Eklat in Wittener Tennisclub: Vorstand verbietet AfD-Treffen im Vereinslokal Witten

Die Wittener AfD hatte in der Gastronomie des TC Schwarz-Weiß Annen einen „Bürgerdialog“ geplant. Der Vorstand wusste davon lange nichts – und war entsetzt. Die AfD hatte zu einem „Bürgerdialog“ in der Vereinsgastronomie des Tennisclubs Schwarz-Weiß Annen eingeladen. Doch die Pächter der „Auszeit“ haben das Treffen kurzfristig wieder abgesagt – gezwungenermaßen. Der Wittener Verein selbst wusste nach eigenen Angaben nichts von der Veranstaltung, die für Samstag (8.8.) geplant war. „Wir hätten das auf gar keinen Fall zugelassen“, sagt TC-Vorsitzender Rambo Pourziai. Er setzte alle Hebel in Bewegung, um die Zusammenkunft zu verhindern. Die AfD-Ratsfraktion hatte das Treffen wie üblich angekündigt, ohne den Ort bekanntzugeben. Wer dabei sein möchte, müsse sich per E-Mail melden und erfahre dann alles Weitere, erklärt Stefan Borggraefe das Vorgehen. Der Lokalpolitiker (Linke) gehört dem Bündnis „Ennepe-Ruhr stellt sich quer“ (ENSSQ) an. Das bunte Bündnis hatte herausgefunden, wo der „Bürgerdialog“ stattfinden sollte, den Tennisclub informiert und für jenen Samstag eine Eilkundgebung bei der Polizei angemeldet. Die Nachricht erreichte den Vorsitzenden des TC Schwarz-Weiß Annen im Italien-Urlaub. „Ich war total schockiert“ „Ich war total schockiert“, sagt Rambo Pourziai, der den Posten seit Februar inne hat. Bei ihm seien alle Alarmglocken angegangen, so der Vereinschef. Er engagiere sich selbst sehr aktiv für Demokratie und gegen Faschismus. Und habe umgehend versucht, die Pächter der „Auszeit“ zu kontaktieren. Zunächst seien sie nicht erreichbar gewesen, dann auf seine Frage nach dem geplanten AfD-Treffen nicht eingegangen. Pourziai machte sich – noch in seinem Urlaub – beim ehemaligen Vorstand schlau, wie die Vertragsbedingungen aussehen. Er wendete sich an einen Anwalt und die Polizei. „Ich wollte wissen, wie ich vorgehen kann, um das Treffen der AfD zu verhindern.“ Er erfuhr: Der Vorstand hat das Recht, die Versammlung zu verbieten und ein Hausverbot auszusprechen. Am Tag des geplanten „Bürgerdialogs“ ließ er den Hausmeister den Parkplatz dennoch vorsorglich mit Flatterband absperren.

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“Verzupf dich”: Rechtsextremist Sellner in Wiener Lokal abgewiesen – #kickhimout

Anführer der Identitären versuchte Stimmung gegen das Restaurant zu machen, andere feiern es. Es begann mit einem verweigerten Kaffee und endete mit einem digitalen Drama. Martin Sellner, Anführer der rechtsextremen Identitären Bewegung, behauptet, am vergangenen Samstag im Wiener Rooftop-Lokal “Oben” wegen seiner politischen Gesinnung nicht bedient worden zu sein. Ein “über und über tätowierter” Koch habe ihm erklärt, er bekomme “nichts”. Sellner, der sich wie in diesem Fall gerne als Opfer inszeniert, veröffentlichte anschließend einen ganzen Schwall an Beiträgen auf Telegram und X und teilte ein selbst aufgenommenes Video aus dem Lokal. Darin ist zu hören, wie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihn zum Gehen auffordern. “Verzupf dich”, ist zu hören. Sellner verbreitete danach ein Video und die Adresse des Lokals und rief dazu auf, dort vorbeizuschauen. Der angekündigte Besucherstrom blieb aus – das Lokal war geschlossen. Die Auseinandersetzung verlagerte sich stattdessen ins Internet. Auf Google häuften sich negative Bewertungen, auf Instagram gingen wütende Kommentare ein. Auch rechtsgerichtete Medien griffen den Vorfall auf. Bei seinen rassistischen Remigrations-Fans dürfte der Vorfall nicht so gut angekommen sein, weil das Lokal für thailändisches Essen bekannt ist, weshalb sich Sellner auf X offensichtlich genötigt sah, zu erklären, dass er nur “inländisches oder zumindest europäisches” Personal angetroffen habe. “Das Ganze ist weder von außen noch von innen als thailändisches Restaurant zu erkennen. Ich dachte, es sei einfach ein Café”, schreibt er auf Musks Plattform. Zulässiges Hausverbot Rechtlich können Lokale grundsätzlich selbst entscheiden, wen sie bewirten. Ein Hausverbot ist zulässig, solange es nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Geschützt sind im Dienstleistungsbereich Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und Behinderung, heißt es seitens des Klagsverbands zum STANDARD, der sich für die Durchsetzung und Weiterentwicklung des Rechts auf Gleichstellung und Antidiskriminierung einsetzt. Im Gegensatz zur Arbeitswelt sind Weltanschauung und Religion in der Gastronomie nicht geschützt. In ähnlichen Fällen wurde seitens Juristen betont, dass es in Ordnung ist, wenn Lokalbesitzer ein Zeichen setzen und dadurch ihrer Meinung Ausdruck verleihen. Auf der Instagram-Seite des Lokals finden sich inzwischen allerdings auch zahlreiche Unterstützungsbekundungen. “Ich finde es großartig, dass ihr Sellner rausgeschmissen habt”, schreibt ein Nutzer. Die Schriftstellerin und Cartoonistin Stefanie Sargnagel zeigte sich von der Küche begeistert, andere loben das “stabile” Personal. Der Inhaber des Lokals, Georg Wallisch, meinte gegenüber dem STANDARD: “Ich stehe zu meiner Belegschaft.”

