Der verurteilte Rechtsextremist Sven alias Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nun hat er einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit auf Rechtsmittel. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden (queer.de berichtete). Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. (…) Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird. Verurteilung im Juli 2023 Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025 (queer.de berichtete).

via queer: Entscheidung von tschechischem Gericht Neonazi Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden

siehe auch: Nach Prozess in Pilsen Gericht ordnet die Aus­lie­fe­rung von Marla Svenja Lie­bich an. Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten ihm noch bleiben und wie es dann weitergeht.  Die verurteilte rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Liebich hat nun einige Tage Zeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.  Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis untergebracht zu werden und dort Schaden zu nehmen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart. (…) Nach der Auslieferung wird Liebich zunächst ins Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, weil noch eine entsprechende Ladung existiert, die die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des eingetragenen Geschlechts Liebichs ausgestellt hat.  Damit ist noch nichts über Liebichs dauerhaften Verbleib gesagt. Das sächsische Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass zunächst ein Antrittsgespräch stattfindet und die Gefängnisleitung sodann über die Art der Unterbringung entscheidet. Das Prinzip der Trennung von weiblichen und männlichen Insassen ist dabei die Regel, allerdings gibt es die Möglichkeit, hiervon im Einzelfall Ausnahmen zu machen. Maßgeblich für die Entscheidung der Leitung ist die Einschätzung, ob Liebich durch andere Insassinnen gefährdet werden könnte oder selbst eine Gefahr für andere dort inhaftierte Frauen darstellt. Die Regelungen zum Strafvollzug dienen dazu, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen, sicherzustellen.