VERSTÖRENDE SZENEN AN METALFESTIVAL – Rechtsextreme feiern im Südpol – inklusive Hitlergruss

Rechtsextreme Konzertgänger lösten beim «Metal Storm Over Luzern» im Luzerner Kulturhaus Südpol durch ihre Gesten und Äusserungen Befremdung aus. Weggewiesen wurde die Gruppe aber nicht – was Fragen aufwirft. (…) Wie der Südpol mitteilt, stand am «Metal Storm Over Luzern» mit rund 400 Besucherinnen auch eine Gruppe im Publikum, die «klar dem rechtsextremen, nationalsozialistischen Spektrum zugeordnet» werden müsse. Die Gruppe fiel durch entsprechende Symbolik an ihrer Kleidung und durch rassistische Gesten wie den Hitlergruss oder das Handzeichen für «White Power» auf – aber auch durch homophobe Kommentare. Wie viele Rechtsextreme vor Ort waren, ist gemäss Raphael Spiess, Musikleiter und Mitglied der Geschäftsleitung des Südpols, derzeit noch unklar. «Die Aufarbeitung der Ereignisse ist noch nicht abgeschlossen», sagt er, «wir führen nach wie vor Gespräche mit den Veranstaltern, dem Sicherheitsdienst und unserem Team.» Kein Platz für Rechtsextreme im Südpol «Das Team ist schockiert», sagt Spiess. Genauso, wie er selbst auch. «Wir leben in einer Zeit, in welcher die rechtsradikale Gesinnung wieder offen zur Schau gestellt wird. Das gibt mir wahnsinnig zu denken.» Der Südpol lehne die rassistische, homophobe und menschenverachtende Denkweise der rechtsextremen Konzertgänger zutiefst ab, heisst es in einer Stellungnahme, die am Mittwochmorgen publiziert wurde. «Eine nationalsozialistische und rechtsradikale Gesinnung hat in unserem Kulturhaus und der Gesellschaft in keiner Weise Platz.» Rechtsextreme wollten Pride-Flagge runterreissen Die Rechtsextremen sorgten mit ihrem «aufgeheizten und aggressiven Verhalten» für eine «angespannte Stimmung». Nur dank des Sicherheitsdiensts sei die Lage vor Ort nicht eskaliert, heisst es in der Stellungnahme weiter. Angesprochen oder angegangen wurden die Gäste im Südpol nach heutigem Kenntnisstand nicht. Doch hörten sie die Rechtsextremen über das Runterreissen der «Progress Pride Flag» im Foyer des Kulturhauses diskutieren, sagt Spiess. Die Flagge blieb hängen. Einige Gäste wandten sich am besagten Abend an den Sicherheitsdienst und beschwerten sich über stark alkoholisierte Gäste und das Verhalten der rechtsextremen Gruppe. Dennoch wurde Letztere nicht weggewiesen, sondern vom Sicherheitsdienst und vom Awareness-Team lediglich beobachtet. Warum nicht resoluter durchgegriffen oder gar die Polizei aufgeboten wurde, ist unklar. «Wir sind mit unserem Sicherheitsdienst zurzeit daran, die Situation zu analysieren», sagt Raphael Spiess. Entsprechend ist auch unklar, ob der Südpol Anzeige erstatten wird. Auch Privatpersonen unterliessen dies bislang – denn bei der Luzerner Polizei ging im Nachgang des «Metal Storm Over Luzern» keine entsprechende Meldung ein, wie unsere Recherchen zeigen.

via zentralplus: VERSTÖRENDE SZENEN AN METALFESTIVAL Rechtsextreme feiern im Südpol – inklusive Hitlergruss

siehe auch: Mit Hitlergruss: Rechtsextreme feiern an Metal-Konzert in Luzern. In einem Luzerner Kulturzentrum mischte sich bei einem Metal-Festival eine rechtsextreme Gruppe unter die Besuchenden. Sie fiel durch rassistische Gesten auf. (…) Wie «zentralplus» schreibt, seien die rund zwei Dutzend Rechtsextremen auch durch das Zeigen des Hitlergrusses aufgefallen. «Südpol» zeigt sich schockiert und schreibt: «Der Südpol lehnt diese rassistische, homofeindliche und menschenverachtende Denkweise entschieden ab.»