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Demos in Landeshauptstädten – Knapp 10.000 gehen für AfD-Verbotsverfahren auf die Straße

Seit Monaten demonstrieren Menschen für die Überprüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht – auch an diesem Wochenende.Bundesweit sind am Wochenende nach Veranstalterangaben knapp 10.000 Menschen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf die Straße gegangen. Insgesamt gab es am Samstag in elf Städten Demonstrationen, wie die Bürgerinitiative Prüf mitteilte. „Prüf“ steht dabei für „Prüfung rettet übrigens Freiheit“. Während sich in Berlin rund 800 Menschen vor dem Brandenburger Tor versammelten, waren es in Potsdam rund 300 Menschen. Bundesweit seien es insgesamt 9.460 Personen gewesen, teilte Prüf Brandenburg am Sonntag mit. Die bundesweite Initiative organisiert jeden zweiten Samstag im Monat Demonstrationen in den Landeshauptstädten. Die Initiative fordert, alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Ein Antrag auf ein Verbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Die Prüf-Initiative appelliert vor allem an die Landesregierungen, im Bundesrat ein Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einzuleiten. Die Initiative stützt ihre Forderung unter anderem auf ein Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das anhand von Belegen zum Schluss kommt, dass die AfD gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt.

via taz: Demos in Landeshauptstädten Knapp 10.000 gehen für AfD-Verbotsverfahren auf die Straße

Antifa Meran wirft JWA Rechtsextremismus vor

In einer von Bildmaterial begleiteten Presseaussendung übt die antifaschistische Initiative (Antifa) Meran scharfe Kritik an Jürgen Wirth Anderlan. Wie Antifa schreibt, würden „aktuelle Fotos und Videos enge Kontakte des Kalterer Landtagsabgeordneten zur rechtsextremen Gruppierung Aktverein Kaltern belegen“. STOL auf Google folgen Der Landtagsabgeordnete Jürgen Wirth Anderlan. Bereits beim Kalterer Dorfturnier im Juni sei es zu einem Zusammentreffen zwischen Mitgliedern des Aktvereins und Wirth Anderlan gekommen. Dabei hätten die Fußballer des Vereins Trikots mit in der rechtsextremen Szene gängigen Zahlencodes getragen. Mitte Juli sei es dann zu einem „Vernetzungstreffen im Wohnhaus des Abgeordneten gekommen“. Auf einem Foto würden Jürgen Wirth Anderlan und mehrere Jugendliche das rechtsextreme White-Power-Zeichen machen. Jürgen Wirth Anderlan versuche gezielt, Mitglieder im rechtsextremen Milieu zu rekrutieren, heißt es in der Aussendung an die Medien weiter

via stol.it: Antifa Meran wirft JWA Rechtsextremismus vor

Dragqueen liest Kinderbücher vor – AfD-naher Protest in Augsburg

Die Dragqueen “Vicky Voyage” hat in der Augsburger Stadtbücherei Kindern aus verschiedenen Kinderbüchern vorgelesen. Während Kinder, Eltern und Unterstützer ein buntes Fest feiern, protestiert eine AfD-nahe Organisation gegen die Lesung. Begleitet von einem großen Polizeiaufgebot, aber ansonsten reibungslos, ist die Lesung der Dragqueen “Vicky Voyage” in der Augsburger Stadtbücherei über die Bühne gegangen. Die Künstlerin las am Mittwochnachmittag aus mehreren Kinderbüchern vor. Sie war im Rahmen des Sommerferienprogramms von der Bücherei eingeladen worden. Dragqueen Vicky, im blausilbernen Dirndl mit blonder Hochsteckfrisur, brachte den Kindern etwa die Geschichte über den schwulen Hasen “Marlon Bundo” mit. Zur Lesung in der Bücherei konnten die Kinder nur nach Anmeldung durch die Eltern kommen. Toleranz, Respekt und Freundschaft Auf dem Platz direkt vor der Stadtbücherei sorgte ein Zusammenschluss von Gruppen wie dem Stadtjugendring, den “Omas gegen Rechts” und der Arbeiterwohlfahrt für ein buntes Programm für Kinder und Erwachsene. Hier waren es rund 100 Teilnehmer. (…) Im Vorfeld hatte die AfD-nahe Jugendorganisation ALJUZA (Alternatives Jugendzentrum) zu einer Gegenveranstaltung aufgerufen, rund 65 Personen nahmen an dieser Kundgebung teil, die von der Polizei begleitet an der Nordseite der Bücherei abgehalten wurde. ALJUZA-Vorsitzender Philip Pazmany, ein wegen Vergewaltigung vorbestrafter Mitarbeiter von AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Jurca, übte auf der Kundgebung Kritik: Für eine Kinderlesung sollten keine Drag-Künstler verpflichtet und Steuergelder ausgegeben werden

