Neonazi Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung ein

Neonazi Liebich will nicht in Deutschland in Haft – nach eigener Aussage aus Angst, in einem Männergefängnis zu sterben. Liebich legt Beschwerde gegen das Urteil ein. Neonazi Marla-Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die angeordnete Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Liebich habe zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war, sagte ein Sprecher des Landgerichts in Plzeň der Nachrichtenagentur dpa. Ein erster Befangenheitsantrag war bereits abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht in Prag muss über beide Beschwerden entscheiden. Vergangene Woche hatte das Landgericht Plzeň entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Marla-Svenja Liebich, geboren als Sven Liebich, gab im Laufe der Verhandlungen an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen. Als Begründung führte Liebich die Sorge an, in einem deutschen Männergefängnis zu sterben. Liebich droht Auslieferung binnen wenigen Tagen Aktuell sitzt Liebich in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Plzeň. Dort sind mehr als 1.200 Häftlinge untergebracht. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber auch vereinzelt Insassinnen. Für Liebich gab es nach der Entscheidung zur Auslieferung nur wenige Tage Zeit, um Beschwerde einzulegen. Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Sollten Liebichs Anträge abgelehnt werden, könnten nur wenige Tage zur Auslieferung vergehen.

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siehe auch: Marla Svenja Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung nach Deutschland ein. Nach der Auslieferungsentscheidung eines tschechischen Gerichts kämpft der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich weiter gegen seine Überstellung nach Deutschland. Auch gegen die Richterin geht Liebich vor. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt. Zudem stellte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, die den Fall am Landgericht Pilsen verhandelt hatte. Über beide Anträge muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Landgericht Pilsen hatte die Auslieferung Anfang Juni angeordnet. Bereits während der Verhandlung hatte Liebich die Überstellung nach Deutschland abgelehnt. Zur Begründung erklärte Liebich, bei einer Unterbringung in einem deutschen Männergefängnis um das eigene Leben zu fürchten. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin war noch während der Verhandlung zurückgewiesen worden.

Auffällige Serie in München: Drei Vorfälle mit NS-Bezug an nur einem Tag – Ermittlungen laufen

Ein Mann beleidigt einen jungen Münchner am Gärtnerplatz rassistisch, ein anderer zeigt NS-Gesten vor dem israelischen Generalkonsulat und ein dritter deponiert einen NS-Orden in einem geparkten Auto. Alle werden angezeigt. In weniger als 24 Stunden haben sich am vergangenen Dienstag und Mittwoch (2. und 3.6.) im Stadtgebiet drei staatsschutzrelevante Fälle ereignet. Der erste Fall ereignete sich am Mittwoch gegen 22.30 Uhr am Gärtnerplatz. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, beleidigte ein 43-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Freising einen in München geborenen 20 Jahre alten Deutschen rassistisch. Er beschimpfte ihn als „Scheiss N****“ und zeigte eine Geste mit Bezug zum Nationalsozialismus, so die Polizei. Zeugen riefen die Polizei. Der Mann wurde festgenommen und unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und wegen Volksverhetzung angezeigt. Ebenfalls am Mittwoch, gegen 18.30 Uhr, bemerkten Polizeibeamte nahe des israelischen Generalkonsulates in der Maxvorstadt einen Mann, der eine Geste mit Bezug zum Nationalsozialismus zeigte. Er wurde daraufhin festgenommen. Es handelt sich um einen 31-Jährigen mit iranischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in München. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen. Auch er bekam eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angezeigt. Am Dienstag gegen 18.40 Uhr bemerkte eine Polizeistreife in der Windschutzscheibe eines parkenden Pkws in der Schwanthalerstraße einen NS-Orden, ein Mutterkreuz.

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Rechtslastige Polizeigewerkschaften – Hier spricht die Polizei

