#CSD in #Cottbus nur mit verstärktem #Polizeischutz möglich

In Cottbus ziehen rund 1000 Menschen mit einer bunten Parade durch die Straßen. Rechtsextremen gefällt das nicht. Polizei ist im Einsatz. Mit einer bunten Parade feiern in Cottbus heute Menschen den Christopher Street Day. Ab 14 Uhr wollen sie durch die Straßen ziehen. Möglich ist das nur, weil die Polizei verstärkt im Einsatz ist. Denn: Die rechtsextreme Szene hat zum Gegenprotest aufgerufen. Rund 90 Teilnehmer haben sich formiert, die Versammelten trugen Fahnen und ein Transparent mit der Aufschrift „Unsere Stadt bleibt hetero!“. Zwei Teilnehmer des rechtsextremen Protestes wurden von der Versammlung ausgeschlossen – sie standen im Verdacht, zu Straftaten aufgerufen zu haben. Am Vorabend kam es bereits zu einem queerfeindlichen Vorfall: Auf dem Gelände des Trägervereins des CSD in Cottbus seien am Freitagabend Regenbogenfahnen beschädigt worden, teilte die Polizei mit. (…) Deutschlandweit gab es immer wieder Gegendemonstrationen und Störversuche aus der rechten Szene gegen CSD-Veranstaltungen. Den LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V. beunruhigt das. „Die Zahl und Brutalität queerfeindlicher Übergriffe nehmen spürbar zu“, hieß es in einer Mitteilung am Sonnabend. Der Verband verweist auf eingeschlagene Fensterscheiben, beschädigte Türen an queeren Begegnungsorten. Nur wenige Tage vor dem CSD habe zudem ein Müllcontainer neben dem queeren Zentrum Regenbogenkombinat Cottbus gebrannt. „Diese Angriffe sind keine Einzelfälle, sondern Teil einer besorgniserregenden Entwicklung“, sagte Yasmine-Blanche Werder, Vorstandsmitglied des LSVD. „Queere Projekte, Begegnungsorte und Beratungsstellen sind elementare Schutzräume. Wenn sie attackiert werden, trifft das die gesamte Zivilgesellschaft – und damit unser gemeinsames Verständnis von Freiheit, Vielfalt und Demokratie.“

via morgenpost: CSD in Cottbus nur mit verstärktem Polizeischutz möglich

TIME Photo Secretly Subverts Trump Cover With Nazi Reference

President Donald Trump’s latest TIME magazine cover owes its visual language to one of the most chilling portraits of the 20th century, the Daily Beast has learned. The TIME image—released online ahead of next week’s print issue—depicts the 79-year-old president behind the Resolute Desk. He is leaning forward into a power pose that obscures his often bruised right hand and loose neck skin. Above the image, which was shot by Washington-based photographer Stephen Voss, the headline declares, “TRUMP’S WORLD.” Billionaire Woos Trump With Flattering TIME Cover LESS TIME Leigh Kimmins The cover was unveiled just days after Trump himself lashed out at a TIME cover picture of him, which showed an unflattering perspective on his 79-year-old neck. He has yet to give his take on the new image, but his chief communications officer is clearly enamored. “TRUMP’S WORLD,” Steven Cheung wrote on X, sharing the image. Other photographers on Instagram were quick to recognize the homage to an infamous photo Photo composition by The Daily Beast/Images from TIME Magazine (left) and Arnold Newman (right) It comes as TIME’s billionaire owner, Salesforce CEO Marc Benioff, outed himself as a Trump super-fan, declaring that he “fully supports” the president’s plot to send National Guard troops to San Francisco. “We don’t have enough cops, so if they can be cops, I’m all for it,” he said. The Daily Beast has learned that the composition on the new TIME cover is inspired by Arnold Newman’s 1963 photograph of Alfried Krupp, the German industrialist and convicted Nazi war criminal. That portrait, published by Newsweek, has long been considered among the most psychologically charged images ever produced for a weekly news magazine. Voss appeared to confirm the reference by liking comments on Instagram where followers had asked him if the two images were linked. “Are you referencing Arnold Newman’s portrait of Krupp here?” fellow photographer Shayan Asgharnia asked. Once Voss had liked the comment, Asgharnia replied again. “F—–g brilliant,” he said.

