Weil Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen, soll Joachim Paul nicht Oberbürgermeister werden dürfen. Dagegen wollte sich der AfD-Mann juristisch wehren – ohne Erfolg. Ein Gericht wies seinen Antrag zurück. Der AfD-Politiker Joachim Paul, der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossen wurde, ist mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung gescheitert. Das teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße  mit. Der Antrag sei unzulässig, heißt es in der Erklärung des Gerichts. Demnach darf Paul bei der für den 21. September geplanten Wahl nicht antreten. Erst danach könne er ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren einfordern. Er kann nun binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen. Paul taucht in Bericht des Verfassungsschutzes auf Anfang August hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen die Bewerbung des AfD-Politikers zurückgewiesen. Der Ausschuss begründete das damit, dass Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Es sei kein offensichtlicher Fehler in dieser Entscheidung zu erkennen, entschieden die Verwaltungsrichter. Für die Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten spreche etwa, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt habe. Paul selbst sei im Bericht des Verfassungsschutzes von Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024 namentlich vorgekommen.

via spiegel: Ludwigshafen am Rhein Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Eilantrag zur Oberbürgermeisterwahl

siehe auch: Eilantrag abgelehnt: AfD-Politiker darf nicht bei OB-Wahl antreten. Zu dieser Maßnahme kommt es nur sehr selten: Der AfD-Politiker Joachim Paul wird von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Mit einem Eilantrag scheitert er, zumindest vorerst. t-online nennt die Gründe für Pauls Ausschluss sowie sein Scheitern vor Gericht. In der AfD Rheinland-Pfalz gilt er als Rechtsaußen, ein Platz auf dem Wahlzettel bleibt ihm deswegen nun verwehrt: Der AfD-Politiker Joachim Paul bleibt auch nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Das Gericht lehnte Pauls Eilantrag gegen eine vorangegangene Entscheidung des Wahlausschusses ab. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht mit. Der Antragsteller sei “auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren zu verweisen”. Ob die vom Wahlausschuss angeführten Zweifel an der Verfassungstreue Pauls begründet sind, lasse sich nur in einer umfangreichen Prüfung feststellen, erklärte das Gericht.