Der Staat muss niemanden zum Volljuristen machen, der die Verfassung bekämpft: Einem Aktivisten aus dem Umfeld des AfD-Fraktionsvizes Sebastian Münzenmaier darf das Referendariat verweigert werden, so ein Gericht. Ein langjähriger Mitarbeiter der AfD darf nicht Richter, Staatsanwalt oder Anwalt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Ansinnen des Mannes zurückgewiesen. Er wollte sich in die Ausbildung zum Volljuristen einklagen. Daraus wird nichts wegen diverser Texte, die die Menschenwürde verletzen, und wegen seiner Rolle beim gesichert rechtsextremistischen Verein “Ein Prozent” und in der “Jungen Alternative”. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist deutlich: Nach dem Prinzip der “wehrhaften” Demokratie sei es “nicht (…) dem Staat zuzumuten, verfassungsuntreue Bewerber in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen”. Rechtsreferendare müssten sich durch “ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen”. Der Mann hatte sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz beginnen wollen – die notwendige Voraussetzung, um Anwalt oder Richter werden zu können. Der Bewerber ist der 38-Jährige John Hoewer, der seit mindestens 2017 für die AfD arbeitet. Zuerst hatte das Portal “Endstation rechts” berichtet, dass es um ihn gehe. Für Abgeordneten “Neue Rechte” in den Bundestag geholt Hoewer war zunächst als Referent in der 2016 gewählten Landtagsfraktion der AfD in Sachsen-Anhalt beschäftigt und dann bei dem damaligen Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann (65) tätig. 2018 half er auch Pasemann, Köpfe der Neuen Rechte zu einer Veranstaltung in den Bundestag zu holen. Darunter war Philip Stein, Vorsitzender des Vereins “Ein Prozent”. In diesem Verein wurde Hoewer später stellvertretender Vorsitzender. Er publiziert auch im Verlag von Stein. Die beiden kannten sich spätestens seit 2017, als sie gemeinsam an einem Kongress der rechtsextremen italienischen Bewegung Casa Pound teilnahmen. (…) Während Münzenmaier bereits wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung bei einem Angriff von Kaiserslauterer Hooligans verurteilt ist, wurde Hoewer zwar laut SWR beim Kampfsporttraining mit Neonazis der früheren NPD fotografiert. Strafrechtlich hat er aber eine weiße Weste. Er hat auch die freiheitliche demokratische Grundordnung “nicht in strafbarer Weise bekämpft”. So steht es im Beschluss. Darauf kommt es aber nicht an, so die Richter: Auch wer die freiheitliche demokratische Grundordnung “in bislang nicht strafrechtlich geahndeter Weise” beeinträchtigen oder beseitigen wolle, könne vom Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden. Für eine funktionierende Rechtspflege sei es unerlässlich, derartige Bewerber nicht zuzulassen. Gesellschaftliches Vertrauen in die Justiz insgesamt sei nicht gewährleistet, wenn in Rechtsstreitigkeiten jemand mitwirke, der möglicherweise verfassungsfeindliche Ziele verfolge oder aktiv unterstütze.

via t-online: Eilantrag gescheitert Langjähriger AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden

siehe auch: VG Koblenz verneint Verfassungstreue Dip­lom­ju­rist nicht zum Refe­ren­da­riat zuge­lassen. Das VG hat bestätigt, dass einem Nachwuchsjuristen die Einstellung als Referendar zu Recht verwehrt wurde. Dem ehemaligen Mitglied der “Jungen Alternative für Deutschland” fehle die Verfassungstreue, auch wegen seiner verfassten Bücher. Einem Diplomjuristen bleibt in Rheinland-Pfalz der Weg zum Volljuristen vorerst versperrt. Dem Mann, der Texte mit menschenverachtenden Inhalten veröffentlichte und zeitweise Mitglied bei der Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) war, fehle es an der notwendigen Verfassungstreue. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden (Beschl. v. 09.05.2025, Az. 5 L 416/25.KO). Damit hat das VG den Eilantrag des Mannes gerichtet auf Einstellung als Rechtsreferendar im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgelehnt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Absolventen des ersten Staatsexamens den Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt. Das VG entschied nun: Der Mann habe keinen Anspruch aus § 6 Abs. 4 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung (LAG) auf Einstellung in das Rechtsreferendariat. Denn aus den §§ 1 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 4 S. 1 sowie Abs. 5 S. 2 LAG und § 49 des Landesbeamtengesetzes ergebe sich, dass sich Rechtsreferendare durch “ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen”. Diesem Erfordernis werde der Bewerber aber nicht gerecht.