Alexander H. hat keine Berufung eingelegt. Bei den Bewährungsauflagen ist jedoch noch ein Punkt offen. Bis zu 20 Jahre Haft waren möglich, zwölf Jahre hatte die Anklage gefordert. Am 27. November verurteilte eine hauptstädtische Kriminalkammer den schwedischen Neonazi Alexander H. zu acht Jahren Gefängnis. Sechs Jahre davon setzte das Gericht unter Auflagen zur Bewährung aus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Verurteilte hat innerhalb der gesetzlichen Frist keine Berufung eingelegt. Es ist ein mildes Urteil – gemessen an den eigenen Einlassungen des Angeklagten im Prozess. Alexander H. hatte erklärt, dass er ohne das Einschreiten der Polizei zumindest einige der vorbereiteten Anschläge umgesetzt hätte. Dabei hätte es seinem Geständnis zufolge möglicherweise auch Todesopfer gegeben. Voraussetzung für die teilweise Bewährung ist unter anderem die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm. (…) Ermittler berichteten etwa, H. habe sich noch während der Untersuchungshaft von seiner Mutter rechtsradikale Literatur bringen lassen. Auch nach seiner provisorischen Freilassung habe er weiterhin Kontakte in die rechtsextreme Szene gepflegt. Aufmerksamkeit erregte zudem die Anwesenheit von Zeke B. in den Zuschauerreihen des Gerichtssaals – jenem Komplizen und Gesinnungsgenossen, mit dem H. in Schweden wegen Brandstiftung verurteilt worden war. Ein spezialisierter Ermittler betonte im Prozess ausdrücklich, es gebe keine Anzeichen für eine ideologische Abkehr. Alexander H. selbst räumte ein, im Vorfeld des Prozesses lediglich auf Drängen seines Vaters an drei Sitzungen bei Respect.lu teilgenommen zu haben. (…) Am 27. November wurde der inzwischen 24-jährige Alexander H. in erster und nunmehr letzter Instanz in allen elf Anklagepunkten schuldiggesprochen. Das Urteil umfasst ein breites Spektrum schwerer Straftaten, begangen teils als Minderjähriger, teils als Erwachsener: die illegale Herstellung, den Besitz und die Weitergabe von Sprengstoff, den Bau mehrerer Sprengsätze, die Nutzung verbotener chemischer Vorprodukte sowie den Betrieb eines nicht genehmigten Sprengstofflabors im Keller des Wohnhauses seines Vaters in Strassen.

via wort.lu: Schwede aus Luxemburg plante Attentate Urteil gegen Neonazi-Terroristen rechtskräftig – eine Frage bleibt


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