Der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Volksverhetzung und weiterer Straftaten zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt werden. Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch hält 215 Euro je Tagessatz für angemessen, wie er vor dem Amtsgericht Würzburg sagte. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen würde der 24-jährige Halemba im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Die Verteidigung des Angeklagten forderte in ihrem Plädoyer Freispruch für ihren Mandanten. Halemba und seine Anwälte hatten sich vor Gericht tagelang nicht zu den Vorwürfen eingelassen, in den Plädoyers wurde eine Beteiligung Halembas an den angeblichen Taten zurückgewiesen beziehungsweise wurden die Vorfälle als nicht strafrechtlich relevant dargestellt.
via sz: Anklage hält Halemba für schuldig, die Verteidigung nicht
0 Comments