Es bleibt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe: Ein Familienrichter am AG Weimar beging auch laut BGH eine Rechtsbeugung. Der Jurist hatte in der Corona-Pandemie für alle Kinder an zwei Schulen die Maskenpflicht aussetzen wollen. Der ehemalige Familienrichter am Amtsgericht (AG) in Weimar hat Rechtsbeugung begangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch das Urteil des Landgerichts (LG) Erfurt vom August 2023 und verwarf die Revision sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft (Urt. v. 20.11.2024, Az. 2 StR 54/24). Christian D. habe als Richter elementare Rechtsverstöße begangen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise vom Recht entfernt, § 339 Strafgesetzbuch (StGB). Das LG hatte D. seinerzeit wegen Rechtsbeugung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Fall des Richters hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil der Mann die Corona-Schutzmaßnahmen für alle Schüler:innen an zwei Schulen für beendet erklärt hatte. So hatte D. im April 2021 mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass alle Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen, keine Abstände einhalten und nicht an Schnelltests teilnehmen sollten. (…) D. ist bereits seit Januar vorläufig vom Dienst suspendiert, seine Bezüge sind um 25 Prozent gekürzt. Auch das Dienstgericht für Richter und Staatsanwälte am LG Meiningen war davon überzeugt, dass der Richter “bewusst und schwerwiegend” gegen die Rechtspflege verstoßen habe.

via lto: Revisionsurteil gegen ehemaligen Familienrichter BGH bestä­tigt Ver­ur­tei­lung wegen Rechts­beu­gung