Die Gewerkschaften DPolG und GdP tragen populistische Narrative in die Medien und die Politik. Wie schaffen sie das? Eine Datenrecherche. Provozieren können sie bei der Deutschen Polizeigewerkschaft, und das sehr erfolgreich. Rainer Wendt war bis vor Kurzem noch DPolG-Vorsitzender und Fernsehkolumnist bei Welt TV. Die Idee, Nacktzelte für die Durchsuchung einiger Fußballfans vor Stadien aufzubauen, kommentierte er einst mit folgenden Worten: „Absolut richtig und vernünftig.“ Wendt behauptete im rechten Blog Tichy’s Einblick, dass queere Menschen „uns ihre sexuelle Orientierung ständig aufdrängen und in unseren Alltag übertragen“ wollen würden. Heiko Teggatz, seit April 2026 Wendts Nachfolger als DPolG-Vorsitzender, forderte Verhandlungen mit den Taliban, um Menschen nach Afghanistan abschieben zu können. Sein Kollege Manuel Ostermann, ebenfalls Bundesvorsitzender der DPolG und in den sozialen Medien für seine umstrittenen Beiträge bekannt, kommentierte in einem Podcast des Bayerischen Rundfunks die Kritik an seiner politischen Haltung mit folgendem Satz: „Wenn die das so haben möchten, dann bin ich gerne ein Rechtsextremist, dann bin ich gerne rechtsradikal, und meinetwegen bin ich auch ein Nazi.“ (…) Für diese Recherche wurden Tausende Beiträge der Gewerkschaften gesammelt und analysiert: die Pressemitteilungen von GdP und DPolG aus den Jahren 2024 und 2025, Beiträge auf X (ehemals Twitter) und Facebook unter anderem von Wendt, Teggatz, Ostermann und den offiziellen Accounts der beiden Gewerkschaften im selben Zeitraum und die Berichterstattung im Zusammenhang mit GdP und DPolG vor allem auf dem Springer-Portal welt.de. Mehr als 30 Prozent der Pressemitteilungen handeln von Migration Ein zentrales Ergebnis vorweg: Ein Schwerpunkt in der Kommunikationsstrategie der DPolG ist das Thema Migration. Mehr als 30 Prozent der Pressemitteilungen handeln davon. Das ist doppelt so häufig wie bei der GdP. Häufig geht es dabei um Grenzkontrollen, mehr Befugnisse bei Abschiebungen oder „Ausländerkriminalität“. Rainer Wendt bemühte während der Ende 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz losgetretenen Stadtbild-Debatte zum Beispiel in seiner Welt-TV-Fernsehkolumne ein vielsagendes Bild: „Kein Hausbesitzer käme auf die Idee, seine Besucherinnen und Besucher mit Verwahrlosung und Kriminalität zu empfangen.“ (…) In ihrer Kommunikation stellen DPolG und GdP Po­li­zis­tin­nen zugleich als Opfer und als Helden dar. Dieses Muster hat Diana Perrot von der Universität Regensburg aufgedeckt, indem sie die Mitgliederzeitschriften von GdP und DPolG analysiert hat. Laut den Gewerkschaften sei die Polizei Opfer eines Mangels an Respekt, von angeblichen Einsparungen bei der inneren Sicherheit und sowieso einer vermeintlich zu linken und polizeifeindlichen Politik. Die Polizei sei zugleich Heldin: bei Großeinsätzen, in Ausnahmesituationen und manchmal auch Lokalpossen, also der klassischen Rettung der Katze, die nicht mehr vom Baum herunterkommt. Im Interview mit Jochen Kopelke, Vorsitzender der GdP, wird dieses Paradoxon deutlich. Auf die vielen dokumentierten tödlichen Schüsse durch Po­li­zis­tin­nen in den vergangenen Jahren angesprochen, antwortet er: „Der Polizist ist Opfer!“ – und meint damit, dass die Be­am­t*in­nen damit leben müssten, einen Menschen erschossen zu haben und danach ein Strafverfahren durchlaufen zu müssen. So viel Aufmerksamkeit wie möglich Mit diesem simultanen Opfer-Helden-Narrativ versuchen GdP und DPolG so viel Aufmerksamkeit wie möglich auf sich zu lenken und den Zusammenhalt nach innen zu stärken. Die DPolG setzt zusätzlich auf die beschriebene Provokation und eine Personifizierung ihrer Kommunikation.

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190.000 Euro für Demokratie gestrichen – Landrätin wehrt sich gegen AfD, CDU, FDP und Freie Wähler – #brandmauer #steigbügelhalter

Der Ilm-Kreis lehnt auf Antrag der AfD Fördergelder für Demokratieprojekte ab, obwohl ihm dafür keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die parteilose Landrätin will den Beschluss nun kippen und hofft auf einen Bürgerentscheid. Insgesamt 190.000 Euro hat der Ilm-Kreis in Thüringen für das laufende Jahr aus dem Programm »Demokratie leben!« von Bund und Land erhalten. Doch der Kreistag hat entschieden, lieber auf das Geld zu verzichten. Fortan stehen daraus also keine Fördermittel mehr zur Verfügung für die Internationale Studierendenwoche in Ilmenau, das größte Treffen seiner Art in Deutschland. Kein Geld mehr für Antidiskriminierungsprojekte in Schulen. Keine Unterstützung für Projekte des Kinder- und Jugendbeirats. Grund ist ein Antrag der AfD-Fraktion , der gegen »ideologische Steuerung« wettert und für die Streichung der Mittel aus dem Haushaltsplan 2026 plädiert. Die AfD hat im Ilm-Kreis zwar keine Mehrheit, doch Mitglieder der CDU/FDP-Fraktion und der Freien Wähler verhalfen der rechtsextremen Partei im Kreistag zum Erfolg: Keine Fördermittel mehr aus dem Bundesprogramm »Demokratie leben!« im Ilm-Kreis, der Antrag wurde angenommen. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Förderung der Projekte den Kreis nichts kostet. Oft bezuschussen Städte oder Landkreise die Gelder. Im Ilm-Kreis übernimmt das der Freistaat Thüringen, 50.000 Euro der Fördersumme kommen vom Land.

