Das Landgericht Osnabrück hat einen Richter des Amtsgerichts Lingen wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte mehrfach versucht, eine Kollegin gegen ihren Willen zu küssen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es in zwei Fällen sexuelle Übergriffe während der Dienstzeit gegeben hat. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann versucht, eine Kollegin gegen ihren Willen unvermittelt auf den Mund zu küssen. Etwa eine Woche später habe er es trotz ihres klaren Neins erneut versucht und sie dabei gegen eine Tür gedrückt. In beiden Fällen habe er sich strafbar gemacht. 7.000 Euro Strafe muss der Mann nun zahlen. Staatsanwaltschaft forderte mehr als ein Jahr Haft Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung gefordert, da noch weitere Vorwürfe im Raum standen – unter anderem das Weiterleiten von intimen Nachrichten, sexuelle Belästigung und Nachstellung. So habe er das Ende einer etwa zweijährigen Affäre nicht akzeptiert, obwohl seine Kollegin ihm Nachrichten wie “Bitte hör auf, mir diese Nachrichten zu schreiben” schickte. In dem Verfahren habe teilweise Aussage gegen Aussage gestanden, teilte das Gericht mit. In einigen Fällen habe es auch Ungereimtheiten in den Äußerungen der Frauen festgestellt. Obwohl die Zeuginnen nach Ansicht des Richters nicht gelogen haben, reichten viele Aussagen nicht für eine strafrechtliche Verurteilung auss. In seiner Urteilsbegründung warf der Vorsitzende Richter am Landgericht seinem Kollegen dominantes Verhalten vor, das er gegenüber Kolleginnen entsprechend genutzt habe. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein “selbstbewusstes und sicheres Auftreten” Ansehen erworben. Seine Stellung als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er genutzt, um seinen “sexuellen Bedürfnissen nachzugehen”. Der Verurteilte habe sich vor allem Frauen genähert, die erst seit kurzer Zeit am Amtsgericht waren.
via ndr: Sexuelle Belästigung von Kollegin: Richter zu Geldstrafe verurteilt
siehe auch: Wegen sexueller Belästigung Landgericht Osnabrück verurteilt Richter zu Geldstrafe. Wegen ungewollter Küsse im Richterzimmer, Flirts und Chats mit “Dirty Talk” war ein Richter am AG Lingen vor dem LG Osnabrück angeklagt. Das sprach ihn nun wegen zwei Fällen sexueller Belästigung schuldig und im Übrigen frei. Ein Richter aus dem Kreis Steinfurt ist wegen zwei Fällen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Strafe beläuft sich auf 70 Tagessätze zu je 100 Euro. Also insgesamt 7.000 Euro muss der Jurist wegen übergriffiger Handlungen während seiner Dienstzeit gegen eine Richterin zahlen. Der Mann hatte nach Überzeugung des Landgerichts (LG) Osnabrück zu zwei verschiedenen Gelegenheiten versucht, seine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. In den weiteren Anklagepunkten wurde der 44-Jährige freigesprochen (Urt.v.06.01.2026, Az. 15 Kls 5/25). Nach den Feststellungen des Gerichts war der Verurteilte schon lange in der niedersächsischen Justiz tätig. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein “selbstbewusstes und sicheres Auftreten” Ansehen erworben. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er jedoch seine Stellung genutzt, um seinen “sexuellen Bedürfnissen nachzugehen”. Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen hatte der verurteilte Jurist laut Urteil eine Affäre oder versuchte zumindest, diese einzugehen. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: “Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn.” Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Die Anklage hielt den vorläufig vom Dienst suspendierten Juristen nicht nur wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig. Zusätzlich hatte sie ihm die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexuelle Belästigung und Nachstellung vorgeworfen. Unter anderem soll der Angeklagte eine Kollegin mit dem Kopf gegen eine Tür gedrückt und sie im Intimbereich berührt haben. Von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gerichts soll er Fotos, die sie leicht bekleidet zeigten, unberechtigt weiterverbreitet haben. Und er soll einer Kollegin mit anzüglichen Bemerkungen in einem Chat nachgestellt haben, obwohl diese deutlich gemacht habe, dass sie dies nicht wolle.