via daily beast: TIME Photo Secretly Subverts Trump Cover With Nazi Reference

Nazi costume confrontation

Moment man dressed as a Nazi who ‘smashed woman’s face with beer glass’ is kicked out of bar. A man dressed as a Nazi SS officer was kicked out of a Georgia bar after allegedly breaking a woman’s nose with a beer glass. Kenneth Leland Morgan, 33, was arrested in the early hours of Friday morning following an altercation outside of Cutters Pub in Athens, Georgia.  In footage shared to social media, Morgan is seen dressed in a black Nazi SS uniform, complete with a military cap and a red armband emblazoned with a swastika.  He was spotted arguing with one woman as he was forced out of the bar by a crowd of what appear to be college students.  Several men crowded round Morgan and pushed him down the sidewalk, while he clutched a beer glass in his hand.  The crowd shouted obscenities at Morgan, who then swung the large glass at the face of a woman, later identified as student Grace Lang.  According to Lang, who spoke with Red & Black, she lunged at him to pull his armband off and he managed to break her nose in the process.  She told the outlet that she had been sitting outside the bar with friends, one of whom is Jewish, when they noticed Morgan walk past in full Nazi regalia.

via dailymail: Nazi costume confrontation

siehe auch: Man dressed as Nazi arrested for assault in downtown Athens. An Athens man was arrested early Friday for assaulting a woman outside of a bar downtown while dressed as a Nazi. Kenneth Leland Morgan, 32, of Appleby Drive, was booked into the county jail at 3:56 a.m. on charges of aggravated assault and simple battery. Details were unavailable Saturday from the arresting agency, the Athens-Clarke County Police Department. The incident was captured on video that has been circulated online via Instagram, X, and Reddit; “An unacceptable display of hate”: Woman assaulted after confronting man in Nazi costume. What began as an ordinary Thursday night in downtown Athens took a disturbing turn when a man dressed in a Nazi uniform with a red swastika armband assaulted a woman outside Cutters Pub. A video capturing the incident shows the woman argue with the man, push him back and grab for his armband. It then shows the man swing a glass pitcher at the woman, striking her in the face and knocking her to the ground. Grace Lang, the victim of the assault and a fifth-year photography and geology major at the University of Georgia, said she was participating in a bar crawl event for a student-run magazine when the incident occurred. “[I] had been at Cutters for around 20 minutes,” Lang said in a text message to The Red & Black. “After grabbing one beer, I sat outside with friends for 10 minutes before my friend, who is Jewish, noticed the man in a full [N]azi uniform complete with a red armband with the swastika. They get into a yelling match, and it is just him and two women smaller than him. I get up and go to get in between them, and use my body as a blockade to keep him from coming in. I reach to rip off the armband, as that is the identifying factor that changed it from a soldier ‘costume’ to an unacceptable display of hate.”

UGA student dressed in interesting “Halloween costume” gets kicked out of local bar, hits woman in response
byu/Minute_Revolution951 inTikTokCringe

#Rassismus und #Homophobie: Zwei Kommissaranwärter stehen in #Brandenburg vor Entlassung – #polizeiproblem

Rassistische und homophobe Äußerungen, staatsfeindliche Vorfälle: Das sind die Vorwürfe gegen zwei junge Kommissaranwärter von der Hochschule in Oranienburg. Zwei Kommissaranwärter an der Polizeihochschule in Oranienburg sollen wegen rassistischer, homophober und staatsfeindlicher Vorfälle entlassen werden. Nach Angaben des Innenministeriums in Potsdam wurde im August 2025 das Entlassungsverfahren eingeleitet, derzeit laufen die Anhörungen. Zunächst berichtete die B.Z. über das Verfahren. Bei den Betroffenen handele es sich um zwei 21 Jahre alte Anwärter im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, teilte das Ministerium mit. Noch könne keine Auskunft über den Abschluss des Verfahrens gegeben werden, da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern. Zudem müsse den Bevollmächtigten vollständige Akteneinsicht gewährt werden. An der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg werden die Beamtinnen und Beamten des mittleren und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ausgebildet. Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, dass sie gegen zwei Kommissaranwärter wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung soll es bei den Äußerungen in Lehrveranstaltungen um dunkelhäutige Straftäter, Homosexuelle und auch den Verfassungsschutz gegangen sein. Mitschüler hätten die Aussagen in einem Protokoll festgehalten.

