Das OLG Celle hatte entschieden, dass der frühere AfD-Politiker Emden seine Vorwürfe gegen AfD-Landeschef Schledde unterlassen muss. Dagegen legte er jetzt Einspruch ein. Der juristische Streit um den Vorwurf, die AfD Niedersachsen habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte „Kriegskasse“ verlangt, könnte in eine nächste Runde gehen. Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden legte Einspruch ein gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Das Gericht hatte entschieden, dass Emden seine „Kriegskassen“-Behauptung über AfD-Landeschef Ansgar Schledde künftig unterlassen muss. Am Montag ging Emdens Einspruch ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. „Das Gericht muss nun zunächst die Zulässigkeit des Einspruchs prüfen.“ Im Fall eines zulässigen Einspruchs müsse dann erneut ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden. Das OLG hatte ein Versäumnisurteil gesprochen, weil zu dem Berufungsprozess weder Emden noch seine Anwältin erschienen waren. Das Gericht legte für seine Entscheidung daher nur den Vortrag der Schledde-Seite zugrunde – die Aussagen der vom Oberlandesgericht vernommenen Zeugen, die Schledde belastet hatten, wurden nicht berücksichtigt.

via noz: Oberlandesgericht Celle Ex-AfD-Politiker legt Einspruch im „Kriegskasse“-Prozess ein

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