Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ beantragt eine Unterlassungserklärung gegen Wolfram Weimer. Der hat ein eigentümliches Verständnis davon, was er bereits unterlassen hat. Der vom Deutschen Buchhandlungspreis durch staatsministerielles Eingreifen ausgeschlossene Berliner Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ hat heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin auf eine Unterlassungserklärung gegen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gestellt. Darin soll festgeschrieben werden, dass Weimer die insgesamt drei ausgeschlossenen Buchhandlungen nicht weiter als „politische Extremisten“ bezeichnen dürfe. Bei Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig werden. Ob das Gericht diesem Antrag stattgeben wird, ist derzeit noch offen. In einem Interview mit der „Zeit“ hatte Weimer gesagt: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun. Hier wird ja nicht zensiert oder irgendjemandem irgendetwas untersagt, sondern nur ein Staatspreis nicht verliehen. Das ist die denkbar sanfteste Form, in der der Staat ausdrücken kann, dass er Extremisten nicht auch noch fördert und auszeichnet. Und da uns Informationen des Verfassungsschutzes vorlagen, mussten wir so handeln.“ Also, argumentiert die Anwaltskanzlei der „Schwankenden Weltkugel“, behaupte Weimer, dass ihre Mandantin und die beiden anderen ausgeschlossenen Buchhandlungen „politische Extremisten“ wären. Da das Interview breit rezipiert worden und weiterhin online abrufbar sei, entstehe den Buchhandlungen Schaden durch diese wahrheitswidrige Aussage, deren Grundlagen – die „Informationen des Verfassungsschutzes“ – zudem unbekannt seien. Der Kulturstaatssekretär ließ sich am Montag in einem Schreiben seines Anwalts an die antragstellende Seite seltsam verteidigen (das Schreiben liegt der F.A.Z. vor). Demnach enthalte der inkriminierte Satz aus dem Interview „keinerlei Bezug“ zur Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel, denn Weimers Amtsstelle, das BKM, habe nie die Namen der drei Buchhandlungen genannt. Angesichts der Tatsache, dass durch Mitteilungen der von Weimer düpierten Jury wie auch den anfänglichen Indiskretionen aus dem BKM selbst längst bekannt ist, um welche konkreten Buchhandlungen es sich handelt, ist die Einlassung zumindest sophistisch. Noch skurriler indes ist die Behauptung, Weimer habe sich in dem Gespräch mit der „Zeit“ nicht vorrangig in seiner Funktion als Kulturstaatsminister geäußert

via faz: BUCHHANDLUNG GEGEN WEIMER: Die zwei Körper des Ministers