Prozess in Bautzen – Nach Schlägerei in Neukirch: Rechtsextremist steht vor Gericht

Ein Rechtsextremist aus dem Landkreis Bautzen steht derzeit wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er soll vor anderthalb Jahren einen Mann in Neukirch krankenhausreif geprügelt haben. Ein bekannter Rechtsextremist aus dem Landkreis Bautzen steht derzeit wegen eines Vorfalls am Männertag 2024 vor Gericht. Der 33-Jährige soll laut Anklageschrift einem heute 37-Jährigen in Neukirch mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Als der Mann zu Boden gegangen sei, habe der Angeklagte mit dem Fuß auf ihn eingetreten. Das Opfer sei bei dem Vorfall so schwer verletzt worden, dass es im Krankenhaus operiert wurde. Der Geschädigte soll eine Fraktur im Gesicht erlitten haben. Der Angeklagte ist ein in der Region bekannter Rechtsextremist, der in Verfassungsschutzberichten auftaucht. Vor Gericht sagte er zum Vorfall in Neukirch aus, ihm sei damals im Vorfeld erzählt worden, dass auf der Straße, auf der er und seine Gruppe damals unterwegs waren, ein ortsbekannter Drogendealer wohne. Dieser habe zufälligerweise vor seinem Haus gestanden, als die Gruppe und der Angeklagte vorbeiliefen. Dann habe er Gebrüll gehört, so der 33-Jährige. Eine Jugendliche, die in der Gruppe mitlief, „wurde plötzlich geschüttelt von ihm und angebrüllt, sie solle Geld vorbeibringen.“ Geschädigter leide unter Spätfolgen Er sei „hin und wollte einschreiten.“ Nachdem er die beiden getrennt hatte, habe der später geschädigte Mann ausgeholt – „und ich habe zugeschlagen“, sagte der Angeklagte. Als das Opfer auf dem Boden lag, habe er auf ihn eingetreten. Die Situation habe ihn wütend gemacht, so der Angeklagte weiter. „Ich war auch sehr alkoholisiert.“ Weitere Zeugen, die der Angeklagte mitgebracht haben soll, beschrieben die Situation ähnlich wie er. Nach dem Vorfall sei er von dem Geschädigten auf Social Media bedroht worden, was dieser vor Gericht dementierte. Der Geschädigte sagte, er leide seit dem Vorfall unter anderem an Schlafstörungen und Beeinträchtigungen im Auge. Er wolle eine psychologische Behandlung machen, „weil die Depressionen wieder losgehen.“ Ihm zufolge verlief die Tat in Neukirch so: Er habe mit Kumpels gefeiert, sie seien dann runtergegangen. Auf der Straße sei eine Gruppe vorbeigelaufen, „dann wurde gesagt ‚Du bist doch der, der Drogen verkauft‘, obwohl ich keine verkaufe”, so der 37-Jährige. Dann habe er einen Schlag bekommen.

via sächsische: Prozess in Bautzen – Nach Schlägerei in Neukirch: Rechtsextremist steht vor Gericht

Bewährungsstrafe für Aschenbecherwurf auf AfD-Politiker

Für den Wurf eines schweren Glas-Aschenbechers gegen den Kopf des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt ist ein Schweriner zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Verletzt der Mann die Bewährungsauflagen, drohen ihm zehn Monate Haft. Der Abgeordnete hatte bei der Attacke in einer Schweriner Kneipe im Mai 2024 eine Platzwunde erlitten, die im Krankenhaus mit fünf Klammern chirurgisch versorgt werden musste. Der angeklagte Busfahrer, zum Tatzeitpunkt 52 Jahre alt, räumte im Amtsgericht ein, den Aschenbecher geworfen zu haben. Er entschuldigte sich am Ende der Verhandlung am Montag bei dem Politiker. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und öffentlicher Beleidigung.

