Mitarbeiter der BdK haben seit März 2025 in dem Bücherkatalog 143 Löschungen und Datenmanipulationen vorgenommen – teilweise an Werken, die gar nicht aus ihrem eigenen Bestand stammen. Ein klarer Verstoß gegen die Regularien des Verbunds. Mal machten BdK-Bedienstete aus der Spiegel-Journalistin Lisa Duhm eine »Lisa Dumm«. Damit versuchten sie, Duhms Sachbuch Sie sind überall: Gegen Faschismus in deinem Feed zu diffamieren. Bei anderen Werken löschten die rechten Bibliothekare Schlagwörter, die Bücher waren damit schwerer auffindbar. Oder sie fügten stark wertende rechte Kampfbegriffe und Verschwörungserzählungen wie »Gender-Gaga«, »Verdummung«, »Klimaschwindel« oder »Bevölkerungsaustausch« als Schlagworte hinzu. Bei bisher neutralen Einträgen ergänzten BdK-Mitarbeitende zudem politische Kommentare, wie beispielsweise bei einem Aufsatz des Correctiv-Chefredakteurs Justus von Daniels über die Nachwirkungen seiner Recherche zum »rechten Geheimtreffen in Potsdam« in den Frankfurter Heften. Den Zeitschriftenbeitrag ergänzten sie mit den Schlagworten »Verschwörungstheorie«, »Falschmeldung«, »Propaganda« oder »Zeitungsente« und einer Verlinkung zum Thema auf den rechten Blog Tichys Einblick. Ein Bildband der renommierten Fotografin Regina Schmeken über die Tatorte des NSU-Terrors wurde in der Inhaltsangabe mit Zweifeln an den rechtsextremen Tätern kommentiert. Auch den Katalogstandard »Autor:in« änderten BdK-Mitarbeiter bei einigen Einträgen zu »Autor«. Mit diesem Vandalismus hätten sie Verknüpfungen zerstört und für eine insgesamt schlechtere Datenqualität der gesamten Bibliotheksdatenbank gesorgt, heißt es aus verschiedenen Bibliotheken des GBV-Verbunds. Die politische Motivation hinter den Veränderungen lässt sich auch am Umgang mit einem Titel erkennen, der sich wissenschaftlich kritisch mit der BdK selbst auseinandersetzt: Wenn Rechte reden. Die Bibliothek des Konservatismus als (extrem) rechter Thinktank von Lilian Hümmler. Mitarbeiter der BdK änderten die Inhaltsangabe des Verlags und ergänzten zum Beispiel »Text in ideologischem Neudeutsch«.

via zeit: Rechter Thinktank: Ein Fall von Vandalismus

DHS Continues to Post White Supremacist and Christian Nationalist Content on Social Media

Cowboys, national landmarks, the founding fathers, and an old country church. These aren’t descriptions of a Norman Rockwell collection or vintage Marlboro cigarette ads; they are all images the Department of Homeland Security (DHS) has posted on its official social media accounts in recent months. It is a pattern that has become familiar for the agency. Since the start of the second Trump administration, DHS has consistently used its official platforms to push imagery that walks, and often crosses, the line between political messaging and white supremacist dog-whistles. In October 2025, GPAHE exposed a number of X posts by the Department of Homeland Security (DHS) that echoed white supremacist and fascistic imagery to recruit new Immigration and Customs Enforcement (ICE) Agents. In January, DHS again posted an ICE recruitment ad overlaid with the words, “WE’LL HAVE OUR HOME AGAIN,” a reference to a song written and popularized by white nationalists, including the racist Proud Boys. The post on Instagram included the song audio but was later removed. The post received widespread press attention and denials of the connection from then-DHS spokeswoman Tricia McLaughlin. Following the backlash, the agency appeared to scale back this style of messaging, with only four other similar recruitment ads being posted since the controversy. Since Markwayne Mullin’s appointment as DHS Secretary in mid-March, however, similar imagery is being posted once again. Now, the images are leveraging a softer, more aesthetic presentation, which broadens the potential audience and makes accountability for the messaging even more ambiguous. While DHS has continually denied connections to extremist symbolism, this latest evolution of its messaging, and the audiences the images continue to resonate with, show that little has changed inside the agency. It is also likely no coincidence that just before this recent spate of posts began, DHS reportedly hired Peyton Rollins, a former social media manager from the Department of Labor (DOL), as a digital communications director. Rollins was responsible for posts on DOL accounts that raised alarm over their connections to white nationalist messaging. Rollins’ personal website is full of similar images, some of which include phrases like “Patriotism, not Globalism” and “GLOBALISM HAS FAILED.”