via spiegel: 190.000 Euro für Demokratie gestrichen – Landrätin wehrt sich gegen AfD, CDU, FDP und Freie Wähler

OLG Braunschweig veruteilt Frau wegen Internetkommentar – Wer Putins Krieg bil­ligt, stört öff­ent­li­chen Frieden in Deut­sch­land

Mit Vernichtung ist Putin auf dem “richtigen Weg”. Wer das sagt, macht sich strafbar, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Rechtsprechungslinie zur Billigung von Straftaten noch auf sich warten lässt. Eine Frau hat sich mit einem Kommentar, der die Aussage enthielt, Putin sei in der Ukraine “auf dem richtigen Weg”, um “faschistische Unsauberkeit zu vernichten”, wegen Billigung von Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit Urteil vom 18. Mai 2026 entschieden (1 ORs 12/26). Der 1. Strafsenat bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, allerdings mit teilweise abweichender Begründung. Lediglich die Höhe der Geldstrafe setzte er herab, und zwar auf 1.485 Euro. Hintergrund des Verfahrens war eine Äußerung auf der Profilseite eines russischen Online-Kontaktnetzwerks. Dort hatte die Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Göttingen im April 2022 Veranstaltungen kritisiert, auf denen der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gefeiert und verherrlicht worden sei. Sie rief die russischsprachige Bevölkerung in Deutschland unter anderem dazu auf, sich von solchen Veranstaltungen zu distanzieren und das “Z-Symbol” nicht zu verwenden. Die Angeklagte kommentierte dies mit den Worten: “Wir sind mit Putin, er ist auf dem richtigen Weg, um endlich die gesamte faschistische Unsauberkeit zu vernichten, die in den letzten acht Jahren Menschen im Donbass, Luhansk und Donetsk umgebracht haben. Da hat man irgendwie euer Geschrei nicht gehört, dass Menschen, unter anderem Kinder und Alte, nicht getötet werden sollen.” Der Beitrag war für die rund 800 Kontakte der Vorsitzenden sowie für die Kontakte der Angeklagten in dem Netzwerk einsehbar. Das Amtsgericht Duderstadt verurteilte die Frau daraufhin wegen Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.980 Euro. Die Berufung der Angeklagten vor dem Landgericht Göttingen blieb ohne Erfolg. Auch die Revision gegen das Berufungsurteil hatte nun im Schuldspruch keinen Erfolg.

via lto: OLG Braunschweig veruteilt Frau wegen Internetkommentar Wer Putins Krieg bil­ligt, stört öff­ent­li­chen Frieden in Deut­sch­land

Arkansas state trooper wrote ‘white supremacist’ texts to wife, resigns after she reveals them in divorce filing

The former state trooper sent more than two dozen racist, homophobic and sexist text messages to his wife, according to her court filings reviewed by PEOPLE Divorce filings revealed at least 30 racist, sexist, and homophobic text messages former Arkansas state trooper Michael Austin Kennedy appeared to have sent his wife. Kennedy resigned from the Arkansas State Police force soon after the texts were made public The text messages were filed amid the couple’s divorce proceedings and a bitter custody battle over their two children An Arkansas state trooper has resigned after his wife filed court documents showing more than two dozen racist and sexist text messages he appeared to have sent to her over the years. The filings late last month came amid the couple’s divorce proceedings and a custody battle over their two young children. Michael Austin Kennedy has since resigned from the Arkansas State Police after the text messages were revealed. Alana Delaney Kennedy wrote in a complaint last month that she’s seeking sole custody of their children because she’s concerned her estranged husband “is a white supremacist and as such is going to poison the minds of the children with his views and actions.” PEOPLE has reviewed the court documents, which show 30 screenshots of text messages the former state trooper allegedly sent his wife using racial slurs and bragging about arresting people from minority backgrounds. Some of the text messages included photos he allegedly took posing with people he appeared to be arresting at the time. Another text message reviewed by PEOPLE shows Michael suggesting the repeal of the 19th Amendment, which gave women the right to vote. Another shows Michael using homophobic slurs.

