Eine Polizeianwärterin trug Teile ihrer Uniform auf einer Mottoparty und ließ sich darin filmen. Das Polizeipräsidium hatte daher Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung. Das VG Düsseldorf bestätigte nun die Entlassung der Frau aus dem Dienst. Eine Kommissaranwärterin, die auf einer privaten Feier ihre Polizei-Uniform trägt, darf aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschl. v. 02.09.2025, Az. 2 L 2837/25). Ein solches Verhalten könne Zweifel an der charakterlichen Eignung der jungen Frau begründen. Die Anwärterin hatte gemeinsam mit einer weiteren Kollegin eine private Feier – eine sog. Mottoparty – besucht und dabei getreu dem Motto der Party Teile ihrer Uniform getragen. ihr Pullover und ihre Weste waren jeweils mit der Aufschrift “Polizei” versehen. Andere Gäste der Party haben die Anwärterin in ihrer “Verkleidung” gefilmt. Dabei ist es aber nicht geblieben: Die Frau beteiligte sich auch an einem Videogästebuch. Darin ist sie auf einem Video in ihrer Polizei-Uniform zu sehen, wie sie die Ergreifung eines als Drogendealer verkleideten Gastes nachspielt. Was den Feiernden als kreativ erschienen sein mag, kostet die Anwärterin nun ihre Karriere: Das Polizeipräsidium sah in diesem Verhalten berechtigte Zweifel an der charakterlichen beziehungsweise persönlichen Eignung für den Polizeidienst. Diese Einschätzung hat das VG Düsseldorf nun bestätigt und den Eilantrag der Anwärterin gegen ihre Entlassung durch das Polizeipräsidium abgelehnt. Denn gemäß § 23 Abs. 4 S. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) können Beamtinnen und Beamte auf Widerruf jederzeit entlassen werden. Es reicht in der Regel jeder sachliche Grund, auch die Annahme mangelnder charakterlicher oder persönlicher Eignung.
via lto: VG Düsseldorf zur Bekleidung auf Mottofeier Polizistin wegen Uniform als Partykostüm entlassen
anm dokmz – Uniform auf Party? Pfui. #KickHerOut. Neutralitätsgebot ständig verletzen, andauernde rassistsiche Posts und Hetze? Polizeinormalität #Ostermann.