Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe “Letzte Verteidigungswelle” angeklagt – darunter ist ein 15-Jähriger aus Hessen. Die Vorwürfe reichen von Terror bis versuchtem Mord. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorgruppe erhoben. Der jüngste von ihnen ist aus der Nähe von Haiger (Lahn-Dill) und mittlerweile 15 Jahre alt. Bei der Festnahme war er 14 Jahre alt. Der Haftbefehl gegen ihn wurde ausgesetzt, er ist als einziger der Angeklagten seit Juli auf freiem Fuß. Bei mehreren Taten wird er der Beihilfe beschuldigt. Anklage wegen versuchten Mordes Die Karlsruher Behörde wirft sieben der Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor, dem achten die Unterstützung dieser Vereinigung. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. (…) Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der Razzia im Mai waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen.

via hessenschau: Jugendliche Terrorverdächtige Anklage gegen rechtsextreme “Letzte Verteidigungswelle”

siehe auch: Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder rechtsextremer Terrorgruppe in Deutschland Sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer der “Letzten Verteidigungswelle” wurden angeklagt. Zudem gibt es Vorwürfe zu versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Die deutsche Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen deutschen Terrorgruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil sehr jungen Beschuldigten großteils die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. Zuvor hatten der Stern und der NDR berichtet. Die Bundesanwaltschaft war im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen, die sich selbst die “Letzte Verteidigungswelle” nennt. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen und Thüringen 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals schon in Untersuchungshaft; Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gegen die deutschen Staatsangehörigen Benjamin H. Ben-Maxim H. Devin K. Jerome M.  Lenny M.  Jason R. Claudio S. und Justin W. erhoben.  Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in oder – im Falle von Jerome M. – der Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB), wobei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. als Rädelsführer agiert haben sollen (§ 129a Abs. 4 StGB). Jerome M. und Lenny M. wird zudem in einem Fall versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), versuchte Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23 StGB), schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) vorgeworfen; zu dieser Tat sollen Benjamin H. und Ben Maxim H. Beihilfe geleistet haben (§ 27 StGB). In einem weiteren Fall sind Lenny M., Devin K. und Claudio S. wegen der Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 StGB) angeklagt; Devin K. werden in diesem Zusammenhang auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) und eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SprengG) angelastet. Claudio S. und Justin W. wird daneben versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, Sachbeschädigung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen; bei der Tat soll Lenny M. als Gehilfe (§ 27 StGB) agiert haben. Benjamin H., Devin K., Justin W. und Jason R. sind zudem der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) verdächtig, Jason R. außerdem des Raubes und Devin K. sowie Lenny M. zusätzlich der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB). Benjamin H., Ben-Maxim H., Lenny M. und Jerome M. handelten zum Tatzeitpunkt als Jugendliche mit Verantwortungsreife, Jason R. und Claudio S. zum Teil als Jugendliche sowie als Heranwachsende, Justin W. als Heranwachsender und Devin K. zum Teil als Heranwachsender (§§ 1, 3, 105 JGG).  In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:  Die Angeschuldigten gehörten zu einer im April 2024 gegründeten rechtsextremistischen, auch überregional agierenden terroristischen Vereinigung, die sich selbst „Letzte Verteidigungs Welle“ (L.V.W) nennt. Die Mitglieder dieser Gruppierung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu solchen Taten zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Bei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. handelte es sich um führende Mitglieder der Vereinigung.