Die frühere AfD-Vizechefin Mariana Harder-Kühnel aus Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) darf weiter behaupten, dass der Pohlheimer AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Schulz sie körperlich angegriffen und beleidigt hat. Das hat am Freitag (7. März) ein Gericht entschieden. Mit dem Zoff und Machtkampf zweier Politiker, die sich nicht ausstehen können, muss sich nun allerdings voraussichtlich ein weiteres Gericht beschäftigen. Richter Carlo Conze hatte das Urteil gesprochen, drei Minuten hatte er die Entscheidung am Freitag erklärt und begründet, der Saal leerte sich, das Verfahren am Amtsgericht in Gelnhausen war zu Ende. Und doch bleibt eine wesentliche Frage unbeantwortet: Warum muss ein Zoff um einen Rempler und um eine Beschimpfung, warum muss ein Machtkampf, der politisch längst entschieden ist, zwischen zwei Bundestagsabgeordneten, die sich spinnefeind sind, vor Gericht ausgetragen werden? Es ist eine Frage, mit der sich Richter Conze freilich nicht zu befassen hatte. Er entschied darüber, ob die frühere AfD-Vizechefin Mariana Harder-Kühnel weiterhin behaupten darf, dass der Sprecher der AfD im Kreis Gießen, der in Pohlheim lebende Bundestagsabgeordnete Uwe Schulz, sie im Oktober 2022 auf einem Landesparteitag in Gießen körperlich angegriffen und beleidigt hat. Das Urteil fiel äußerst klar aus. Die Klage Schulz’ werde abgewiesen. In dem Verfahren habe sich herausgestellt, dass die Behauptungen Harder-Kühnels »wahr sind«, so erklärte der Richter.
via giessener allgemeine: AfD-Streit in Hessen: Gerichtsurteil um Ex-Vizechefin gefallen