via msn: Arkansas state trooper wrote ‘white supremacist’ texts to wife, resigns after she reveals them in divorce filing

Prozess um „Goldschatz“ für AfD: Gutachterin hält Testament zugunsten der Partei wohl für ungültig

Der Erfinder Reiner Strangfeld machte die AfD kurz vor seinem Suizid zur Alleinerbin. Entfernte Verwandte Strangfelds klagen dagegen. Der Prozess soll klären, wie es um den Geisteszustand des 79-Jährigen vor seinem Tod stand. Es ist ein Millionenvermögen, das der Erfinder Reiner Strangfeld der AfD vermacht hat: Gold im Wert von rund 35 Millionen Euro, Immobilien und Barvermögen, wie der „Spiegel“ berichtet. Doch entfernte Verwandte des im Juli 2018 durch Suizid gestorbenen 79-Jährigen wollten das nicht hinnehmen und zogen vor Gericht. In dem Prozess vor dem Amtsgericht Bückeburg in Niedersachsen geht es um die Frage, ob Strangfeld, der mit der Erfindung einer smarten Toilettenspülung reich geworden war, kurz vor seinem Tod noch wusste, was er tat. Nun liegt laut „Spiegel“ ein erstes psychiatrisches Gutachten vor, dem zufolge Strangfeld vor seinem Suizid an einer schweren „schizoaffektiven Störung“ litt und „nicht testierfähig“ war, als er die in Teilen rechtsextreme AfD zur Alleinerbin bestimmte. Damit könnte das Testament ungültig sein. (…) In dem seit November laufenden Prozess wurden bereits mehrere Zeugen befragt. Unter anderem ging es dabei laut „Spiegel“ um einen Prozess um nicht bezahlte Nebenkosten für Strangfelds Wohnung im Mai 2018 – also kurz vor dem Verfassen des Testaments. Der Erfinder soll in dem Verfahren wirr, laut und ungehalten aufgetreten sein, berichtet das Magazin. Der Richter habe ihn aus dem Gerichtssaal bringen lassen und angeregt, die Prozessfähigkeit des „renitenten älteren Herrn“ zu überprüfen. Auch die Prüfung einer „Betreuung von Amts wegen“ schlug er demnach vor. Strangfeld war in der Vergangenheit laut dem Bericht zudem zweimal zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen worden. Die Anwälte der AfD halten das Gutachten laut „Spiegel“ für „eher nicht relevant“. Es bestehe der „Anschein der Voreingenommenheit“. Für die AfD macht das Erbe laut „Spiegel“ einen Großteil des Parteivermögens aus, das nach deren Angaben 2024 bei knapp 41 Millionen Euro lag.

via tagesspiegel: Prozess um „Goldschatz“ für AfD: Gutachterin hält Testament zugunsten der Partei wohl für ungültig

siehe auch: AfD-Testament laut Gutachten ungültig – was wird jetzt aus Weidels Millionenschatz? Die AfD muss vor Gericht um ihren millionenschweren Goldschatz bangen: Zeugen berichten nach SPIEGEL-Informationen von wirren Auftritten des Erblassers Reiner Strangfeld – und zweifeln an dessen Urteilskraft. (…) Weitere Hinweise auf eine massive geistige Beeinträchtigung Strangsfelds finden sich nach SPIEGEL-Recherchen in einem forensisch-psychiatrischen Gutachten, das seine Verwandten im April 2024 bei der Frankfurter Psychiaterin Sophia Falke in Auftrag gaben. Die Sachverständige sichtete Gerichtsdokumente, medizinische Befunde und Unterlagen aus Strangfelds Nachlass. Dazu befragte sie Zeugen aus seinem Umfeld und hatte Zugriff auf rund 90 Stunden Audio-Aufnahmen, auf denen der Erfinder ausschweifende Monologe über vermeintliche »Wunder« oder angebliche Verschwörungen aufgezeichnet hatte. Am 6. November, unmittelbar vor Prozessbeginn, legte die Fachärztin ihr 70-seitiges Gutachten vor. Strangfeld litt demnach vor seinem Suizid an einer »schizoaffektiven Störung«, die sich mit einer »narzisstischen Persönlichkeitsstörung« verbunden hatte. Damit einhergegangen sei eine »chronifizierte wahnhafte Symptomatik«, heißt es in dem Gutachten.