via tagesspiegel: Rassismus und Homophobie: Zwei Kommissaranwärter stehen in Brandenburg vor Entlassung

siehe auch: Polizeihochschule Oranienburg Homophobie und Rassismus: Zwei Kommissaranwärter vor Entlassung Queerfeindliche und rassistische Äußerungen, staatsfeindliche Vorfälle: Das sind die Vorwürfe gegen zwei junge Kommissaranwärter von der Polizeihochschule in Oranienburg. Zwei Kommissaranwärter an der Polizeihochschule in Oranienburg sollen wegen rassistischer, homofeindlicher und staatsfeindlicher Vorfälle entlassen werden (…) Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, dass sie gegen zwei Kommissaranwärter wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Nach Informationen der “Bild”-Zeitung soll es bei den Äußerungen in Lehrveranstaltungen um dunkelhäutige Straftäterinnen, homosexuelle Menschen und auch den Verfassungsschutz gegangen sein. Mitschülerinnen hätten die Aussagen in einem Protokoll festgehalten. Die Polizeihochschule suspendierte die beiden Auszubildenden vorübergehend, hatte das Innenministerium mitgeteilt. Das Dienstverbot sei dann am 24. Juli erloschen, da sich die Ermittlungen als aufwendiger erwiesen hätten. Es wurde zunächst ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nun ist von einem Entlassungsverfahren die Rede.

Ehemaliges Kino als AfD-Domizil: Neue „Stellungnahme zur Sachlage“ – #weilheim

Niemand sei „amused, dass so etwas in Weilheim entsteht“: So nahm Bürgermeister Markus Loth jetzt Stellung zur Nutzung des früheren Starlight-Kinos durch die AfD. Doch die Stadt habe in der Sache keinen Einfluss. Weilheim – Fünf Wochen nach Verteilung eines gefälschten „Amtsblatts“, das vor der künftigen Nutzung des früheren Starlight-Kinos durch die AfD warnt, sah sich die Stadtspitze nun zu einer „Stellungnahme zur Sachlage“ veranlasst. „Die mögliche Nachfolgenutzung des ehemaligen Starlight-Kinos in der Schützenstraße beschäftigt aktuell die Weilheimer Bürgerschaft und auch die Presse“, erklärte Hauptamt-Mitarbeiter Stefan Popp zu Beginn der Stadtratssitzung am Donnerstagabend (23. Oktober) – und verlas im Auftrag des Bürgermeisters ein Statement, das eine Verantwortung des Rathauses in dieser Angelegenheit von sich wies: Es müsse „an dieser Stelle festgestellt werden, dass die Nachfolgenutzung des ehemaligen Starlight-Kinos nicht in der Entscheidungs- oder Einflusssphäre der Stadt Weilheim (das heißt Stadtrat, Bürgermeister oder Verwaltung) liegt“. Ehemaliges Starlight-Kino: Stadt unterstützte Projektidee für eine Kulturbühne Die Vermietung eines Gebäudes sei „eine rein privatrechtliche Angelegenheit“, so begann die Stellungnahme, dabei sei die Stadt „in der Regel nicht eingebunden und hat auch grundsätzlich keinen Einfluss darauf“. Auch habe sie keine Kenntnis über den Inhalt von Mietverträgen. Von der geplanten Schließung des Kinos habe die Stadt durch Presseberichte im Februar 2024 Kenntnis erlangt; dabei wurde explizit auf einen Bericht im Weilheimer Tagblatt vom 20. Februar 2024 verwiesen.

