Der AfD-Landtagsabgeordnete Sandro Scheer suggeriert in sozialen Medien, seinen Impfpass während Corona gefälscht zu haben. Das Justizministerium erklärt, ob das überhaupt strafbar wäre. Mit der Behauptung, den eigenen Impfausweis während der Corona-Pandemie gefälscht zu haben, hat der AfD-Politiker Sandro Scheer eine Debatte im Netz ausgelöst. „Ich habe mich noch nie gegen Corona impfen lassen. Auch wenn mein Impfbuch mir was anderes sagt“, schrieb der Göppinger Landtagsabgeordnete am Montag auf seiner Facebook-Seite – von zwei Lach-Emojis begleitet. Später schob Scheer nach, dass er eigentlich gar kein Impfbuch habe.Ein eigenwilliger Witz? Scheer wollte den Vorgang, von unserer Zeitung konfrontiert, nicht kommentieren. Auf eine Anfrage per Mail hat er sich inzwischen knapp zurückgemeldet: „Mir ist keine derartige Debatte bekannt.“ Die Frage, ob Scheer tatsächlich einen gefälschten Impfnachweis mit sich führte, beschäftigt aber nicht nur etliche Nutzer in sozialen Medien. Auch auf dem Portal Abgeordnetenwatch.de wurde er gefragt, was an der Aussage wahr oder falsch sei. (…) Ganz grundsätzlich wäre die Fälschung eines Impfpasses aus juristischer Sicht kein Kavaliersdelikt. „Zu der Frage der Strafbarkeit durch das Fälschen eines Impfpasses kann im Allgemeinen mitgeteilt werden, dass hierdurch in aller Regel der Straftatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB verwirklicht wird“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Dieser sehe eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt
Eine Buchhändlerin aus Wesertal-Lippoldsberg soll antisemitische Schriften in ihrer Buchhandlung aufbewahrt haben. Jetzt wurde sie verurteilt. Wesertal – 20 Monate auf Bewährung: So lautet am Ende das Urteil gegen die 82-jährige Buchhändlerin Margret Gisela Nickel Read more
0 Comments