via graphe; DHS Continues to Post White Supremacist and Christian Nationalist Content on Social Media

Heino siegt gegen AfD – Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

Die AfD Uckermark darf nicht mehr mit Heinos Namen werben. Dem Sänger reicht das aber nicht, er fordert nun Schadensersatz. In der Auseinandersetzung über eine Wahlkampagne mit dem Musiker Heino hat der AfD-Kreisverband Uckermark eine Verpflichtung zur Unterlassung mit Strafandrohung unterzeichnet. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin bestätigte diesen Sachverhalt auf Anfrage. Der Verband ist somit gebunden, derartige Werbemaßnahmen zukünftig nicht mehr durchzuführen. Sollte gegen die Abmachung verstoßen werden, wäre eine Vertragsstrafe zu entrichten. Die Causa ist für Heinos Management damit allerdings noch nicht beendet. Laut eigenen Aussagen wird zudem ein Recht auf Kompensation für den ideellen Schaden geltend gemacht, welcher der Marke des Künstlers zugefügt worden sei. Wahlkampf mit Heinos Namen durch AfD-Politiker Rechtliche Schritte wurden von Heino gegen die Wahlkampagne eingeleitet, nachdem Felix Teichner von der AfD im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark im April auf Social Media postete: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Publikation, auf der der Politiker mit dunkler Sonnenbrille zu sehen war, ist infolge der juristischen Intervention von Heino entfernt worden. (…) Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Künstler und der AfD in der Uckermark könnte ungeachtet der Erklärung eine Fortsetzung finden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Manager Werner, dass man aktuell untersuche, welcher ideelle Schaden für Heino sowie seine Marke durch die Wahlparole verursacht wurde

via ksta: Heino siegt gegen AfD Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

siehe auch: Nach AfD-Post: Heino lässt Schaden prüfen Nach Wahlwerbung mit Heino gibt die AfD Uckermark eine Unterlassungserklärung ab. Doch der Rechtsstreit mit dem Schlagerstar könnte weitergehen. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark nach Gerichtsangaben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch das Heino-Management sieht nach eigenen Angaben auch Anspruch auf einen Ersatz des immateriellen Schadens an der Marke des Volksmusikstars. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin teilte auf Nachfrage mit, der AfD-Kreisverband habe außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung eine Strafzahlung fällig wird. (…) Heino-Manager Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur, es werde nun geprüft, welcher immaterielle Schaden Heino und der international anerkannten Marke durch den Wahlslogan entstanden sei. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sei beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten. Dann werde bei einem Gericht voraussichtlich in Österreich geklagt, sagte Werner. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht’s nicht.“