via merkur: Ehemaliges Kino als AfD-Domizil: Neue „Stellungnahme zur Sachlage“

Todesschüsse auf Lorenz A. in Oldenburg – Polizei ermittelt gegen Polizeiopfer – #polizeiproblem

Statt Erste Hilfe zu leisten, legte die Polizei dem schwerverletzten Lorenz A. erst mal Handschellen an. Und später ermittelte sie gegen den Toten. Nachdem Lorenz A. von den Kugeln des Polizisten getroffen auf dem Boden der Oldenburger Innenstadt lag, legten die Beamten dem Schwerverletzten noch Handschellen an, bevor sie Erste Hilfe leisteten. Kurze Zeit später starb er im Krankenhaus. So schildert es Lea Voigt, die Anwältin von A.s Mutter. Es ist nicht die einzige Vorgehensweise der Polizei, die sie kritisiert. Denn nachdem der Polizist den 21-jährigen Schwarzen erschossen hatte, ermittelten seine Oldenburger Kollegen – gegen den getöteten Lorenz A. Dabei sind Ermittlungen gegen Tote grundsätzlich verboten. Die Staatsanwaltschaft sprach auf Anfrage der taz von einer automatisch eingeleiteten Formalie. Es ging um die den Schüssen vorangegangene Auseinandersetzung vor einer Bar, bei der A. Pfefferspray versprüht haben soll. Das Verfahren sei nach seinem Tod zügig eingestellt worden. Dieser Darstellung widerspricht Voigt. Mehrere Wochen habe die Polizei gegen den Toten ermittelt, sogar Zeugen befragt: „Das Signal, das damit gegenüber den Angehörigen gesendet wurde, ist nicht gerade vertrauensfördernd: Lorenz wird vom Opfer zum Beschuldigten gemacht – und zwar von der Polizei Oldenburg.“ Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Schützen haben die zuständigen Beamten der benachbarten Polizei Delmenhorst auch das Handy von A. beschlagnahmt. Sie sollten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nur die für den Tatzeitpunkt relevanten Daten auswerten. Dennoch habe die Polizei „sämtliche Daten grob gesichtet“, erklärt Voigt. Sie sieht darin einen „schweren Datenschutzverstoß“. Das Handy des Schützen hat die Polizei erst nach fast drei Tagen beschlagnahmt. Das seines Streifenpartners gar nicht. „Es wurden noch nicht alle Möglichkeiten, den Tatablauf zu rekonstruieren, ausgeschöpft“, bemängelt Voigt. „Insbesondere wurden bisher die Polizeibeamten und Rettungskräfte, die unmittelbar nach Abgabe der Schüsse am Tatort eintrafen, nicht vernommen.“ Nur der Streifenpartner des Schützen sei tatsächlich als Zeuge befragt worden. Einige, „jedoch bei Weitem nicht alle beteiligten Beamten“ hätten lediglich schriftliche Berichte verfasst. „Auch die in Auftrag gegebene 3D-Rekonstruktion ist in der vorliegenden Fassung unbrauchbar“, meint die Anwältin. Die Standorte des Schützen und von A. sowie deren mutmaßliche Bewegungsabläufe seien darin nicht dargestellt. „Dies ist technisch möglich und zur bestmöglichen Aufklärung des Falls auch nötig.“ Die Erstellung eines vom LKA Niedersachsen angebotenen Gutachtens zur Lage der Patronenhülsen, um die Position des Polizisten bei der Schussabgabe zu ermitteln, hat die Staatsanwaltschaft nach Darstellung von Voigt abgelehnt. Eine Rekonstruktion des Tatorts mithilfe von Zeu­g:in­nen – etwa den eintreffenden Rettungskräften – sei ebenfalls nicht erfolgt. Es wurden noch nicht alle Möglichkeiten, den Tatablauf zu rekonstruieren, ausgeschöpft Lea Voigt, die Anwältin von Lorenz A.s Mutter Die Ermittlungen gegen den Schützen wegen des Verdachts des Totschlags stehen kurz vor dem Abschluss, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anfang des Monats erklärte. Mit der Entscheidung über eine mögliche Anklage des Polizeibeamten sei „in den kommenden Wochen zu rechnen“. Nach der Auseinandersetzung vor der Bar war Lorenz A. geflüchtet und an einer Polizeistreife vorbeigelaufen, wobei er Pfefferspray in deren Richtung gesprüht haben soll. Daraufhin schoss der 27-jährige Polizist. Drei der fünf Kugeln trafen A. in Hinterkopf, Oberkörper und Hüfte. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. Der Polizist drohte den Einsatz der Schusswaffe nicht an und gab auch keinen Warnschuss ab. Das belegen die von den Er­mitt­le­r*in­nen vor mehreren Wochen ausgewerteten Audio- und Videoaufnahmen der Tatnacht.