Landtagsdebatte in BW KI-Fake? Foto eines AfD-Abgeordneten mit Charlie-Kirk-T-Shirt sorgt für Eklat

Landtagspräsidentin Aras wirft der AfD vor, ein Foto nachträglich mit Künstlicher Intelligenz verfälscht und im Internet veröffentlicht zu haben. Drohen rechtliche Konsequenzen? Ein Foto des AfD-Abgeordneten Daniel Lindenschmid mit einem Charlie-Kirk-T-Shirt hat im baden-württembergischen Landtag für einen Eklat gesorgt. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) warf der AfD-Fraktion eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit vor, weil das Bild mit Künstlicher Intelligenz (KI) verfälscht worden sei. Lindenschmid hatte bei einer Rede vergangene Woche im Landtag ein T-Shirt mit der Aufschrift “Debatte statt Gewalt #Charlie Kirk” getragen. Der rechte US-Aktivist Charlie Kirk war vor fünf Wochen erschossen worden, als er auf einem Uni-Campus im US-Bundesstaat Utah im Freien gesprochen hatte. Aras sagte am Mittwochvormittag zu Beginn der Landtagsdebatte, Lindenschmid sei bei seiner Rede der Aufforderung nachgekommen, sein Sakko zu schließen, so dass der Schriftzug nicht mehr zu lesen war. Im Parlament sind non-verbale Meinungsäußerungen untersagt. Eklat im Landtag um AfD-Foto 00:0000:44 Im Nachgang jedoch habe der AfD-Politiker ein KI-generiertes Foto mit geöffnetem Sakko in den sozialen Medien veröffentlicht und damit einen Regelbruch inszeniert, so Aras. Sie werde nicht zulassen, dass der Landtag zu einer Bühne für Fake News und Manipulation werde

via swr: Landtagsdebatte in BW KI-Fake? Foto eines AfD-Abgeordneten mit Charlie-Kirk-T-Shirt sorgt für Eklat

siehe auch: Eklat um AfD-Foto AfD gibt nachträgliche Bearbeitung von Landtagsfoto zu Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) kritisiert einen Post des AfD-Abgeordneten Lindenschmid. Foto: Landtag BW Der AfD-Abgeordnete Daniel Lindenschmid musste im Landtag zuletzt sein „Charlie Kirk“-Shirt verdecken. Im Netz tauchte ein anderes Foto auf. Jetzt ist klar: Es war manipuliert.

