Der rechte Verein Zentrum hat sich ins Werk einer VW-Tochter eingeklagt. Die selbst ernannte »alternative Gewerkschaft« hat laut einem Gerichtsentscheid Rechte einer Arbeitnehmervertretung. Der gesellschaftliche Rechtsruck erfasst auch die Betriebe, vorangetrieben unter anderem durch den AfD-nahen Verein Zentrum. Der hat vor Gericht nun erstritten, in einem niedersächsischen Werk der VW-Tochter Group Services auch Rechte einer Arbeitnehmervertretung geltend machen zu können. Dieser Kernforderung des Vereins sei im Berufungsverfahren stattgegeben worden, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts in Hannover. Mitglieder des Zentrums, die bei der VW-Tochter beschäftigt sind, dürfen nach der Entscheidung im und vor dem Betrieb werben, Flugblätter verteilen und versuchen, Mitglieder zu gewinnen. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Vertrauensleute sind ehrenamtliche Vertreter einer Gewerkschaft, die beim Austausch zwischen Belegschaft und Gewerkschaft helfen. Zentrum ist nicht tariffähig Der Verein Zentrum, der sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, will bei VW Group Services am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) aktiv werden und verlangt dafür Zugang zum Betrieb. Volkswagen verweigerte dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Daher könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer Gewerkschaft berufen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage abgewiesen.

via spiegel: AfD-naher Verein darf in Werk von VW-Tochter werben und Flugblätter verteilen

siehe auch: AfD-naher Arbeitnehmer-Verein erhält Zugang zu VW-Tochter, Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation “Zentrum” hat gegen Volkswagen vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Die sechs Mitglieder des “Zentrums”, die bei der VW-Tochter Group Services in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) arbeiten, dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und um neue Mitglieder werben. Das hat am Dienstag das Landesarbeitsgericht in Hannover in einer Berufungsverhandlung entschieden. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Volkswagen hatte dem Verein den Zugang zum Betrieb verweigert, dagegen klagte der Verein. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Braunschweig die Klage noch abgewiesen. “Zentrum” bezeichnete das Urteil als “wichtigen Erfolg”. Die Entscheidung werde respektiert, hieß es von VW Group Services. Beide Seiten wollen dennoch eine Revision prüfen.


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