Nicht nur Robert Habeck: CDU-Chef Friedrich Merz hat ebenfalls Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt – in einigen Fällen gab es auch Hausdurchsuchungen. Die gelernte Krankenschwester aus Haßberge in Unterfranken war wütend an diesem Tag im Oktober 2023. (…) Ein Kommentar, den die Frau noch sehr bedauern sollte. Anfang Mai 2024 erhielt sie ein Schreiben der Polizei, in der sie zu einer Anhörung gebeten wurde. Friedrich Merz hatte persönlich einen Strafantrag gegen sie gestellt. In diesem August kam es in der Sache zur Verhandlung. Gegen eine Geldauflage von 1000 Euro wurde das Verfahren eingestellt. Ihren Post hat die Frau gelöscht, sich entschuldigt. Der Anwalt der Frau aus Bayern, Horst Soutschek, kann verstehen, dass Politiker Beleidigungen zur Anzeige bringen. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, sagt er, findet aber in diesem Fall: “Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.” Auch der Umweltaktivist Tadzio Müller wurde von Friedrich Merz für Tweets im Herbst 2023 angezeigt. Er hatte als Reaktion auf einen Kommentar des CDU-Chefs zum Asylrecht diesem “schamfreie Arschlochhaftigkeit” vorgeworfen und ihn in einem weiteren Post als “rassistisches Arschloch” bezeichnet. Beide Verfahren laufen noch. Müller ist sich keiner Schuld bewusst. Er sieht die Anzeigen als Versuch, ihn einzuschüchtern: “Es geht nicht um eine Beleidigung oder Ehrverletzung. Es geht darum, Leute wie mich aus dem öffentlichen Diskurs herauszudrängen.” (…) Seit Tagen tobt in den sozialen Netzwerken eine Debatte über die Frage, ob Politiker sich juristisch gegen Beleidigungen wehren – und welche Konsequenzen diese Anzeigen haben sollten.  Ausgelöst wurde die Diskussion durch eine Hausdurchsuchung bei einem 64-jährigen Rentner aus Bayern, der auf X einen Post retweetet hatte, in dem Vizekanzler Robert Habeck in Abwandlung eines Logos der Firma Schwarzkopf als “Schwachkopf” bezeichnet wurde. Das Vorgehen löste bei vielen Menschen in den sozialen Netzwerken Empörung und eine Debatte über Verhältnismäßigkeit aus. Auch der stern berichtete über den Fall.  Die Staatsanwaltschaft teilte nun in einer Pressemitteilung mit, die Hausdurchsuchung sei bereits vor Habecks Strafantrag beantragt und vom Amtsgericht genehmigt worden. (…) Auch Friedrich Merz ging immer wieder gegen Beleidigungen im Netz vor. Ein von ihm unterschriebener Sammelantrag vom 23. Oktober 2023, der dem stern vorliegt, zeigt dabei die Bandbreite. In den beanstandeten Posts wird Merz von verschiedenen Personen als “Wichser”, “korrupter Faschist” und “widerliches Arschloch” bezeichnet. Alles Beleidigungen, die auch jenseits des Netzes strafbar sind. “Friedrich Merz lässt Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen”, bestätigte ein Sprecher dem stern.

via stern: “SCHWACHKOPF”-DEBATTE Friedrich Merz stellte Strafantrag wegen Beleidigung – Hausdurchsuchung!