Die geplanten Wahlkampfauftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke in Bayern beschäftigten bayerische Gerichte. Nun entschied der Verwaltungsgerichtshof. München – Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist für seine theatralische Wortwahl bekannt. „Demokraten aller Länder schaut auf Deutschland!“, schrieb er auf X und beklagte die gerichtliche Befassung mit ihm als Redner auf zwei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in den Gemeinden Seybothenreuth und Lindenberg im Allgäu. Beide Orte wollten den Auftritt des zweifach strafrechtlich Verurteilten verhindern, was unterschiedliche juristische Einschätzungen zur Folge hatte. Nun entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zu Höckes Gunsten. Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wiederholte eine verbotene SA-Parole. (Archivbild) © Martin Schutt/dpa Im Eilverfahren erklärte der VHG beide Auftritte im Kontext der Kommunalwahlen in Bayern am 8. März für zulässig, da für den AfD-Mann die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit gelte. Vermutungen, er könnte wieder verbotene Naziparolen in seine öffentlichen Ansprachen packen, reichten für ein Redeverbot nicht aus. Höcke hatte die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der nationalsozialistischen SA benutzt beziehungsweise die Anwesenden dazu animiert, die Parole zu vervollständigen. Die VGH-Entscheidung ist unanfechtbar. Am Freitag (13. Februar) hieß es zunächst aufgrund von zwei unterschiedlichen Eilentscheidungen der zuständigen Verwaltungsgerichte, Höcke dürfe in Seybothenreuth nicht öffentlich reden, in Lindenberg aber schon. Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth hatte von einer Gesetzesvorschrift in der bayerischen Gemeindeordnung Gebrauch gemacht, weshalb das Verwaltungsgericht entschied, der AfD zwar ihre Veranstaltung am Samstag zu gestatten – aber nur ohne Gastredner Höcke. „Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind“, erklärte hierzu ein Sprecher des Bayreuther Gerichts. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied anders
via fr: Vermutungen über verbotene Naziparolen reichen nicht für „Redeverbot“: Höcke darf auftreten
siehe auch: Vor Kommunalwahl in Bayern: Gericht kippt vorläufig Redeverbot für AfD-Politiker Höcke Die Stadt Lindenberg hatte Höcke als Gastredner untersagt. Doch der AfD-Kreisverband wehrte sich. Das Verwaltungsgericht in Augsburg gab der rechtsextremen Partei recht und revidierte das Verbot; VGH schafft bayernweit Klarheit Redeverbot für Björn Höcke ist unzulässig. Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden. Die von zwei bayerischen Gemeinden auferlegten Redeverbote gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sind rechtswidrig. Das entschied am Freitagabend der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Er bestätigte damit einerseits einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg (Beschl. v. 13.02.2026, Az. Au 7 S 26.594) und hob andererseits einen anderslautenden Eilbeschluss des VG Bayreuth auf (Beschl. v. 10.02.2026, Az. Au 7 S 26.310). LTO berichtete. Höcke darf damit an den Parteiveranstaltungen am Samstag im oberfränkischen Seybothenreuth sowie am Sonntag in Lindenberg im Allgäu als Redner auftreten.