Adenauer-Bus-Affäre:  Sächsische Polizei in Erklärungsnot – #polizeiproblem

Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Adenauer-Busses entwickelt sich zum Skandal für die Polizei in Sachsen. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, umging die Polizei offenbar rechtsstaatliche Verfahren. Der Protestbus „Adenauer SRP+“ war am 20. September auf dem Weg ins sächsische Döbeln. Dort sollte er als Lautsprecherwagen den Christopher Street Day unterstützen. Die Pride Parade in der Kreisstadt stand im Fokus von rechtsextremen Protesten, weswegen auch Initiativen von außerhalb zur Unterstützung der Demonstrierenden mobilisierten. Doch der Adenauer-Bus kam nie an. Die Polizei stoppte das Fahrzeug der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit (ZPS), bevor es an der Demonstration teilnehmen konnte. Wegen angeblicher Sicherheitsmängel wurde der Bus an diesem Samstag aus dem Verkehr gezogen und gegen den Willen der Aktionskünstler beschlagnahmt. Doch mittlerweile scheint sich zu erhärten: Um den Protestbus der Gruppe zu beschlagnahmen, hat die sächsische Polizei offenbar zwar eine Richterin gefragt, dann aber ein Nein übergangen und den Bus dennoch nicht weiterfahren lassen. Zugleich umging die Polizei den offiziellen Dienstweg und die eigentlich zuständige Behörde. Nach außen hin behauptete die Polizei in einer Mitteilung an die Presse, eine „richterliche Bestätigung“ eingeholt zu haben. Nach der Beschlagnahme ließ die Polizei den berühmten Adenauer-Bus zweimal von der Prüfgesellschaft Dekra in Chemnitz technisch untersuchen. Einblicke in die mehr als 150-seitige Ermittlungsakte sowie das Dekra-Kurzgutachten, die netzpolitik.org nehmen konnte, werfen viele Fragen zum polizeilichen Vorgehen auf. Laut den Ermittlungsakten gab es vor der Beschlagnahme mehrfach Telefongespräche zwischen der Polizei und der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz. Streng genommen war sie „im Eildienst quasi als Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts“ Döbeln tätig, betont eine Sprecherin des LG Chemnitz. Die Polizei wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen. So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Doch hier blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren. Doch die Richterin verneinte die Beschlagnahme. Ob eine Gefahr von dem Fahrzeug ausgehe, könne sie aus der Ferne nicht beurteilen, dies sollen die Beamten vor Ort entscheiden. Dies geht aus einer E-Mail der Richterin vom 2. Oktober hervor, die netzpolitik.org vorliegt. Gleich darauf heißt es jedoch, sie sei mit dem entsprechenden Polizeibeamten so verblieben, dass er die Frage rund um die Beschlagnahme am folgenden Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter in Döbeln vorlegen solle. In einem nicht unterschriebenen Aktenvermerk der Polizei vom 20. September heißt es hingegen, die entsprechende Richterin habe die Maßnahme bestätigt. Der leitende Polizeihauptkommissar stellte den Sachverhalt gegenüber dem Amtsgericht Döbeln in einem Fax einen Tag später ähnlich dar. Tatsächlich findet sich in den Akten ein Eintrag, der sich als mündlich gegebenenes Einverständnis der Richterin interpretieren lässt, allerdings sonstigen Aussagen wie jener aus der E-Mail widerspricht. War hier also Gefahr im Verzug oder nicht? Im ordentlichen Beschluss vom Montag nach den Geschehnissen bejaht dies der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Döbeln. Aber ein Kontakt zur Bereitschaftsrichterin war in diesem Fall offenbar möglich und hat sogar stattgefunden. Damit erlischt die „Eilkompetenz“ der Behörden, wenn keine neuen Umstände dazukommen. Dann wäre es keine Gefahr im Verzug mehr. Falls es aber keine Gefahr im Verzug gab, wäre das Vorgehen der Polizei rechtswidrig gewesen. Sie muss sich dann nach der Entscheidung des Gerichts richten. Und zuvor hatte die Richterin die Beschlagnahme ja „verneint“. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, unter anderem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof. (…) Doch nicht nur hier ist das Vorgehen fragwürdig: Der handelnde Polizist Ringo S. stellte den Antrag auf Beschlagnahme beim Amtsgericht in Döbeln in seiner Funktion als Polizeihauptkommissar der Polizeidirektion Chemnitz. Verfahrensherrin in so einem Fall ist aber normalerweise die Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen. Hätte alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen, hätte sie den Antrag auf Beschlagnahme einleiten müssen. In einem Schreiben vom 2. Oktober an die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Chemnitz schreibt der Polizeibeamte, die Umgehung des normalen Dienstweges sei dem Handlungsdruck der Situation geschuldet und ein bedauerliches Versehen. Er habe das Landratsamt von Samstag bis Montag nicht erreicht. Doch die zuständige Stelle im Landratsamt hatte laut einem Vermerk des Landgerichts Chemnitz mehr als eine Woche später, am 30. September, noch keinen Antrag und noch keine Akten zu Gesicht bekommen. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums schreibt, in Abstimmung mit der Bußgeldstelle des Landratsamtes erfolge die Vorlage der Akte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen Konsequenzen hatte all das bislang nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde jüngst zurückgewiesen