via zeit: Bewährungsstrafe für Aschenbecherwurf auf AfD-Politiker

Nach Vorbild des Rechtsterroristen #Breivik: Neonazi drohte in Berlin mit #Amoklauf und dem Tod vieler Ausländer – #terror

Der bekannte Rechtsextremist Dan E. wollte Amok laufen und sich anschließend als Märtyrer inszenieren. Die Berliner Polizei hat das verhindert. Nun sitzt E. in der Psychiatrie. Die Berliner Polizei hat Ende September einen bekannten Rechtsextremisten aus Bayern festgenommen, der einen Amoklauf angedroht haben soll, um möglichst viele Ausländer zu töten. Es handelt sich um Dan E., einen früheren Regionalkader der Partei „Die Rechte“, der vor zehn Jahren im Umfeld der Münchner Pegida-Bewegung aktiv war. Wie der Tagesspiegel jetzt aus Sicherheitskreisen erfuhr, soll Dan E. in seiner Therapieeinrichtung in Kreuzberg kurz vor seiner Festnahme damit gedroht haben, erst viele Ausländer zu töten, um dann durch einen sogenannten „Suicide by Cop“ zu sterben. Es soll also sein Ziel gewesen sein, nach dem Amoklauf von der Polizei erschossen zu werden, um im Kampf als Märtyrer zu sterben. (…) Die Berliner Polizei wurde nach der Amok-Drohung von Dan E. alarmiert. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) rückte an und nahm E. fest. Beim ihm soll auch ein verbotenes Messer gefunden worden sein. Der Rechtsextremist wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Richter vorgeführt. „Der Beschuldigte ist seit Ende September 2025 vorläufig in einem psychischen Krankenhaus untergebracht“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Den Angaben zufolge wird gegen E. wegen des Verdachts auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Bedrohung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Die Ermittlungen dauern dem Sprecher zufolge an. Die psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten stehe noch aus. Vor zehn Jahren war E. in der Pegida-Bewegung in Bayern aktiv und im Raum Nürnberg Funktionär der Partei „Die Rechte“. Er war auch in einer Gruppe namens „Antikapitalistisches Kollektiv“ aktiv und im Jahr 2016 als Redner beim örtlichen Ableger der Pegida-Bewegung in München aufgetreten. (…) 2015 hatte die Polizei eine Gruppe von Neonazis in Franken ausgehoben und dabei auch Waffen gefunden. Damals lautete der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Behörden legten der Gruppe zur Last, mit kiloweise Pyrotechnik aus Polen, darunter Kugelbomben, Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in Bamberg geplant zu haben.

via tagesspiegel: Nach Vorbild des Rechtsterroristen Breivik: Neonazi drohte in Berlin mit Amoklauf und dem Tod vieler Ausländer

