Im Hessischen Landtag ist ein neues Gesetz zum Schutz vor Verfassungsfeinden in Kraft getreten. Es ermöglicht Überprüfungen von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen. Die AfD hatte das Vorhaben kritisiert. Mit Fragebögen und Informationen von Polizei und Verfassungsschutz will der Hessische Landtag mögliche Verfassungsfeinde im eigenen Haus aufspüren. Ein neues Gesetz, das an diesem Sonntag in Kraft getreten ist, erlaubt es, alle rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Am Ende könnten sie ein Hausverbot erhalten, ihren IT-Zugang sowie ihr Gehalt verlieren. In einem ersten Schritt sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Fragebogen zum Beispiel angeben, ob sie Straftaten begangen haben oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen angehörten. Diese schließen sowohl Links- als auch Rechtsextremismus sowie Islamismus ein. Die Beantwortung des Fragebogens ist freiwillig. Nach Angaben eines Landtags-Sprechers sollen den Mitarbeitern die Fragebögen “zeitnah” zugehen. Ergeben sich aufgrund der Antworten Zweifel an der Verfassungstreue, kann Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) ein Führungszeugnis für Behörden anfordern. Hat dieses einen Eintrag, darf sie dem Landtag zufolge “mit Zustimmung der betroffenen Person Einsicht in die zugrunde liegende Entscheidung nehmen”. Mit Zustimmung des Mitarbeiters kann die Landtagspräsidentin auch Polizei und Verfassungsschutz fragen, “ob und welche Erkenntnisse dort vorhanden sind”.
via hessenschau: Neues Gesetz in Kraft Landtag führt Extremismus-Check für Mitarbeiter ein
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