Der AfD-nahe Verein “Zentrum” bekommt vorerst keinen Zugang zum Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services in Isenbüttel, um sich gewerkschaftlich zu engagieren. Das hat das Arbeitsgericht Braunschweig entschieden. “Zentrum” hätte nachweisen müssen, dass am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) mindestens eine Person arbeitet, die Mitglied des Vereins ist, urteilte das Arbeitsgericht am Donnerstag. Dies sei von den Klägern nicht ausreichend belegt worden. Der Verein habe zwar Unterlagen eingereicht, diese seien aber zu pauschal und nicht ausreichend detailliert. Nach Aussage des Gerichts wurde der Sachverhalt daher nicht ausreichend dargelegt. Hätte Zentrum die nötigen Nachweise erbracht, stünden dem Verein jedoch die eingeklagten Zutritts- und Werberechte zu, sagte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, “Zentrum” kann Berufung einlegen. Die selbsternannte “Alternative Gewerkschaft” wollte in dem Werk eigene Vertrauensleute wählen lassen und vorab am Standort werben. Volkswagen lehnte das mit der Begründung ab, “Zentrum” sei keine tariffähige Gewerkschaft. Die Entscheidung des Gerichts begrüßte die Volkswagen Group Services. “Die gerichtliche Klärung unterstreicht, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, jeder Organisation Zugang zu ihren Betriebsstätten zu gewähren – insbesondere dann nicht, wenn berechtigte Sicherheitsinteressen und der Schutz von Betriebsgeheimnissen betroffen sind”, heißt es in einer Mitteilung. Man werde auch weiterhin sicherstellen, dass “unsere Standards für ein sicheres und vertrauensvolles Arbeitsumfeld gewahrt werden.”

via ndr: Urteil: Kein Zugang für AfD-nahen Verein “Zentrum” zu VW-Tochter

siehe auch: Angebliche Alternativ-Gewerkschaft AfD-naher Verein scheitert mit Klage gegen VW-Tochter Ein Verein, der sich selbst eine »alternative Gewerkschaft« nennt, wollte sich in ein Werk der Volkswagen Group Services einklagen. Doch er konnte nicht belegen, dass auch nur eines seiner Mitglieder dort arbeitet. Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services. Die Klage werde abgewiesen, urteilte das Arbeitsgericht Braunschweig. Die Vorträge und vorgelegten Dokumente der Kläger bezeichnete das Gericht als zu pauschal und nicht ausreichend detailliert. Der Verein, der sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, will erstmals Zugang zum Werk in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn), um eigene Vertrauensleute wählen zu lassen. Volkswagen verweigert dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Das Gericht bezeichnete es als eine entscheidende Voraussetzung, dass mindestens ein Zentrum-Mitglied auch im Werk arbeite. Dies sei von den Klägern nicht ausreichend belegt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich. Der Verein wurde 2009 als Zentrum Automobil im Mercedes-Benz-Werk Stuttgart-Untertürkheim gegründet. Mittlerweile ist er vor allem in Süd- und Ostdeutschland in Betriebsräten vertreten. Seit diesem Frühjahr versucht die Gruppe, mit einem Regionalbüro in Hannover in Niedersachsen Fuß zu fassen. Geleitet wird es von Jens Keller, AfD-Stadtrat in Hannover und Personalrat beim kommunalen Entsorgungsunternehmen Aha der Landeshauptstadt. Keller war bisher Mitglied bei Ver.di.