via taz: Todesschüsse auf Lorenz A. in Oldenburg Polizei ermittelt gegen Polizeiopfer

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Von Sipalius – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

#Razzia bei Kärntner Antifa-Camp – #Polizeieinsatz in #Österreich war rechtswidrig – #polizeiproblem

Der massive Polizeieinsatz in der NS-Gedenkstätte Peršmanhof war rechtswidrig. Das stellt nun ein Bericht des österreichischen Innenministeriums fest. Bei einem antifaschistischen Bildungscamp an der NS-Gedenkstätte Peršmanhof in Kärnten kam es am 27. Juli zu einem massiven Polizeieinsatz, der viele Fragen aufwirft. Um diese zu beantworten, setzte das österreichische Innenministerium eine Ex­per­tin­nen­kom­mis­si­on ein, die am Donnerstag ihren Bericht vorlegte. Das Antifa-Camp veranlasste die Polizei zu einem großangelegten Einsatz auf dem abgelegenen Gedenkstättengelände in den Bergen – obwohl die Veranstaltung mit Unterstützung der Gedenkstätte stattfand. Beteiligt waren das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), acht Streifenbeamtinnen, drei Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe, eine Diensthundeführerin mit ihren Hunden sowie ein Polizeihubschrauber. Offiziell begründet wurde das Vorgehen mit Verstößen gegen das Campingverbot und Anstandsverletzungen. Der Einsatz löste Entsetzen bei den Nachfahren der NS-Opfer, scharfe Proteste aus der slowenischen Politik und ein breites Medienecho aus. Der Ort ist eine zentrale Gedenkstätte der Kärntner Sloweninnen, weil in den Abendstunden des 25. April 1945 elf Mitglieder der Familien Sadovnik und Kogoj von einem SS-Polizeiregiment ermordet wurden – darunter sieben Kinder im Alter von einem bis zwölf Jahren. Nachfahren der Opfer verurteilten das jüngste Vorgehen der Polizei daher als retraumatisierend und unsensibel. Das Ergebnis der eingesetzten Kommission fällt eindeutig aus: Der Einsatz war unverhältnismäßig, unter falschem Vorwand durchgeführt, von der falschen Behörde geleitet – und letztlich rechtswidrig. Willkür der Einsatzleiter Laut dem Bericht liegt die Hauptverantwortung für den Einsatz beim stellvertretenden Leiter des LSE, der das Vorgehen mit „Beschwerden aus der Bevölkerung“ rechtfertigte. Allerdings konnte keine einzige Person ausfindig gemacht werden, die sich über das Zeltlager beschwert hat. Der Beamte gab an, eine Beschwerde von einer Privatperson erhalten zu haben, wisse jedoch nicht, wie diese heiße. Ein ungewöhnlicher Anlass für einen solch massiven Polizeieinsatz. Der Mann wurde inzwischen einer anderen Dienststelle zugewiesen. Zudem wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingeleitet. Der behördliche Einsatzleiter war Bezirkshauptmann Gert-André Klösch, der sowohl im Vorfeld eingebunden war als auch während der Amtshandlung weitgehend vor Ort. Klösch stand in der Vergangenheit in der Kritik, weil er jahrelang das „Kroatengedenken“ im nahegelegenen Bleiburg/Pliberk geduldet hat – eine Veranstaltung, bei der über Jahre Tausende Teil­neh­me­rin­nen die kroatischen Nazikollaborateure der Ustascha verherrlichten. Umso absurder wirkt das Vorgehen gegen das kleine antifaschistische Camp in den Bergen mit rund 60 Teilnehmenden. Klösch ist weiterhin im Amt. Wildcampen ist kein Extremismus Nach Einschätzung der Kommission war das LSE Kärnten für den Einsatz nicht zuständig, da es sich beim Wildcampen nicht um Extremismus handelt. Hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Campingplatzverordnung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass lediglich zwei Zelte außerhalb des Gedenkstättengeländes aufgestellt waren – diese hätte die Polizei kontrollieren dürfen. Die Identitätsfeststellung aller Teil­neh­me­rin­nen des Antifa-Camps war jedoch unzulässig. Der Bericht widmet sich ausführlich der Geschichte des Peršmanhofs und der Verfolgung der Kärntner Sloweninnen. Der Einsatz richtete sich laut Kommission zwar nicht gegen die Volksgruppe oder die Gedenkstätte selbst, wohl aber gegen das „pauschal als linksextrem wahrgenommene Antifa-Camp“. Ziel sei gewesen, die Identitätsdaten der Teilnehmenden zu erfassen.