via netzpolitik: Adenauer-Bus-Affäre:  Sächsische Polizei in Erklärungsnot

siehe auch: “ZENTRUM FÜR POLITISCHE SCHÖNHEIT” Streit um Protestbus: Hat Sachsens Polizei die Justiz übergangen? Die Beschlagnahmung eines Protestbusses der Künstlergruppe “Zentrum für Politische Schönheit” durch die sächsische Polizei Ende September hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Nun wirft der Vorgang nach MDR-Recherchen auch Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf. Denn eine zentrale Frage ist unklar: Durfte die Polizei den Bus überhaupt beschlagnahmen? (…) Die Polizei Chemnitz hingegen bleibt auch auf mehrfache Nachfrage bei ihrer Version: “Wie bereits mitgeteilt, wurde am Kontrolltag die polizeiliche Beschlagnahme nach Rücksprache mit der Eildienstrichterin bestätigt”, antwortet eine Sprecherin auf MDR-Anfrage.  Ein Fall für das Gericht Kann beides gleichzeitig stimmen? Oder haben sich Beamte der Polizei Sachsen über ein Gericht hinweggesetzt? Fragen, über die – zumindest indirekt – nun auch das Landgericht Chemnitz entscheiden muss, denn es steht nicht weniger als die Frage im Raum, ob Sächsische Polizeibeamte Grundsätze des Rechtsstaats übergangen haben.   Zumindest in einem Punkt lautet die Antwort schon jetzt: Ja. Denn eigentlich wäre für die Bearbeitung eine ganz andere Behörde zuständig gewesen. Ordnungswidrigkeiten bearbeiten nicht Polizei und Gericht. Sondern: das Landratsamt. Das wurde in der Sache jedoch gar nicht hinzugezogen – ein Verstoß, den wenige Tage nach der Beschlagnahmung auch die Polizei selbst in einem Schreiben an das Landgericht einräumt und bedauert. Man habe am Wochenende dort niemanden erreichen können und konkreten Handlungsdruck in einer aufgeheizten Situation gehabt.  Jurist: Polizei hätte Entscheidung der Richterin nicht übergehen dürfen Für Dieter Müller, bis 2024 Professor für Verkehrsrecht mit Verkehrsstrafrecht an der Hochschule der Sächsischen Polizei, ist klar: Sollte die Richterin die Beschlagnahme tatsächlich abgelehnt haben, hätte der Bus nie beschlagnahmt werden dürfen.

