Die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte „Identitäre Bewegung“ darf nicht als Partei an der kommenden Bundestagswahl antreten. Das entschied der Bundeswahlausschuss in einer Sitzung am Montag. Grund ist ein Formfehler auf dem Zulassungsantrag. Die „Identitäre Bewegung“ scheiterte damit gleich an einer der ersten Hürden, bevor weitere inhaltliche Fragen überprüft werden konnten. Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass mindestens drei Mitglieder des Vorstands den Zulassungsantrag, eine sogenannte Beteiligungsanzeige, im Vorfeld unterschreiben müssen. Der „Identitären Bewegung“ fehlten laut Bundeswahlleiterin Ruth Brand alle Unterschriften. Die Aktivisten können sich innerhalb von vier Tagen beim Bundesverfassungsgericht beschweren.
Deutsche Behörden prüfen “Hass-Manifest” nach Amoklauf an bayerischer Schule – #terror
Nach dem Messerattentat in einer bayerischen Schule sieht die Polizei ein extremistisches Motiv. Die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung hat die Ermittlungen übernommen. Warum? Diese Frage stellen sich in Bayern seit einer Woche unzählige Schülerinnen und Schüler, Read more