siehe auch: „Möglichst viele Ausländer töten“ – Rechtsextremer drohte mit Amoklauf Berlin. Ein Neonazi aus dem Umfeld der Deutschen Jugend Voran wurde wegen Androhung von Straftaten festgenommen. Er ist kein Unbekannter. Zum Haftantritt begleitet Dan E. seinen rechtsextremen Kollegen Julian M. Er steht hinter einem Transparent. Darauf zu lesen: „Standhaft bleiben“. Schwarze Brille, Glatze und Adidas-Jacke: E. lauscht den Worten seines Kameraden, nickt ihm anerkennend zu. Das war Anfang September. Weniger Wochen später ist der aus Bayern stammende Rechtsextremist selbst ins Visier der Berliner Sicherheitsbehörden geraten. Am 26. September wurde E. festgenommen, wegen möglicher Anschlagsabsichten – zuerst berichtete der „Tagesspiegel“. „Er soll in einer therapeutischen Einrichtung geäußert haben, dass er, bevor er sich das Leben nehme, noch möglichst viele Ausländer töten wolle“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Michael Petzold, auf Anfrage der Berliner Morgenpost. Dem „Tagesspiegel“ zufolge soll er zudem den rechtsextremen Terroristen Anders Breivik als Vorbild genannt haben. (…) Dan E. ist kein Unbekannter in der Neonazi-Szene. In Bayern war er Funktionär in der rechtsextremen Partei „Die Rechte“, trat bei Veranstaltungen des Pegida-Ablegers Nügida auf und nahm auch an einer Kundgebung der AfD teil, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Laut Bayerischem Rundfunk sprach er bei einer Pegida-Veranstaltung 2016 in München von einem „Systemwechsel“ und drohte Journalisten mit „Vergeltung vom Volk“. Auch den Sicherheitsbehörden ist E. bekannt: 2015 wurde er im Zuge einer Polizei-Razzia festgenommen. Die Einsatzkräfte durchsuchten Wohnungen von Neonazis in Ober- und Mitelfranken und beschlagnahmten unter anderen eine scharfe Schusswaffe mit Munition sowie Stichwaffen. Die rechtsextreme Gruppe um Dan E. stand unter Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, wie es in einer damaligen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Oberfranken hieß. Ihnen wurde vorgeworfen, Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte mit sogenannten Kugelbomben geplant zu haben. E. kam kurz nach seiner Festnahme wieder frei. Weiterhin war Dan E. laut Informationen der Zeit 2015 an einem Angriff auf eine feministische Demonstration beteiligt. Er soll Pfefferspray auf linke Demonstranten gesprüht haben.

Brandenburg AfD nicht erflogreich bei Bürgermeisterwahlen in Oranienburg und Bad Freienwalde

Bei Bürgermeister-Stichwahlen in Brandenburg ist die AfD nicht erfolgreich gewesen. In Oranienburg setzte sich die SPD-Politikerin Collin-Feeder mit knapp 60 Prozent der Stimmen deutlich gegen die AfD-Kandidatin durch. In Bad Freienwalde siegte die CDU-Kandidatin Heidemann. Sie erhielt 51,6 Prozent und lag damit nur knapp vor dem AfD-Kandidaten. Bad Freienwalde war im Juni in den Schlagzeilen geraten, als teils vermummte Personen ein Fest der Vielfalt gewaltsam angegriffen hatten

via dlf: Brandenburg AfD nicht erflogreich bei Bürgermeisterwahlen in Oranienburg und Bad Freienwalde

siehe auch: Bürgermeisterwahl in Oranienburg: SPD-Kandidatin Collin-Feeder gewinnt Die fünftgrößte Stadt Brandenburgs bekommt eine SPD-Bürgermeisterin: Jennifer Collin-Feeder setzte sich in der Stichwahl klar gegen AfD-Politikerin Anja Waschkau durch.Jennifer Collin-Feeder wird die neue Bürgermeisterin von Oranienburg. Sie bekam 59,6 Prozent der Stimmen und setzte sich damit gegen Anja Waschkau von der AfD (40,4 Prozent) durch.   Die Wahlbeteiligung lag bei 56 Prozent. (…) Die AfD ist nach den Ergebnissen vom Sonntag nunmehr bei mehreren Stichwahlen für Bürgermeisterämter in Brandenburg gescheitert. Neben der Niederlage von Anja Waschkau in Oranienburg verlor auch der AfD-Kandidat in Bad Freienwalde am Sonntag die Stichwahl.

siehe auch: CDU-Kandidatin Heidemann wird Bürgermeisterin von Bad Freienwalde Ulrike Heidemann ist neue Bürgermeisterin von Bad Freienwalde. Die CDU-Kandidatin setzte sich am Sonntag in der Stichwahl mit 51,6 Prozent der Stimmen gegen den AfD-Kandidaten Frank Vettel (48,4 Prozent) durch. Es war denkbar knapp: Vettel führte während der Auszählung der einzelnen Wahlgebiete fast die gesamte Zeit. Vor der Auszählung des letzten Wahlgebiets betrug sein Vorsprung immer noch 1,2 Prozentpunkte. Doch schließlich überholte ihn Ulrike Heidemann und entschied die Stichwahl für sich. Kurz vor Ende der Auszählung, als sie gegen den AfD-Kandidaten noch knapp zurücklag, sagte Heidemann dem rbb: “Das zeigt, dass wir uns mehr kümmern, mehr reden, transparenter agieren müssen. Ein Bürgermeister ist derjenige der am dichtesten dran sein soll an den Bürgern.” Die Wahlbeteiligung lag bei 49,9 Prozent, das nötige Quorum wurde damit erreicht: Um die Wahl zu gewinnen, musste der Sieger oder die Siegerin die Stimmen von mindestens 15 Prozent der insgesamt Wahlberechtigten erhalten.