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Ukraine hits Russian chemical plant with UK-made Storm Shadow missiles

Ukraine has hit a Russian chemical plant with Storm Shadow missiles, its military said on Tuesday, referring to the UK-made long-range weapon. Calling the strike “a successful hit” that penetrated the Russian air defence system, Ukraine’s general staff of the armed forces said they were still assessing the outcome of the “massive” strike. Hours later Russia launched a heavy drone and missile attack on several Ukrainian regions, leaving six people dead, including two children, according to President Volodymyr Zelensky. Emergency power outages were in place in Kyiv itself as well as the Kyiv and Dnipropetrovsk regions, and reports said Russia had targeted thermal power plants. Two people were killed in strikes on the capital, and a woman and two children were killed in the wider Kyiv region, officials said. Meanwhile, Russian authorities have not yet commented on the strike on the Bryansk chemical plant, although it has warned the West not to give Ukraine long-range missiles. Ukraine’s military said it was imperative to target Russian facilities that play a key role in Moscow’s war against Ukraine: “The Bryansk Chemical Plant is a key facility of the aggressor state’s military-industrial complex”, it said on X. It added that the plant “produces gunpowder, explosives and rocket fuel components used in ammunition and missiles employed by the enemy to shell the territory of Ukraine”.

via bbc: Ukraine hits Russian chemical plant with UK-made Storm Shadow missiles

Storm Shadow (Marschflugkörper).jpg
CC BY-SA 3.0, Link

Mehr als 120.000 Unterzeichner – Petition gegen Merz’ Stadtbild-Äußerung

Weitere “Töchter” stellen sich gegen den Kanzler: Mehr als 120.000 Menschen haben eine Petition gegen Merz’ Aussagen zum Stadtbild unterzeichnet. Auch aus Wirtschaft und Politik kommt weiter Kritik. Die Union verteidigt Merz – größtenteils.Nach den Kanzler-Äußerungen zum Stadtbild haben mehr als 120.000 Menschen binnen 24 Stunden eine Petition mit dem Titel “Wir sind die Töchter” unterschrieben.”Wir sind die Töchter und lassen uns von Ihrem Rassismus nicht einspannen, Herr Merz! Sie sprechen nicht für uns”, erklärte die Initiatorin Cesy Leonard. “Wir haben ein strukturelles Problem mit Gewalt gegen Frauen – fast immer im eigenen Zuhause. Die Täter sind nicht irgendwelche Menschen im ‘Stadtbild’, sondern Ehemänner, Väter oder (Ex)Partner.” Die Forderung: “Erklären Sie Schutz vor häuslicher Gewalt zur Chefsache und erkennen Sie Femizide endlich als eigene Straftat an.”Demo vor CDU-ParteizentraleAuf die Frage eines Journalisten, was er denn mit einem “problematischen Stadtbild” meine, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Montag in Berlin erklärt: “Ich weiß nicht, ob Sie Kinder haben. Und wenn unter diesen Kindern Töchter sind, dann fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte. Ich vermute, Sie kriegen eine ziemlich klare und eindeutige Antwort. Ich habe gar nichts zurückzunehmen.”Am Dienstagabend hatten bereits mehrere Tausend vor der CDU-Parteizentrale in Berlin unter dem Motto “Wir sind die Töchter” demonstriert. Weitere Kundgebungen sind in Kiel und Köln geplant.

vis tagesschau: Mehr als 120.000 Unterzeichner Petition gegen Merz’ Stadtbild-Äußerung

Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz:  Dobrindt unter Druck

Die geplante Verordnung zur Kennzeichnung von trans Personen im Melderegister wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Ein Blick auf die Hintergründe zeigt, wie das Bundesinnenministerium versuchte, den Bundesrat zu manipulieren – und scheiterte. Am Freitag Morgen der vergangenen Woche kam die Überraschung: Der Bundesrat streicht Tagesordnungspunkt 57 – die umstrittene Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz. Damit sollten der frühere Geschlechtseintrag und seine Änderung dauerhaft ins Melderegister geschrieben werden. So wollte es das Bundesinnenministerium (BMI). Was war passiert? Das BMI hatte kurz vor der Abstimmung noch ein „hektisch aufgesetztes Schreiben“ an die Bundesländer versandt, um eine Mehrheit zu sichern. Vergeblich. „Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte Füße bekommen, weil sie im Bundesrat aktuell keine Mehrheit für ihre Pläne findet“, kommentierte die Grünen-Politikerin Nyke Slawik. In grünen Bundesratskreisen kursiert die Behauptung, das CDU-geführte Hessen habe beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Widerstand aus Community und Länderkammer In der Woche vor der Abstimmung zeichnete sich bereits ab, dass man für die Verordnung keine Mehrheit bekommen würde. Zudem gab es heftige Kritik aus der Community und ihren politischen Interessenvertretungen. Auch der Familienausschuss des Bundesrates empfahl, die Verordnung abzulehnen: Sie sei „nicht erforderlich“ und missachte „den besonderen Schutzbedarf der betroffenen Personengruppe“. Über 260.000 Menschen unterschrieben eine Petition gegen das sogenannte „Sonderregister“.

via netzpolitik: Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz:  Dobrindt unter Druck

a pride flag drawn on the ground

Books about race and gender to be returned to school libraries on some military bases

A federal judge has ordered books about gender and race be returned to the shelves at school libraries on military bases in Kentucky, Virginia, Italy and Japan. Getty Images A federal judge ordered the Department of Defense Monday to return books about gender and race back to five school libraries on military bases. In April, 12 students at schools on military bases in Virginia, Kentucky, Italy and Japan claimed their First Amendment rights had been violated when nearly 600 books were removed from the Department of Defense Education Activity (DoDEA) schools they attend. The students are the children of active duty service members ranging from pre-K to 11th grade. The American Civil Liberties Union, the ACLU of Kentucky, and the ACLU of Virginia filed a motion on behalf of the families requesting the return of “all books and curriculum already quarantined or removed based on potential violation of the Executive Orders.” Earlier this year, President Trump issued executive orders demanding federal agencies remove and prohibit any materials that promote “gender ideology and discriminatory equity ideology.” In January, Secretary of Defense Pete Hegseth issued the memoranda “Restoring America’s Fighting Force,” which prohibited “instruction on Critical Race Theory (CRT), DEI, or gender ideology,” and “Identity Months Dead at DoD,” which barred using official resources for celebrations such as Black History Month, Women’s History Month and Asian American and Pacific Islander Heritage Month. According to the plaintiffs, DoDEA officials sent emails directing teachers to remove books and cancel lesson plans and events that would be in violation of Trump’s executive orders and Hegseth’s guidance. Books removed from school libraries at military bases covered such topics as sexual identity, racism and LGBTQ pride. You can see a list of the books here. Two elementary schools cancelled Black History Month events, teachers at a middle school were told to remove posters of education activist Malala Yousafzai and painter Frida Kahlo and another school cancelled Holocaust Remembrance Day.

via npr: Books about race and gender to be returned to school libraries on some military bases

Gericht hatte erste Ablehnung beanstandet – Heilbronner Kreistag wählt Schöffenliste neu: AfD-Kandidaten wieder ohne Mehrheit

Nach einem Gerichtsurteil hat der Heilbronner Kreistag neu über seine Schöffenliste abgestimmt. Sieben Kandidaten der AfD traten wieder an. Keiner erhielt die notwendige Mehrheit. Der Heilbronner Kreistag hat am Montagabend erneut über seine ehrenamtlichen Richterkandidaten abgestimmt. Damit hat er eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart umgesetzt. Zwar standen wieder sieben Bewerberinnen und Bewerber der AfD zur Wahl. Doch auch im zweiten Anlauf erhielt keiner von ihnen die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Mit dem neuen Votum sieht Landrat Norbert Heuser (parteilos) die Vorgaben des Gerichts erfüllt. Die AfD hingegen spricht von politischer Ausgrenzung. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Es hatte entschieden, dass die AfD-Kandidaten in der ersten Abstimmung zu Unrecht pauschal abgelehnt worden seien. Die Entscheidung im Juli sei “offenkundig willkürlich” erfolgt. Damals hatte der Kreistag argumentiert, die AfD vertrete Positionen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien. Er akzeptierte aber das Urteil, das insbesondere auf den fehlenden “Personenbezug” in der damaligen Abstimmung abhob. Nun wurde über alle 47 Bewerberinnen und Bewerber einzeln entschieden.

