Mit einer Wahlparty könnte die AfD gegen Vorgaben ihres Vermieters verstoßen haben. Ob das eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muss ein Berliner Gericht entscheiden. Im Streit um das Mietverhältnis der AfD in ihrer Bundesgeschäftsstelle ist kein Vergleich zustande gekommen. Eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin über eine gütliche Einigung scheiterte. Nun muss das Gericht über die Räumungsklage der Eigentümerfirma entscheiden. Laut Richter Burkhard Niebisch soll die Entscheidung am 26. September verkündet werden. Der Eigentümer will die AfD nicht länger als Mieter dulden. Er hatte den Mietvertrag für die Räumlichkeiten in Berlin-Reinickendorf deshalb fristlos gekündigt und eine Räumung verlangt. Laut der AfD sollten die Mietverträge noch bis 2027 laufen. Hintergrund der Kündigung ist die Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. Malte Monjé, Anwalt des Klägers, sagte, das Vertrauensverhältnis zum Mieter sei tiefgehend zerstört.
via zeit: AfD-Bundesgeschäftsstelle: Kein Vergleich bei Räumungsklage gegen AfD
siehe auch: Droht der AfD der Rausschmiss? Im Streit um die Parteizentrale treffen sich AfD und Eigentümer nun vor Gericht. Letzterer erhebt schwere Vorwürfe: Es geht um versuchte Erpressung und Korruption. Kann man eine Partei aus dem Homeoffice heraus organisieren und führen? Dazu könnte die AfD nach Ende einer Gerichtsverhandlung gezwungen sein, in der sich am Freitag die Partei und Lukas Hufnagl gegenüberstehen. Dem Wiener Immobilieninvestor gehört das Bürogebäude im Berliner Norden, in dem sich die AfD mit ihrer Bundeszentrale eingemietet hat. Hufnagl hatte der Partei im März fristlos gekündigt, weil sie am Abend der Bundestagswahl nicht nur die eigenen Räume, sondern auch den Innenhof für eine opulente Wahlparty umgestaltet hatte – mit internationalen Gästen, viel Presse, mit qualmendem Barbecue, Drinks an Stehtischen und farbig an die Fassade geworfenem Parteilogo. Alles mietvertragswidrig, begründete Hufnagl. Die AfD widersprach, alles sei im Rahmen der Vereinbarungen und bisherigen Gepflogenheiten abgelaufen. Nun soll das Landgericht Berlin entscheiden. Hintergrund des Gerichtsverfahrens ist ein seit Jahren währender Streit. Es geht um die Frage, wie ernst es der nach einer dauerhaften Bleibe suchenden AfD war, Hufnagl die viergeschossige, sich über zwei Straßenzüge erstreckende Büroimmobilie für den Preis von 33,5 Millionen Euro abzukaufen. Ob die AfD-Verhandlungsführer versuchten, Hufnagl zu erpressen, um den Preis um 5,5 Millionen Euro zu drücken. Ob es in den Gesprächen Versuche von Parteivertretern gab, sich an dem Deal durch Provisionszahlungen persönlich zu bereichern, wie Hufnagl behauptet. Seine Kontrahenten bestreiten das. Die Geschichte um die AfD-Parteizentrale bietet mittlerweile genug Stoff für eine Netflix-Miniserie. Es geht um klandestine Treffen in einem Luxushotel, schnelle Autos, um einen Immobilienhändler unter Druck und angeblich ruchlos auftretende Politiker; AfD-Vermieter macht der Partei vor Gericht schwere Vorwürfe Im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung der AfD-Parteizentrale ging es am Freitag vor dem Berliner Landgericht hoch her. Die AfD und der Vermieter ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Wittenau konnten sich im Rechtsstreit um den Mietvertrag nicht auf eine gütliche Einigung verständigen. Ein Urteil zur Räumungsklage gegen die Partei wegen Vertragsverletzungen soll am kommenden Freitag (26. September) verkündet werden. Der Vermieter Lukas Hufnagl, ein österreichischer Immobilieninvestor, hatte der Partei nach deren Wahlparty zur Bundestagswahl am 23. Februar den Vertrag fristlos gekündigt, ohne die AfD vorher abzumahnen. Ein Angebot von AfD-Bundesvize Kay Gottschalk lehnte Hufnagl im Gericht ab. Die AfD hatte angeboten, zum 30. Oktober 2026 auszuziehen und bis dahin die Miete um sechs Prozent zu erhöhen. Ein Gegenangebot legte Hufnagl nicht vor und sprach von einer „Farce“. „Sie haben doch sicher was anderes, dann ziehen Sie doch einfach um“, sagte er. Die AfD ist auf der Suche nach einer neuen, repräsentativeren Parteizentrale, die näher am Bundestag liegen soll. (…) Er sprach von Bedrohungen und Erpressungsversuchen durch AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß. Gegen beide hat Hufnagl im Juli Strafanzeige wegen versuchter Erpressung gestellt. Gegenstand dieser Strafanzeige sollen laut Richter Niebisch auch „indirekte Aufforderungen zu Schmiergeldzahlungen“ sein. Hütter soll laut Hufnagl auch von einer „Hausbesetzung“ gesprochen haben. Die AfD weist das zurück. „Eine Ankündigung oder gar Androhung einer Hausbesetzung hat es dabei nicht gegeben“, teilt die Partei mit. Es werde weiter ordnungsgemäß Miete gezahlt. Laut Hufnagl habe Hütter indes sogar damit gedroht. „Es sei kein Problem, zwei Busse mit strammen Jungs anzukarren“. Hufnagl erschien vor Gericht mit zwei Personenschützern in schwarzen Fleece-Oberteilen. Er bekomme andauernd Drohanrufe „mit sächsischem Akzent“, führte er aus. Über ihn werde wahrheitswidrig verbreitet, er sei „Agent des Mossad“. Er habe seine Privatadresse wechseln müssen, sagt er in einem weiteren Ausbruch. Vergeblich versuchte er, Hütter und Malcomeß im Zivilprozess in den Zeugenstand zu rufen, „damit ich sie unter Eid befragen kann“.