Studie: Live-Gesichtserkennung durch Polizei nur rechtswidrig möglich

Wie könnte Gesichtserkennungssoftware für Polizeibehörden funktionieren? Eine Studie im Auftrag von Algorithmwatch untersucht die Möglichkeiten. Darf die deutsche Polizei Datenbanken mit Personenbildern aufbauen, um damit eine Live-Gesichtserkennung etwa bei Videokameraaufnahmen zu ermöglichen? Dieser politische Wunsch einer weitgehend automatisierten Suche nach Gefährdern, Straftätern und polizeilich Gesuchten ist nicht ganz neu. Immerhin enthält der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Formulierung, nach der Sicherheitsbehörden “unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz” erlaubt werden soll. (…) Lewandowski untersucht verschiedene Ansätze, wie ein Echtzeitabgleich von Gesichtsaufnahmen mit dem öffentlich zugänglichen Internet oder mit gänzlich eigenen Datenbanken technisch organisiert sein kann. Der Wissenschaftler beschreibt unter anderem, wie die in der EU unzulässige, aber bekannte Bildersuchmaschine PimEyes vorgeht: Sie speichert nicht nur die Bilder und ihre Eigenschaften, sondern auch ein Template mit wesentlichen Merkmalen der abgebildeten Person. Das führt zu schnelleren und genaueren Sucheergebnissen. “Die Überlegenheit in der Suche liegt darin, dass die biometrischen Gesichtsmerkmale für die Suche verwendet werden und nicht nur Low-Level-Features wie Formen und Farbverteilungen oder Umgebungstexte”, heißt es in der Studie. Was aber nicht funktioniert, ist eine reine Livesuche: “Ohne eine Datenbank aufzubauen, kann kein ‘One to many’-Abgleich durchgeführt werden, sondern nur ein ‘One to One’-Vergleich.” Dieser direkte Vergleich zweier Bilddateien müsste dann wiederum massenhaft stattfinden, um die Notwendigkeit einer Datenbank zu umgehen – aus informationswissenschaftlicher Perspektive sei eine “Live-Suche” im Web daher “nur theoretisch möglich”, meint Lewandowski. Doch was bedeutet das für die Pläne der Bundesregierung, hier weitere Möglichkeiten zu schaffen? Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Vormittag in Berlin betonten Vertreter verschiedener Organisationen, die Bundesregierung müsse daraus Konsequenzen ziehen. Die Regierung könne diese technischen Tatsachen nicht ignorieren, meint Algorithmwatch-Geschäftsführer Matthias Spielkamp – und fordert, die Vorbereitungen im Bundeskabinett abzubrechen. “Die angestrebten biometrischen Erkennungsverfahren würden zwangsläufig gegen EU-Recht verstoßen, weil sie ohne den Einsatz von Datenbanken nicht umsetzbar sind.” Die KI-Verordnung der EU verbiete genau solche Datenbanken. Tatsächlich enthält die KI-Verordnung zahlreiche Vorschriften für “biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung”, verbietet diese jedoch für Strafverfolgungszwecke nicht grundsätzlich. Allerdings verbietet Artikel 5 der Verordnung ausdrücklich “das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern”. Lewandowskis Gutachten dürfte die Debatte darum, ob die Verbotstatbestände und die Erlaubnisausnahmen technisch überhaupt sinnvoll miteinander vereinbar sind, erneut anfeuern. (…) Körperdaten von Menschen dürften keine freie Verfügungsmasse sein, betonte Matthias Marx vom Chaos Computer Club (CCC). Bereits existierende Anbieter wären aus gutem Grund in der EU illegal. “Egal, wer sie betreibt: Biometrische Massenüberwachung ist rechtswidrig. Die Polizei darf auch nicht auf kriminelle private Gesichter-Suchmaschinen wie Pimeyes oder ClearviewAI ausweichen, schon gar nicht, um sie durch die Hintertür zu legitimieren”, warnt Marx vor der Versuchung, die sich aus dem Fall der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette ergeben hätten. Die kommerziellen Dienste müssten von deutschen Datenschutzbehörden mit allen Mitteln des Rechts aktiv bekämpft werden. Julia Duchrow von Amnesty International warnt vor Missbrauchspotenzialen sowie der einschüchternden Wirkung von KI und biometrischen Abgleichmethoden, die zudem eine erhebliche Diskriminierungsgefahr darstellten. Sie warnt explizit davor, Software des US-Anbieters Palantir einzusetzen und fordert, das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