via swr: Gericht hatte erste Ablehnung beanstandet Heilbronner Kreistag wählt Schöffenliste neu: AfD-Kandidaten wieder ohne Mehrheit

Brandenburg AfD nicht erflogreich bei Bürgermeisterwahlen in Oranienburg und Bad Freienwalde

Bei Bürgermeister-Stichwahlen in Brandenburg ist die AfD nicht erfolgreich gewesen. In Oranienburg setzte sich die SPD-Politikerin Collin-Feeder mit knapp 60 Prozent der Stimmen deutlich gegen die AfD-Kandidatin durch. In Bad Freienwalde siegte die CDU-Kandidatin Heidemann. Sie erhielt 51,6 Prozent und lag damit nur knapp vor dem AfD-Kandidaten. Bad Freienwalde war im Juni in den Schlagzeilen geraten, als teils vermummte Personen ein Fest der Vielfalt gewaltsam angegriffen hatten

via dlf: Brandenburg AfD nicht erflogreich bei Bürgermeisterwahlen in Oranienburg und Bad Freienwalde

siehe auch: Bürgermeisterwahl in Oranienburg: SPD-Kandidatin Collin-Feeder gewinnt Die fünftgrößte Stadt Brandenburgs bekommt eine SPD-Bürgermeisterin: Jennifer Collin-Feeder setzte sich in der Stichwahl klar gegen AfD-Politikerin Anja Waschkau durch.Jennifer Collin-Feeder wird die neue Bürgermeisterin von Oranienburg. Sie bekam 59,6 Prozent der Stimmen und setzte sich damit gegen Anja Waschkau von der AfD (40,4 Prozent) durch.   Die Wahlbeteiligung lag bei 56 Prozent. (…) Die AfD ist nach den Ergebnissen vom Sonntag nunmehr bei mehreren Stichwahlen für Bürgermeisterämter in Brandenburg gescheitert. Neben der Niederlage von Anja Waschkau in Oranienburg verlor auch der AfD-Kandidat in Bad Freienwalde am Sonntag die Stichwahl.

siehe auch: CDU-Kandidatin Heidemann wird Bürgermeisterin von Bad Freienwalde Ulrike Heidemann ist neue Bürgermeisterin von Bad Freienwalde. Die CDU-Kandidatin setzte sich am Sonntag in der Stichwahl mit 51,6 Prozent der Stimmen gegen den AfD-Kandidaten Frank Vettel (48,4 Prozent) durch. Es war denkbar knapp: Vettel führte während der Auszählung der einzelnen Wahlgebiete fast die gesamte Zeit. Vor der Auszählung des letzten Wahlgebiets betrug sein Vorsprung immer noch 1,2 Prozentpunkte. Doch schließlich überholte ihn Ulrike Heidemann und entschied die Stichwahl für sich. Kurz vor Ende der Auszählung, als sie gegen den AfD-Kandidaten noch knapp zurücklag, sagte Heidemann dem rbb: “Das zeigt, dass wir uns mehr kümmern, mehr reden, transparenter agieren müssen. Ein Bürgermeister ist derjenige der am dichtesten dran sein soll an den Bürgern.” Die Wahlbeteiligung lag bei 49,9 Prozent, das nötige Quorum wurde damit erreicht: Um die Wahl zu gewinnen, musste der Sieger oder die Siegerin die Stimmen von mindestens 15 Prozent der insgesamt Wahlberechtigten erhalten.