OLG Frankfurt – Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

“Nius” hat es laut dem Frankfurter Oberlandesgericht mit seiner herabwürdigenden Berichterstattung über eine trans Frau zu weit getrieben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem am 30. April verkündeten Urteil die Berufung des rechtspopulistischen Onlinemediums “Nius” gegen eine Verurteilung wegen einer transfeindlichen Äußerung zurückgewiesen. Das teilte die TIN-Rechtshilfe, die Klägerin Monica Weiß (Pseudonym) unterstützt, am Mittwoch mit. Hintergrund ist ein Urteil vom August 2025, als das Landgericht Frankfurt der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen hatte (queer.de berichtete). Das Gericht untersagte damals dem Onlineportal, die trans Klägerin als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen. “Nius” verletzte Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Klägerin Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts steht noch aus. Das Berufungsgericht führte laut der TIN-Rechtshilfe in der mündlichen Verhandlung als Beispiel für viele Äußerungen an, dass es sich bei der Aussage, “der Mann, der behauptet eine Frau zu sein”, um eine Tatsachenbehauptung handelt, die unverhältnismäßig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife, weil es dieser ihre rechtlich anerkannte geschlechtliche Identität als Frau abspricht. Die Meinungs- sowie Pressefreiheit der Beklagten müsse hier auch aufgrund des herabwürdigenden Kontextes der zahlreichen Artikel zurücktreten. Im Rahmen der Abwägung hielt es auch die identifizierende Berichterstattung durch die Veröffentlichung des Klarnamens sowie von verpixelten Bildern von der Klägerin in sieben Artikeln für unzulässig. “Ich freue mich sehr, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtsprechung des Landgerichts folgt. Insbesondere, weil es anerkennt, dass meine (Persönlichkeits-)Rechte durch diese Berichterstattung massiv verletzt wurden”, erklärte die Klägerin. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf meinem langen Weg, mich für meine Rechte als trans* Frau einzusetzen.” Ihre Anwältin Katrin Giere begrüßte das Urteil ebenfalls – und erklärte mit Blick auf “Nius”: “Das Portal hat sich offensichtlich nicht an journalistische Sorgfaltspflichten gehalten und der Klägerin ihr Geschlecht bewusst und vielfach abgesprochen. Besonders erfreulich ist, dass das Oberlandesgericht dem Landgericht folgt und der Klägerin im Sinne der Genugtuungs- und Präventionsfunktion eine Geldentschädigung zuspricht.” “Ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen” René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe bezeichnete das neue Urteil als “ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen in Deutschland”. “Wer über uns Bericht erstatten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze über uns verbreiten”, so Hornstein weiter

via queer: OLG Frankfurt Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

Vorbestrafter Mann mit Fantasie-Kennzeichen unterwegs: Reichsbürger vor Gericht – #LockHimUp

Ein Gerichtsprozess vom Donnerstag gegen einen 68-jährigen Mann hatte neben der juristischen auch eine persönliche und sogar gesellschaftliche Relevanz. 2025 habe er mehrfach im südlichen Landkreis Neumarkt von seinem Kleintransporter mit einem „nicht für dieses Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Gebrauch gemacht“, so die Staatsanwältin. Sprich: Er war mit einem Fantasie-Kennzeichen unterwegs. Das Strafgesetzbuch droht dafür mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Beim Rangieren hatte er einen anderen PKW touchiert und dann Unfallflucht begangen. Den Rempler mit seiner Anhängerkupplung leugnete der Mann nicht, aber von Unfallflucht könne keine Rede sein. In Wahrheit habe er bei den umliegenden Häusern geläutet, um nach dem Eigentümer des beschädigten Wagens zu forschen. Als er wieder zu seinem Kleintransporter zurückkam, sei die Polizei schon dagewesen. Die hatte nämlich eine Zeugin gerufen, die sich allerdings an ihre Beobachtungen nicht mehr genau erinnern konnte. „Er ging in Richtung Stadtmauer, wo ich ihn nicht mehr sehen konnte“, hatte sie damals der Polizei zu Protokoll gegeben. Verteidigung schlägt eine Geldstrafe für den Angeklagten vor „Dass er sich nicht von der Unfallstelle entfernen wollte, sondern den Geschädigten gesucht hat, lässt sich in meinen Augen nicht widerlegen“, konstatierte Verteidiger Christopher Lihl und schlug vor, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Marcel Dumke folgte dieser Argumentation nicht und entschied nicht zuletzt wegen der langen Vorstrafenliste auf sechs Monate Freiheitsentzug und drei Monate ohne Führerschein.

via mittelbayerische: Vorbestrafter Mann mit Fantasie-Kennzeichen unterwegs: Reichsbürger vor Gericht