Die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte „Identitäre Bewegung“ darf nicht als Partei an der kommenden Bundestagswahl antreten. Das entschied der Bundeswahlausschuss in einer Sitzung am Montag. Grund ist ein Formfehler auf dem Zulassungsantrag. Die „Identitäre Bewegung“ scheiterte damit gleich an einer der ersten Hürden, bevor weitere inhaltliche Fragen überprüft werden konnten. Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass mindestens drei Mitglieder des Vorstands den Zulassungsantrag, eine sogenannte Beteiligungsanzeige, im Vorfeld unterschreiben müssen. Der „Identitären Bewegung“ fehlten laut Bundeswahlleiterin Ruth Brand alle Unterschriften. Die Aktivisten können sich innerhalb von vier Tagen beim Bundesverfassungsgericht beschweren.
Staatsanwaltschaft über beschlagnahmtes Höcke-Plakat: Anti-AfD-Banner der Linken nicht strafbar – #polizeiproblem
Ein Anti-AfD-Plakat hängt im Fenster eines Linken-Parteibüros in Brandenburg. Nach einem Hinweis stellt es die Polizei sicher. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis: Es ist nicht strafbar. Das Plakat der Brandenburger Linken in Fürstenwalde/Spree mit Read more