Es klingt sehr technisch, könnte aber weitreichende Auswirkungen haben. Mehrere Staatsrechtler sehen Rechtsbrüche der AfD bei der Finanzierung ihres Wahlkampfs in Sachsen-Anhalt. Im schlimmsten Fall könnte dem Land eine Neuwahl drohen. Die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger kritisiert eine unsaubere Wahlkampf-Finanzierung durch die AfD in Sachsen-Anhalt. Das könne dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss, sagte Schönberger dem “Spiegel”. Hintergrund ist ein zumindest hemdsärmeliger Umgang der AfD mit Fraktionsmitteln im Wahlkampf. Dieser stützte sich offenkundig auch auf die sogenannten Bürgerdialoge der Landtagsfraktion, die es im ganzen Land gab. “Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde Großteils aus Fraktionsmitteln finanziert”, sagte Schönberger dem Nachrichtenmagazin. “Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.” Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen; Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten danach ebenfalls als Spenden. Eine verdeckte Parteienfinanzierung könne zur Ungültigkeit einer Wahl führen, so Schönberger. In der Vergangenheit hätten Gerichte solche Rügen zwar daran scheitern lassen, dass sie davon ausgingen, dass sich die illegale Wahlwerbung im Ergebnis nicht ausgewirkt habe. In Sachsen-Anhalt aber, meint Schönberger gegenüber dem “Spiegel”, “könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen”.

via ntv: Fragezeichen hinter Finanzierung Staatsrechtler halten Sachsen-Anhalt-Wahl für anfechtbar

siehe auch: Illegale Wahlkampffinanzierung Muss die Wahl in Sachsen-Anhalt wiederholt werden? Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält die Landtagswahl für anfechtbar: Die AfD-Landtagsfraktion bezahlte zentrale Wahlkampfveranstaltungen. „Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“, sagte Rechtsprofessorin Sophie Schönberger dem Spiegel. „Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.“ Was ist dran an dieser Aussage? Muss in Sachsen-Anhalt bald neu gewählt werden? Bereits im April hatte das ARD-Magazin „Kontraste“ recherchiert, dass die sehr gut besuchten „Bürgerdialoge“ der AfD wesentlich aus Mitteln der AfD-Landtagsfraktion finanziert wurden. Die Landtagsfraktionen dürfen mit den Mitteln, die sie vom Landtag erhalten, zwar auch Öffentlichkeitsarbeit machen, das heißt, über die Arbeit der Abgeordneten informieren. Was aber nicht geht, sagt das Fraktionsgesetz von Sachsen-Anhalt ganz deutlich in Paragraf 2: „Diese Leistungen dürfen nicht für Zwecke der Parteien verwendet werden.“ Tatsächlich wurde bei den „Bürgerdialogen“ aber in starkem Maße Wahlkampf für die AfD gemacht, also die Partei unterstützt. Dabei wurde Ulrich Siegmund als AfD-Spitzenkandidat vorgestellt, das Wahlprogramme der AfD beworben und zur Wahl der AfD bei der Landtagswahl aufgerufen. Rechtsprofessorin Sophie Schönberger sagte schon im „Kontraste“-Bericht, dass das problematisch sei. Allerdings deutete „Kontraste“ etwas resignativ an, dass man gegen den Missbrauch der Fraktionsgelder zunächst wenig machen könne. Der Landesrechnungshof prüfe zwar die Fraktionsfinanzen, allerdings erst nach Ende der Wahlperiode, also auch erst nach der Landtagswahl. Rechtsprofessorin Schönberger sagte damals: „Das Schlimmste, was dann passieren kann, ist, dass die Fraktion die Gelder an den Landeshaushalt zurückzahlen muss.“ Inzwischen hat Schönberger aber einen anderen Hebel gefunden: Eine verdeckte Parteienfinanzierung im Wahlkampf könne zur Ungültigkeit der Wahl führen, so die führende deutsche Wahl- und Parteienrechtlerin, die an der Freien Universität Berlin lehrt.


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