via br: Dragqueen liest Kinderbücher vor – AfD-naher Protest in Augsburg

Nach AfD-Gutachten der GFF – Über 1.000 Juristen unter­sch­reiben RAV-Brief für Par­tei­ver­bots­ver­fahren

Ein offener Brief des RAV gewinnt zunehmend Unterstützung: Inzwischen haben sich mehr als 1.000 Juristen der Forderung angeschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Mitte Juli 2026 richtete der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages mit der Forderung, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten. Der Verein stützt sich dabei auf das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), das zu dem Ergebnis kam, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und das Demokratieprinzip gem. Art. 20 Abs. 2 GG verstößt und damit verfassungswidrig sei. Ein Verbotsantrag hätte demnach “wahrscheinlich Erfolg”, so das Gutachten.  Der RAV-Brief war zunächst von rund 500 Jurist:innen unterzeichnet und anschließend veröffentlicht worden. Die Politik reagierte bisher nicht. In den vergangenen Tagen schlossen sich immer mehr Jurist:innen der Forderung des RAV an: Die Zahl der Unterzeichnenden hat sich innerhalb von zehn Tagen verdoppelt. Über 1000 Anwält:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Jurist:innen aus der Verwaltung und der Wirtschaft, Rechtsreferendar:innen und viele mehr stellen sich hinter die Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD. “Endlich handeln und das AfD-Verbotsverfahren einleiten” Der Bundestag und die Bundesregierung seien nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte für einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einzuleiten.

via lto: Nach AfD-Gutachten der GFF Über 1.000 Juristen unter­sch­reiben RAV-Brief für Par­tei­ver­bots­ver­fahren

siehe auch: Mehr als tausend Juristen verlangen AfD-Verbotsverfahren Zu den Unterzeichnern gehören Anwälte, Richter und Fachleute aus Verwaltung und Wirtschaft: Zahlreiche Juristen fordern die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Sie fürchten einen »ernsthaften Schaden« für die Demokratie.Mehr als tausend Juristinnen und Juristen in Deutschland machen sich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht stark. Mindestens 1051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare hätten einen entsprechenden offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet, teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)  mit. Der Brief von Mitte Juli war zunächst von mehr als 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden. Darin nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.

27-Jähriger stürmt Bühne bei AfD-Parteitag: Anregung der Richterin ist ihm egal

Ein Prozess um Hausfriedensbruch im Neubrandenburger HKB wegen einer Protestaktion muss in eine zweite Runde gehen. Das Gericht will weitere Zeugen hören. Darf man die Bühne des politischen Gegners nutzen, um Botschaften gegen diesen zu verbreiten? Diese Frage muss derzeit das Amtsgericht Neubrandenburg klären. Dort hat ein Prozess wegen Hausfriedensbruchs gegen einen 27-jährigen Mann aus Berlin begonnen. Transparent mit Slogan „Braunkraut bleibt Braunkraut“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, sich mit mindestens einem Gleichgesinnten am 4. November 2023 beim Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern illegal in den Saal geschmuggelt und somit Hausfriedensbruch begangen zu haben. Der Angeklagte soll mit einem Bekannten damals auf die Bühne gestürmt sein und dort ein Transparent mit der Aufschrift „Braunkraut bleibt Braunkraut“ und „Nazi bleibt Nazi“ hochgehalten haben. (…) Im Nachgang des Vorfalls erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den 27-jährigen Berliner. Diesen wollte dieser aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. So kam es zum Prozess. (…) Der Angeklagte wurde von einer Frau und einem Rentner begleitet, die sich als seine Verteidiger vorstellten, ohne Juristen zu sein. Sie bezweifelten im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 4. November 2023 zunächst einige Formalien – unter anderem, ob derjenige, der damals die Strafanzeige gestellt hat, dazu überhaupt berechtigt war. Diese Frage konnte der Zeuge aus den Reihen der Polizei nicht aufklären. Er stellte klar, dass die beiden Demonstranten, die damals der Polizei übergeben wurden, die ganze Zeit im Polizeiwagen waren – wie auch das Transparent. Ein Zeuge von der AfD war zum ersten Verhandlungstermin nicht geladen. Das führte dazu, dass zunächst offenbleiben musste, wer die Aktion der Störer damals wirklich gesehen und Anstoß daran genommen hat.

via nordkurier: 27-Jähriger stürmt Bühne bei AfD-Parteitag: Anregung der Richterin ist ihm egal