Bundestag – AfD verharmlost antiqueere Gewalt von Rechts

Mit einer wilden Interpretation der Kriminalstatistik behauptet der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt, Gewalt gegen queere Menschen sei “mehrheitlich nicht politisch motiviert”. Die AfD versteht sich inzwischen offenbar als parlamentarischer Arm rechtsextremer Gruppen, die gegen CSDs und queere Menschen auf der Straße und online mobilisieren. Nicht viel anders kann man eine Pressemitteilung verstehen, in der der Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt vor wenigen Tagen weit interpretierend und Fakten verschweigend Zahlen zur antiqueeren Gewalt in Deutschland deutete, um Warnungen des Bundesverfassungsschutzes zurückzuweisen. (…) Tatsächlich hatte der Bundesverfassungsschutz in diesem Jahr (wie auch einige entsprechende Landesbehörden) vor einer Zunahme “queerfeindlicher rechtsextremistischer Aktivitäten” gewarnt. Dazu zählte der Bericht für 2024 (PDF) etwa mehrere “rechtsextremistische Störaktionen gegen CSD-Kundgebungen” auf, an der teilweise hunderte Personen “aus der gewaltorientierten rechtsextremistischen Szene” teilnahmen. Diese massive Einschüchterung und Verbreitung von Menschenfeindlichkeit durch Parteien und Gruppierungen wie “III. Weg”, “Die Heimat”, “Freie Sachsen” oder “Deutsche Jugend Voran”, die auch zu körperlicher Gewalt und großer Sorge in der queeren Community führte, findet bei Reichardt keine Erwähnung. Wohl auch, weil sich der Verfassungsschutzbericht bei der Benennung von queerfeindlichen Ideologien und Argumentationen, von “traditioneller Kernfamilie” über “LSBTIQ-Propaganda” zu “Volkstod”, wie eine Abhandlung auch zur AfD lesen ließe, die aber nicht konkret erwähnt wird. Die aus dem AfD-Umfeld gestartete und von AfD-Politiker*innen massiv unterstützte queerfeindliche “Stolzmonat”-Kampagne in sozialen Netzwerken wird in dem Bericht als Agitation aus der “rechtsextremistischen Szene” bezeichnet, ohne die Partei zu erwähnen. (…) All diese Menschenfeindlichkeit und Kriminalität ignoriert die AfD. Interessanterweise bezieht sich Reichardt unter der verharmlosenden Überschrift “Körperverletzungen gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung mehrheitlich nicht politisch motiviert” zugleich konkret auf in der Statistik als “rechts” oder “rechtsextrem” aufgeführte Taten im Vergleich zu anderer, nicht klar erkennbarer oder unbekannter Motivation. Damit redet der AfD-Politiker nicht nur rechtsextreme Gewalt und Straftaten klein, was er offenbar für erforderlich hält, sondern behauptet indirekt auch, Taten, die ausdrücklich in einer Statistik politisch motivierter Kriminalität eingestuft werden, seien größtenteils keine solchen. Dabei melden die Behörden hier gezielt die Taten, die mutmaßlich aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität, also aus Queerfeindlichkeit ausgeführt wurden. Taten lassen sich oft nicht auf eine konkrete rechtsextreme Ideologie zurückführen, häufiger aber auf allgemeinere (und oft politisch oder religiös oder vom Umfeld geschürte) Queerfeindlichkeit.

voa queer: Bundestag AfD verharmlost antiqueere Gewalt von Rechts

Institutionelle Diskriminierung – Wie zeigt sich Rassismus vor Gericht?

Routinen und unbewusste Vorurteile können in juristischen Institutionen eine rassistische Wirkung entfalten. Davon sind potenziell Millionen Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Deutschland betroffen. Seit einigen Jahren beschäftigen sich viele öffentliche Institutionen in Deutschland mit struktureller Diskriminierung. Rassismus sei in gesellschaftlichen genauso wie in staatlichen Strukturen zu finden, heißt es auch in der Rassismus-Definition, die die Bundesregierung seit März für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung stellt. Das zeige sich in der Sprache, der ungleichen Verteilung von Ressourcen und in verbreiteten stereotypisierenden Annahmen.Das Problem scheint weitgehend erkannt. Laut NDR-Anfragen sehen auch die Mehrheit der Landesjustizministerien institutionellen Rassismus in der Justiz grundsätzlich als Problem an. Drei Landesjustizministerien sehen keine Anzeichen. Doch wie kommt man institutionellem Rassismus auf die Spur? Und was wird dagegen unternommen?Feldforschung im GerichtssaalEin Forschungsteam des Instituts für Kriminologie der Universität zu Köln hat mehr als 300 Gerichtsbeobachtungen durchgeführt, um der Frage nachzugehen (…) Die aktuelle Auswertung zeige, dass sich abwertende Bilder und Vorurteile aus öffentlichen Debatten und Medienberichten im Gerichtssaal widerspiegeln, so Projektleiterin Bögelein. Daher sei zum Beispiel das Risiko für Schwarze Personen erhöht, dass es zu einem für sie besonders negativen Ergebnis komme, weil unbewusste rassistische Vorurteile offenbar immer wieder in die Urteilsfindung einfließen.Die Gerichtsbeobachtungen hätten außerdem gezeigt, dass Richter und Richterinnen Menschen, denen sie sich sozial zugehörig fühlen, oft mehr Verständnis entgegenbringen würden, beispielsweise wenn eine Suchterkrankung vorliege. Auch eine schwierige Lebensgeschichte oder familiäre Probleme würden dann eher als mildernd angesehen als das zum Beispiel bei Schwarzen Personen der Fall sei.

via tagesschau: Institutionelle Diskriminierung Wie zeigt sich Rassismus vor Gericht?

