Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch »nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann«. Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen. AfD wurde 2025 als gesichert rechtsextrem eingestuft Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextrem eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit .
via spiegekl: Verwaltungsgericht Köln AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem
siehe auch: Gerichtsurteil: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Alice Weidel sieht „einen großer Sieg für Demokratie und Rechtsstaat“. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die gesamte AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen und noch diese Einordnung öffentlich bekanntgeben. Die Behörde muss für eine politische Einschätzung zunächst den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, wie das Gericht entschied. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD, bezeichnete die Entscheidung als „einen großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat“. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss „auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel“ vorgeschoben. Gericht: Keine verfassungsfeindliche Grundtendenz In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass es zwar hinreichende Gewissheit dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet würden. Allerdings werde die Partei dadurch nicht in einer Weise geprägt, die in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz erkennen lasse. Der Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.