Seit 2017 mussten die Bundestags-Parteien wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz rund 1,8 Millionen Euro berappen. Vor allem die AfD hielt sich nicht an die Regeln. Die AfD hat seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 rund 1,1 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen müssen. Das geht aus einer Übersicht der Bundestagsverwaltung hervor, die mehreren Medien vorliegt. Demnach mussten die im Bundestag vertretenen Parteien seit 2017 insgesamt rund 1,8 Millionen Euro zahlen, unter anderem wegen der Annahme unzulässiger Spenden, falscher Angaben in Rechenschaftsberichten oder der zweckwidrigen Verwendung von Fraktionsmitteln. Bei der AfD fielen der Übersicht zufolge vor allem unzulässige Zuwendungen der Schweizer Goal AG für Wahlwerbung in den Landtagswahlkämpfen 2016 in Baden-Württemberg und 2017 in Nordrhein-Westfalen ins Gewicht, außerdem eine Spende aus der Schweiz von fast 400.000 Euro. Noch keine Bestandskraft hat eine Forderung über gut 108.000 Euro. Die AfD hat gegen den Bescheid geklagt und inzwischen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
via ntv: Verstöße gegen Parteiengesetz Mehr als die Hälfte der Strafgelder entfällt auf die AfD