Der bekannte Rechtsextremist und einstige Dauerdemonstrant nahm sich für sein letztes Wort vor Gericht viel Zeit. Nun kam er zum Ende. Das Urteil am Landgericht fällt in dieser Woche. (…) Er hatte zuvor angekündigt, rund 13 Stunden dafür zu brauchen, woraufhin mehrere neue Verhandlungstermine festgesetzt wurden. Am Ende waren es wohl noch ein paar Stunden mehr. Angeklagt ist der als Rechtsextremist bekannte Liebich unter anderem wegen Volksverhetzung. Laut dem Strafrechtler Prof. Dr. Joachim Renzikowski von der Uni Halle gibt es grundsätzlich keine Vorgaben zum zeitlichen Umfang oder dem Inhalt des letzten Wortes. „Es steht dem Angeklagten frei, was er zu seiner Verteidigung vorbringen will.“ Allerdings könne ihm bei Missbrauch nach vorheriger und in der Regel mehrfacher Ermahnung das Wort entzogen werden, etwa bei ständigen Wiederholungen, weitschweifigen, abwegigen oder beleidigenden Äußerungen. Sven Liebich konnte viele Stunden sprechen. Am Montag erklärte er, dass er Angst habe, ungerechtfertigt verurteilt zu werden. Da die Staatsanwaltschaft gegen ihn sei, der Verfassungsschutz eine Hetzjagd gegen ihn betreibe. Ihnen, wie auch dem Bündnis Halle gegen Rechts und der Presse, unterstellte Liebich, einer „Riesenclique“ anzugehören, die ihn von der Straße holen und ins Gefängnis bringen wolle.
KG rügt identifizierende Berichterstattung Nius durfte Asylanwältin nicht an den Pranger stellen
Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. Nach dem Attentat Read more