via heise: Studie: Live-Gesichtserkennung durch Polizei nur rechtswidrig möglich

FRANKFURT AM MAIN: Polizei findet vermisstes Mädchen mithilfe von KI-System

Die Polizei Frankfurt am Main hat mit einem KI-gestützten Videosystem eine vermisste Jugendliche ausfindig machen können. In Frankfurt am Main ist eine vermisste Jugendliche mithilfe künstlicher Intelligenz gefunden worden. Das teilte(öffnet im neuen Fenster) das dortige Polizeipräsidium am 17. Oktober 2025 mit. Demnach war die 16-Jährige am 8. Oktober aus einer psychiatrischen Einrichtung verschwunden, in der sie untergebracht war. Sie soll sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben. Noch am selben Tag leitete das Polizeipräsidium Frankfurt am Main umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Da die Ermittler vermuteten, dass sie sich im Bahnhofsviertel aufhielt, kam dabei auch ein KI-gestütztes Videosystem zum Einsatz, das Aufnahmen aus dem Bahnhofsgebiet automatisch auswertet. Nach einer Eilanordnung des Polizeipräsidiums, die durch eine Richterin bestätigt wurde, durfte ein Foto des Mädchens in die Datenbank eingespeist werden. Die Software verglich das Bild daraufhin mit tausenden Bildsequenzen aus dem Überwachungsnetz im Stadtgebiet. Bereits am Abend des 9. Oktober erkannte das System eine Übereinstimmung in der Taunusstraße. Ein Mitarbeiter der Videoüberwachung überprüfte den Hinweis manuell, bewertete die Übereinstimmung als hoch und informierte eine Streife in der Nähe.

via golem: FRANKFURT AM MAIN: Polizei findet vermisstes Mädchen mithilfe von KI-System