via taz: Razzia bei Kärntner Antifa-Camp Polizeieinsatz in Österreich war rechtswidrig

siehe auch: Peršmanhof: Daten von Campern wurden illegal an Verfassungsschutz übermittelt Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) soll im Vorfeld involviert gewesen sein, später habe sie aber keine Kenntnis von dem Einsatz gehabt. Es war ein Polizeieinsatz, bei dem die Betroffenen schon währenddessen daran zweifelten, dass er rechtens ist. Rund drei Monate später wird das eine Analysekommission des Innenministeriums bestätigen. In einem fast 100 Seiten langen Bericht erarbeitete sie die Hintergründe, die dazu führten, dass am 27. Juli ein Großaufgebot an Beamten auf der NS-Gedenkstätte Peršmanhof aufmarschierte, sowie, was innerhalb dieser drei Stunden und 20 Minuten geschah. Das Fazit: Der Einsatz war gleich auf mehreren Ebenen rechtswidrig. Nun wurde der an dem Tag zuständige Bezirkshauptmann angezeigt, und schon länger ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegen einen Ex-Juristen des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE). Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Frage: Warum war der Einsatz rechtswidrig? Antwort: Offiziell wurde der Polizeieinsatz mit illegalen Campieren begründet – was laut Kommission ein “bloßer Vorwand” war. Die “wahre Intention” dürfte gewesen sein, die Identitätsdaten der Teilnehmenden des “pauschal als linksextrem wahrgenommenen Antifa-Camps” für Zwecke des Verfassungsschutzes zu sammeln. Letztlich war das “in vielerlei Hinsicht” unzulässig. Frage: Inwiefern? Antwort: Für diese Datensammlung gab es laut Bericht keine Grundlage: So gibt es keine Dokumentation dafür, dass Anzeigen wegen illegalen Campierens eingegangen sind. Geleitet wurde der Einsatz von einem – inzwischen ehemaligen – Juristen des LSE – obwohl dieser im Fall von Campingverstößen gar nicht zuständig ist. Auch der Leiter des Kärntner Fremdenamts sprach Festnahmen aus, ohne dafür befugt zu sein. Und der Bezirkshauptmann von Völkermarkt, Gert-André Klösch, griff nicht ein, obwohl dies seine Aufgabe gewesen sei. Im Fall von letzterem werden nun strafrechtliche Vorwürfe geprüft. Frage: Was wird ihm vorgeworfen? Antwort: Er sei laut der Kommission bei dem Einsatz für die Einhaltung der Landesgesetze zuständig gewesen, habe sich laut Bericht aber auf eine “reine Beobachterrolle zurückgezogen”. Demnach hätte Klösch eingreifen müssen. Weder der Landeshauptmann noch der Landesamtsdirektor seien informiert worden.