Der rechtsextremistische Stadtverordnete Julian Bender kann den Hilchenbacher Rat nicht dazu bringen, ihn ohne eigenes Zutun in den Sozialausschuss zu wählen. Die Chancen für Julian Bender (“3. Weg“), doch noch beratendes Mitglied – also ohne Stimmrecht – im Sozialausschuss zu werden, sind nicht ganz gering. Dazu muss er aber Bedingungen erfüllen, stellt der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in seinem Beschluss fest. Benders Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg weist das OVG allerdings zurück. (…) „Der Anspruch des Einzelratsmitglieds auf Bestellung zum beratenden Ausschussmitglied (…) begründet aber keine Pflicht der übrigen Ratsmitglieder, aktiv für die als beratendes Ausschussmitglied benannte Person zu stimmen“, führt das Gericht aus. Die anderen Ratsmitglieder seien „lediglich gehalten, bei der Beschlussfassung (…) an der Bestellung mitzuwirken.“ Das könne auch durch Stimmenthaltung geschehen, „denn in diesem Fall erreicht das benannte Ratsmitglied die Mehrheit der gültigen Stimmen allein durch seine eine positive Stimmabgabe. Will es von seinem Organrecht (…) Gebrauch machen, obliegt ihm diese positive Stimmabgabe.“ Hilchenbacher Rat: Erneuter Anlauf „ernstlich in Betracht zu ziehen“ Übersetzt: Bender hätte sich schon selbst wählen müssen. Von einem Verweigerungsverhalten der übrigen Ratsmitglieder könne keine Rede sein, schreibt das OVG. „Auch für eine treuwidrige Absprache der übrigen Ratsmitglieder oder eine den Antragsteller persönlich herabsetzende Vorgehensweise bestehen, anders als er annimmt, keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte.“ Bender habe keinen Anspruch darauf, durch eine Mehrheit von Ja-Stimmen der übrigen Ratsmitglieder bestellt zu werden. Es sei auch nicht anrüchig, sich selbst zu wählen. Dass er dies getan hätte, wenn er vom Vorgehen der anderen Ratsmitglieder gewusst hätte, sei „nicht überzeugend“. Nachdem er selbst die eigene Stimmenthaltung angekündigt habe, habe „jegliche Grundlage“ für seine Annahme gefehlt, dass der Rat ihn „ohne sein eigenes Zutun“ wählen werde.
via wp: OVG setzt Grenzen: Hilchenbacher Rat muss Neonazi des „3. Wegs“ nicht wählen