Logo an einer Wand, Party im womöglich nicht-gemieteten Innenhof, andere Mieter kamen nicht mehr in die Wohnungen. Wegen “Unzumutbarkeit” läuft eine Räumungsklage gegen den AfD-Bundesverband in Berlin. Gegen den AfD-Bundesverband hat die Eigentümerin und Vermieterin Räumungsklage eingereicht (Az. 3 O 151/25). Die Partei soll nach ihren Wünschen aus der Bundesgeschäftsstelle in Reinickendorf ausziehen, teilte das Landgericht (LG) Berlin II mit. In der Klage bezieht sich die Vermieterin auf die Wahlparty im Rahmen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Beklagte habe den Innenhof für die Feier genutzt und die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Sowohl Hof als auch Wandfläche seien aber nicht von der Partei gemietet. Auch eine Erlaubnis habe sich die Partei nicht eingeholt. Außerdem hätten andere Mieter:innen stundenlang das Haus nicht betreten können, weil der Zugang zum Gebäude von der Polizei gesperrt worden sei. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei der Vermieterin “unzumutbar”, sie habe fristlos und hilfsweise fristgemäß gekündigt. Die AfD weist die Vorwürfe auf LTO-Anfrage zurück
via lto: Räumungsklage wegen Wahlparty AfD soll aus Bundesgeschäftstelle ausziehen
siehe auch: Vermieterin zieht vor Gericht Räumungsklage gegen AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin Die AfD soll ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf räumen. Die Vermieterin hat eine entsprechende Räumungsklage vor Gericht eingereicht. Auslöser ist eine Party nach der Bundestagswahl im Februar.Am Landgericht Berlin ist eine Räumungsklage gegen den Bundesverband der AfD eingegangen. Wie das Gericht am Mittwochmorgen mitteilte, will die Vermieterin erreichen, dass Mietverträge mit der in Teilen rechtsextremen Partei für ein Bürogebäude im Bezirk Reinickendorf aufgehoben werden. Die Verträge seien bereits fristlos gekündigt worden, hieß es. Grund für die Klage sind Ereignisse rund um eine Party der Partei nach der Bundestagswahl Ende Februar. Laut der Klage seien stundenlang Zugänge zu dem Gebäude versperrt gewesen, so dass andere Mieter nicht in das Gebäude gelangen konnten. Zudem sei unerlaubt der Innenhof von der AfD besetzt. Auch habe die Partei ihr Logo an die Fassade projiziert, was die Vermieterin zuvor explizit untersagt hatte [taz.de]. Die Klägerin halte eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für unzumutbar; Update Wegen Wahlparty nach der Bundestagswahl: Vermieter reicht Räumungsklage für AfD-Parteizentrale in Berlin ein Die AfD soll ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf verlassen. Der Vermieter bemängelt insbesondere die Wahlparty, bei der die Partei unerlaubt Hofflächen genutzt habe. Der Vermieter eines Bürogebäudes in Berlin-Reinickendorf hat eine Räumungsklage gegen den Bundesverband der AfD eingereicht. Das gab das Landgericht II am Mittwoch bekannt. Zuvor hatte der österreichische Vermieter Lukas Hufnagl den Mietvertrag für die Parteizentrale bereits fristlos und hilfsweise auch fristgerecht gekündigt. Grund für den drohenden Rauswurf ist demnach die Wahlparty der AfD nach der Bundestagswahl. Dabei soll die Partei im Innenhof gegrillt und die Hausfassade mit dem Parteilogo blau-rot angestrahlt haben. Beides sei nicht vom Vermieter genehmigt worden. Zudem hätten andere Mieter das Haus stundenlang nicht betreten können, da er Eingang von Polizisten versperrt worden sei. Der Bundesverband der AfD hat laut Hufnagl nur rund ein Viertel des Gebäudes angemietet. Der Innenhof gehört nicht dazu, auch jedwede Form von Werbung an der Außenfassade hat der Vermieter demnach untersagt. Die AfD habe sich verhalten, als sei sie Eigentümerin des Objekts, kritisierte Hufnagl in einem Interview mit dem Politico-Podcast. Dabei seien auch Anwälte, Physiotherapeuten und eine Einrichtung für Flüchtlingsbetreuung Mieter. Die Partei soll auf die bisherigen Aufforderungen nicht reagiert haben. Stattdessen soll die AfD mit einem Brief reagiert haben, in dem es heißt, dass der Vermieter mit entsprechenden politischen Veranstaltungen habe rechnen müssen.
