Schlagersänger Heino bekommt Schadenersatz von der AfD Uckermark. Ein Kandidat hatte in sozialen Medien ohne Erlaubnis mit ihm geworben. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark jetzt den Kürzeren gezogen. Laut Medienberichten muss der Kreisverband dem Schlagerstar 7500 Euro Schadenersatz zahlen. Darauf haben sich beide Parteien bereits am Dienstag (6. Oktober) in einem Vergleich vor dem Landgericht Innsbruck geeinigt. Heino hatte ursprünglich 30.000 Euro von der AfD gefordert. AfD-Politiker ignorierte Unterlassungserklärung von Heinos Anwalt Der Sänger war vor Monaten juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vorgegangen, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark vor der Landratswahl im Sommer mit Heino geworben hatte. Demnach hatte Kandidat Felix Teichner in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Einer darauf folgenden Unterlassungserklärung von Heinos Rechtsanwalt war Teichner zudem nicht nachgekommen.
via maz online: Einigung auf Vergleich Rechtsstreit um Social-Media-Post: AfD muss 7500 Euro an Heino blechen
siehe auch: AfD Uckermark muss Heino Schadenersatz zahlen Der AfD-Kreisverband in der Uckermark muss dem Schlagersänger Heino Schadenersatz zahlen. Darauf haben sich beide Parteien in einem Vergleich vor dem Landgericht Innsbruck geeinigt. 30.000 Euro hatte Heino, mit bürgerlichem Namen Heinz Georg Kramm, von der Uckermärker AfD gefordert. 7.500 Euro muss sie jetzt zahlen, nach einem Vergleich den beide Parteien im mündlichen Verfahren ausgehandelt haben. Das bestätigten der Manager des Sängers, Helmut Werner, und eine Sprecherin des Landgerichts rbb24. Zuerst hatte die “Märkische Oderzeitung” berichtet.
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