Volksverhetzung soll zum Entzug des passiven Wahlrechts führen. So sieht es ein Paket mit Strafrechtsverschärfungen von Justizministerin Hubig vor. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ein Paket mit Strafrechts-Verschärfungen vorgelegt. Die meisten haben mit dem Schutz von Polizist:innen und Einsatzkräften zu tun und stehen wegen der an Silvester zu erwartenden Böllerattacken natürlich im Mittelpunkt des medialen Interesses. Fast versteckt findet sich in diesem Paket aber auch eine Änderung, die nach Silvester vermutlich eher zu Kontroversen führen wird. Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung kann das Strafgericht künftig das passive Wahlrecht aberkennen. Das heißt: Falls Björn Höcke oder ein anderer AfD-Hetzer wegen Volksverhetzung verurteilt würde, dürfte er fünf Jahre lang nicht mehr für einen Sitz im Landtag oder Bundestag kandidieren. Etwas Ähnliches war im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt worden: „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung.“ Gegenüber dieser Ankündigung sieht Hubigs Vorschlag nun zwei Abmilderungen und eine Verschärfung vor. So plant Hubig keinen Automatismus, sondern die Gerichte sollen im Einzelfall entscheiden. Außerdem sollen Verurteilungen zu Geldstrafen nicht ausreichen, vielmehr soll mindestens eine sechsmonatige Freiheitsstrafe erforderlich sein. Allerdings soll der Verlust der Wählbarkeit nicht erst bei wiederholter Verurteilung wegen Volksverhetzung eintreten können, sondern schon beim ersten Mal.
via taz: Ahndung bei Volksverhetzung Eine Strafe für die Demokratie
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