siehe auch: Frankfurt- Bahnhofsviertel: Künstliche Intelligenz lokalisiert 16-jährige Vermisste im Bahnhofsviertel – Mädchen durch Polizisten in Obhut genommen. Durch die in der Videoschutzanlage des Frankfurter Bahnhofsviertels eingesetzte intelligente Videoanalyse konnte am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ein vermisstes 16-jähriges Mädchen wieder aufgefunden und durch Polizisten in Obhut genommen werden. Die 16-Jährige wurde am 8. Oktober 2025 bei der Polizei als vermisst gemeldet, nachdem sie nicht in die psychiatrische Einrichtung in Hessen, in der sie untergebracht war, zurückkehrte. In den von ihr bewohnten Räumlichkeiten wurde ein Abschiedsbrief aufgefunden, sodass von einem akuten psychischen Ausnahmezustand auszugehen war. Darüber hinaus gab es Anhaltspunkte, dass sie sich im Frankfurter Bahnhofsviertel aufhalten könnte. Unter diesen Bedingungen waren alle rechtlichen Voraussetzungen für eine gezielte Suche nach der Minderjährigen durch biometrische Echtzeit-Fern-Identifizierung mittels künstlicher Intelligenz (KI) im Bahnhofsviertel erfüllt. Die Grundlage hierfür bildet die erst im Februar dieses Jahres in Kraft getretene Novellierung des hessischen Polizeigesetzes, welche den Einsatz von KI bei den Videoschutzanlagen ermöglicht, um unter anderem vermisste Personen aufzufinden. Zeitnah griffen die vorher festgelegten Verständigungsketten. Durch die Mitarbeiter des Projekts der Frankfurter Polizei wurde aufgrund Gefahr im Verzug eine Eilanordnung des Polizeipräsidenten erwirkt, die kurze Zeit später durch eine Richterin bestätigt wurde. Dadurch war es möglich, ein Foto des 16-jährigen Mädchens in die Systemdatenbank einzuspeisen, das daraufhin in der Videoschutzanlage im Bahnhofsviertel zur gezielten Suche mittels künstlicher Intelligenz genutzt werden konnte.

Matthias Miersch nennt #Brandmauer “zentrale Lehre aus der NS-Diktatur” – #braunzone

SPD-Generalsekretär Miersch hat in der Debatte um das Verhältnis der Union zur AfD die klare Haltung des Kanzlers gelobt. Die Brandmauer sei “kein Selbstzweck”, sagte er. Der SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat die Bedeutung der Brandmauer zur in Teilen gesichert rechtsextremen AfD betont und sich erneut für eine Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens ausgesprochen. “Die Brandmauer ist kein Selbstzweck. Sie ist eine zentrale Lehre aus der NS-Diktatur”, sagte Miersch zu dem aktuell diskutierten Kooperationsverbot zwischen CDU und AfD. Demokratinnen und Demokraten hätten ungeachtet ihrer Unterschiede die Verantwortung, gemeinsame Wege zu finden “und sich nicht auf Kräfte einzulassen, die unsere Verfassung verachten”. Zugleich lobte Miersch die Haltung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD. “Ich erlebe Friedrich Merz als Bundeskanzler und Parteivorsitzenden in dieser Frage äußerst klar: Er sieht die große Gefahr, die von einer Zusammenarbeit mit der AfD ausgeht für unser Land und für seine eigene Partei”, sagte Miersch. Merz hatte zuletzt erneut gesagt, dass es unter ihm als CDU-Chef keine Zusammenarbeit mit der AfD geben werde. Die CDU-Spitze will auf ihrer Klausurtagung am Sonntag und Montag eine schärfere Auseinandersetzung mit der AfD erörtern. Einige ostdeutsche Abgeordnete und weitere Unionspolitiker hatten sich zuletzt für eine Normalisierung der Haltung zur AfD ausgesprochen. “Dass in der Union offen über die Zusammenarbeit mit der einzigen Partei im Bundestag nachgedacht wird, die ein Parteienverbot befürchten muss, irritiert mich”, sagte Miersch dazu. Der Blick in andere europäische Länder zeige, dass die Zusammenarbeit mit der extremen Rechten für konservative Parteien lebensbedrohlich sei. Die AfD sei keine normale Oppositionspartei. “Sie ist ein Angriff auf unsere Demokratie”, sagte Miersch. Auch SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil sagte der Bild am Sonntag: “Ich erwarte von allen in der Union, die Verantwortung tragen, dass sie sehr deutlich machen: Mit der AfD gibt es keinerlei Form der Zusammenarbeit, weder im Bund noch in den Ländern.” Diese Festlegung sei für die SPD “eine Eintrittsbedingung in die Bundesregierung” gewesen.

via zeit: Matthias Miersch nennt Brandmauer “zentrale Lehre aus der NS-Diktatur”