Bei einer Gewalttat in Rotenburg ist das jüngste Opfer drei Jahre alt. Ein Kriminalwissenschaftler sagt, worauf wir eher schauen sollten als auf die Herkunft der Täter. „Ich habe mich gefühlt, als wäre ich im Einsatz. Rein, suchen, vernichten, fertig“, sagt ein 33-jähriger Fallschirmjäger. Er spricht über die Nacht zum 1. März 2024, in der er vier Menschen tötete, – darunter ein dreijähriges Mädchen. Am 14. Februar äußerte sich der angeklagte Bundeswehrsoldat erstmals vor Gericht zur Mordserie im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen. Am Freitag (28. Februar) wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Plan des verurteilten Soldaten sah vor, diejenigen, die seine Ehe sabotiert hätten, oder die neue Beziehung seiner Frau unterstützt hätten, zu töten. In der Tatnacht erschoss er den neuen Lebensgefährten seiner damaligen Ehefrau, dessen Mutter und die beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe. Ein Kleinkind und drei weitere Menschen mussten sterben, weil der Täter in einen Gewaltrausch verfallen war. Doch in den Medien und sozialen Netzwerken sprach kaum jemand darüber. „Wo bleibt der Aufschrei? Warum wird immer wieder darüber hinweggesehen, wenn es nicht in das ‚erwartete‘ Narrativ passt?“, fragt eine Frau in einem Beitrag auf LinkedIn. „Wir müssen uns fragen, warum diese Tat nicht denselben Sturm an Reaktionen auslöst, wie wir ihn bei anderen Verbrechen sehen“, schreibt sie. (…) Eine Untersuchung von Medienbeiträgen über Gewaltkriminalität im Inland könnte die Diskrepanz erklären. Sie stammt vom Journalismusprofessor Thomas Hestermann von der Hochschule Macromedia in Hamburg. Die Ergebnisse zeigen, dass Medien weit häufiger über Gewalt-Delikte von Ausländern berichten, als es ihrem tatsächlichen Anteil in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entspricht. Dabei gibt es zwischen Herkunft und Kriminalität keinen direkten Zusammenhang, wissen Experten. Und eine Studie des ifo-Instituts zeigt: Migration nach Deutschland führt nicht zu einer höheren Kriminalitätsrate an den Zuzugsorten. Mögliche Hintergründe und Erklärungen für die Gewalttaten in Aschaffenburg und Rotenburg „Es werden häufig die Herkunft der Täter und die ‚Nicht-Deutschen-Eigenschaft‘ hervorgehoben. Dabei sind es vielmehr die biografischen Erfahrungen, die als Erklärung für Gewalttaten herangezogen werden können“, sagt Rafael Behr BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA. Er war bis 2024 Professor für Kriminalwissenschaften an der Hochschule in der Polizeiakademie Hamburg. Der Bundeswehrsoldat und Täter in Rotenburg beschrieb sich laut seiner Verteidigerin als „emotionsloser, gleichgültiger Zombie“ nach einem Einsatz in Mali. Er habe Attentäter abgewehrt und Bilder von verstümmelten Kindern danach nicht mehr aus seinem Kopf bekommen. Tatsächlich kann eine extreme Erfahrung die Psyche eines Menschen massiv beeinflussen. „Traumatische Erlebnisse können jeden Menschen so verändern, dass er nachher nicht mehr vorhersehbare Taten begeht“, sagt Behr BuzzFeed News Deutschland. „Das trifft für Soldaten genauso zu wie für Geflüchtete. Solche Traumata sind keine notwendige Bedingung für Gewalttaten, aber eine mögliche, die zumindest mehr erklärt als die Herkunft.“

via fr: Auffällige Parallelen zu Aschaffenburg: Die grausame Tat, zu der die Öffentlichkeit schweigt

siehe auch: Stellvertreter-Femizid in Scheeßel Lebenslang für mordenden Ex-Soldaten Florian G. tötete drei Erwachsene und ein Kleinkind in einem brutalen nächtlichen Feldzug. Jetzt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Es war ziemlich klar, worauf das hinausläuft: Der Bundeswehrsoldat Florian G. hatte gestanden, in einem nächtlichen privaten Feldzug drei Erwachsene und ein Kleinkind getötet zu haben. Dafür forderten nicht nur Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, sondern auch seine eigenen Verteidiger. In ihrem Plädoyer sprach seine Anwältin sogar davon, auch Florian G. selbst sei eigentlich „innerlich tot“, nicht mehr in der Lage irgendetwas zu empfinden, neben ihr säße „eine leere Hülle“. Als das Landgericht Verden am Freitag sein Urteil verkündete, ging es also eigentlich nur noch um eine Frage: Erkennt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld und schließt damit einen Antrag auf vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren aus, oder nicht? Für die besondere Schwere der Schuld spreche schon die Anzahl der Taten, sagte der Richter.

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