Affäre weitet sich aus – Heimliche China-Reise bringt AfD-Mann in Bedrängnis

Die China-Affäre der AfD zieht weitere Kreise: Auch andere Abgeordnete hatten Kontakte zum verurteilten Spion. Die Politiker legten sie nicht selbst offen. Auch der AfD-Politiker Frank Rinck ist mit dem mittlerweile verurteilten chinesischen Spion Jian Guo durch China gereist, ohne die Reise öffentlich zu machen. Rinck war damals Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender der Partei in Niedersachsen. Recherchen von t-online zufolge war er im November 2023 Teil der Delegation des Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt, dessen Reise mit Guo t-online am Montag aufdeckte. Die Delegation besichtigte unter anderem eine Diamantenfabrik in der Provinz Henan.Rinck wollte sich auf Anfrage von t-online nicht äußern. Ein Sprecher der Bundestagsfraktion der AfD bestätigte am Montag aber seine Teilnahme und dass die China-Reise auf Kosten der Fraktion und in Abstimmung mit ihr stattgefunden habe. Dass Jian Guo die Reise mitorganisierte und auch mitreiste, habe sie nicht gewusst. Auch der Besuch in der Diamantenfabrik sei nicht bekannt gewesen. Rinck will sich nicht äußern, Krah weist Vorwürfe zurück Wie Rinck hatte auch Jan Wenzel Schmidt die China-Reise – und den für ihn heiklen Besuch in einer dortigen Diamantenproduktion – nie öffentlich gemacht. Erst mit Recherchen von t-online konfrontiert, räumte Schmidt beides schließlich ein. Geschäftsverbindungen stritt er ab. Im Zeitraum der Reise gründete allerdings der Lebensgefährte seiner Mutter, mit dem Schmidt sich den Wohnsitz teilt, Briefkastenfirmen zum Handel mit Diamanten.

via t-online: Affäre weitet sich aus Heimliche China-Reise bringt AfD-Mann in Bedrängnis

Marla Svenja Liebich weiter untergetaucht – Neonazi scheitert mit Beschwerde gegen Antisemitismusbeauftragten

Liebich wurde 2023 als Neonazi verurteilt, änderte dann den Geschlechtseintrag, nannte sich Marla Svenja. Vor Haftantritt im Frauengefängnis untergetaucht – zuvor aber noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Antisemitismusbeauftragten Felix Klein veranlasst. Das Bundesinnenministerium reagierte nun. (…) Das Antwortschreiben des Bundesinnenministeriums an Liebich, datiert auf den 13. Oktober, liegt unserer Redaktion vor. Daraus geht hervor, dass Liebich Klein vorgeworfen hat, seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Konkret ging es um die Aussage, Liebich „verhöhne nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern alle gläubigen Menschen“. Das Ministerium stellt in dem Schreiben jedoch fest, dass Kleins öffentliche Äußerung zur Person Liebich „keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung erkennen lässt“. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde als nicht begründet angesehen und zurückgewiesen. Der Antisemitismusbeauftragte hatte im August auf die Behauptung von Marla Svenja Liebich auf X reagiert, Antrag auf koschere Verpflegung während des Strafvollzugs gestellt zu haben. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben sagte unserer Redaktion damals wörtlich: „Nun zu behaupten, gläubige Jüdin zu sein, verbunden mit dem Wunsch nach koscherer Gefängniskost, verhöhnt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern alle gläubigen Menschen, ungeachtet, welchem Glauben sie anhängen.“

via rp online: Marla Svenja Liebich weiter untergetaucht Neonazi scheitert mit Beschwerde gegen Antisemitismusbeauftragten

