Geheimdienste führen auch in demokratischen Staaten ein Eigenleben. Und oft genug protegieren sie die extreme Rechte, wie Christoph Ruf weiß. Adolf Eichmann wurde 1962 erhängt. Der Mann, der die Handlungsanweisungen für die Eichmänner des dritten Reiches verfasst hatte, sollte indes zeitlebens als ehrenwerter Demokrat und gar als Widerstandskämpfer gelten.
Dabei hatte Hans Globke den maßgeblichen Kommentar zu den Nürnberger Rassengesetzen, der – zynisch formuliert – Gebrauchsanleitung zum Holocaust, ausgearbeitet. Er wurde dennoch die rechte Hand von Konrad Adenauer, der bekanntlich »kein schmutziges Wasser wegschütten wollte, wenn Sie noch kein frisches haben«. Die Globke-Legende sollte mit aller Macht aufrechterhalten werden. Mittels des Bundesnachrichtendienstes (BND) wurde beim Eichmann-Prozess in Jerusalem also ein Spitzel in die Verteidigung eingeschleust, der mithalf, dass in Eichmann ein Einzelner verurteilt wurde, während ein Mann, der für dessen Taten politisch (mit-)verantwortlich war, weiter eine wertvolle Stütze der Bonner Republik blieb.
Als Eichmann, der wusste, dass er bald gehängt werden würde, Globkes Schuld benannte, wurde die Veröffentlichung des entsprechenden Zitates in einer Münchner Illustrierten von Staats wegen verhindert. Das Buch des Historikers Klaus-Dietmar Henke, das all das aufarbeitet, ist dieser Tage erschienen. 81 Jahre, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Bis zum Tod des besagten Spitzels 2025 galt in dieser Angelegenheit eine staatlich verordnete Omertà.

via nd: Hans Globke: Das staatlich verordnete Schweigen

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