Niederlage vor dem Verwaltungsgericht: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert darf nicht bei der Landratswahl in Friesland antreten. Einen offensichtlichen Fehler des Wahlausschusses erkennen die Richter nicht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist mit seinem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom Montag ab. Sichert wollte erreichen, doch noch als Kandidat für die Landratswahl am 13. September zugelassen zu werden. Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte zuvor mehrheitlich gegen Sicherts Zulassung gestimmt. Nach Auffassung des Gremiums bietet der AfD-Politiker nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sichert zog dagegen am 4. August vor das Verwaltungsgericht. Für den Fall, dass das Gericht seine unmittelbare Zulassung ablehnt, wollte er zumindest erreichen, dass der Kreiswahlausschuss noch vor der Wahl erneut über seine Kandidatur entscheidet. Das Gericht wies nun beide Anträge zurück. Entscheidungen, die sich unmittelbar auf ein laufendes Wahlverfahren beziehen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden, erklärte die 6. Kammer. Angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Verfahrens begrenzt bleibe. Einen offensichtlichen Fehler, der ausnahmsweise ein Eingreifen des Gerichts noch vor der Wahl rechtfertigen könnte, erkannte die Kammer ebenfalls nicht. Vor der Entscheidung über Sicherts Zulassung hatte der Kreiswahlleiter das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet, weil er tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers sah. Das Ministerium holte daraufhin Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein und übermittelte dem Kreiswahlleiter ein Votum. Darin wurden Zweifel daran geäußert, dass Sichert „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.

via welt: AfD-Mann Sichert scheitert mit Eilantrag gegen Nichtzulassung bei Landratswahl


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