Trotz NS-Wiederbetätigung nur Geldstrafe für Polizistin – #polizeiproblem

Das LG Eisen­stadt ver­ur­teilt eine 44-jäh­ri­ge Poli­zis­tin: 25 NS-Bil­der, 132-mal in meh­re­ren Chat­grup­pen ver­schickt. Ein Poli­zei­kol­le­ge kommt mit einer Dis­zi­pli­nar­stra­fe davon, ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter chat­tet mit. Trotz Geset­zes­no­vel­le nur 2.000 € Geld­stra­fe und kein sofor­ti­ger Amtsverlust. Am Ende des Pro­zes­ses am 1. Okto­ber stand eine auf­fal­lend mil­de Geld­stra­fe. Aber was am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ver­han­delt wur­de, betraf nicht einen ein­ma­li­gen „Aus­rut­scher“, son­dern das Ver­sen­den von Nazi-Memes und Nazi-Bil­dern über einen lang­jäh­ri­gen Tat­zeit­raum (2019 bis 2024). Ermit­telt wur­de, dass die 44-jäh­ri­ge Ange­klag­te, Poli­zis­tin mit Dienst­stel­le in Wien und Wohn­sitz im Bur­gen­land, 25 Bil­der (mit Haken­kreuz, Hit­ler­gruß und Hit­ler­bil­dern) ins­ge­samt 132-mal ver­schickt hatte. Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt Von einem Poli­zei­kol­le­gen, gegen den die straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen geräusch­los ein­ge­stellt wur­den (er erhielt bloß eine Dis­zi­pli­nar­stra­fe), habe sie an die 200 Bil­der erhal­ten und eini­ge davon wei­ter­ge­lei­tet, ohne dar­über nach­zu­den­ken, beton­te die Ange­klag­te. In der Haupt­ver­hand­lung wur­de dazu nur ver­laut­bart, dass vie­le davon den Ver­dacht der Ver­het­zung begrün­den wür­den, aber nicht Gegen­stand der Ver­hand­lung sei­en. Stellt sich die Fra­ge: War­um denn nicht? Auf dem Han­dy der Ange­klag­ten wur­den neben den Bil­dern auch ein­schlä­gi­ge Text­nach­rich­ten gefun­den. Da hät­te man sich als Prozessbeobachter*in gewünscht, dass alle die­se Bil­der, Memes und Tex­te auch so vor­ge­tra­gen wür­den, dass sie alle im Gerichts­saal wahr­neh­men hät­ten kön­nen. Das geschah jedoch nicht. Nur eine Kon­ver­sa­ti­on, die die Ange­klag­te mit einem wei­te­ren Mit­glied der Whats­App-Grup­pe führ­te, wur­de ver­le­sen, ohne das zuge­hö­ri­ge Bild zu zeigen. Auch ein Justizwachebeamter Die Poli­zis­tin, die das Bild wei­ter­ge­schickt hat, fügt hin­zu: „Wenn das der Chef sieht, dreht der durch und ich bin gleich bei dir“ Der Adres­sat ant­wor­tet: „Ich hab hier nur Män­ner – du kommst nach Schwarz­au.“ Gemeint ist die Jus­tiz­an­stalt Schwarz­au (Frau­en­an­stalt), der Adres­sat ist Justizwachebeamter. Die­se Kon­ver­sa­ti­on ist im Hin­blick auf die Ver­ant­wor­tung der ange­klag­ten Poli­zis­tin in mehr­fa­cher Hin­sicht wich­tig. Aus der Nach­richt geht her­vor: Die Poli­zis­tin war sich des­sen bewusst, straf­recht­lich rele­van­ten Inhalt wei­ter­ge­lei­tet zu haben und dass auch ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter betei­ligt war.

via stopptdierechten: Trotz NS-Wiederbetätigung nur Geldstrafe für Polizistin