Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag einen Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe abgewiesen. Damit hat das Gericht die Nicht-Zulassung zur Landratswahl in Lüneburg am 13. September bestätigt. Der AfD-Politiker hatte sich über formelle Fehler bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses beschwert. Dem folgte das Gericht nicht: Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. (…) Im Fall Bothe hatte der Kreiswahlausschuss im Juli argumentiert: “Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.” Grundlage war auch die Entscheidung, dass die AfD in Niedersachsen vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf

via ndr: Landratswahl: Eilantrag von AfD-Politiker Bothe abgewiesen


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