Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des Thüringer AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera wegen Beleidigung einer Journalistin. Brandner hatte die Frau mehrfach als Faschistin bezeichnet und trotz eines juristischen Verbots die Beleidigungen fortgesetzt. Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des Thüringer AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen ihn. Brandner hatte die “Spiegel”-Journalistin Ann-Katrin Müller mehrfach als Faschistin bezeichnet und anderen eine Belohnung versprochen, wenn sie das ebenfalls tun. Die Journalistin hatte Strafanzeige erstattet. Brandner wurde die Bezeichnung juristisch verboten, er beleidigte die Frau aber weiterin. Deshalb wurden bereits mehrere Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro gegen ihn verhängt.

via mdr: WEGEN BELEIDIGUNG Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem Stephan Brandner auf

siehe auch: Nach Maximilian Krah Auch Immunität von AfD-Abgeordnetem Brandner aufgehoben Berlin · Der Bundestag hat die Immunität von zwei AfD-Politikern aufgehoben: Während Maximilian Krah damit für Schlagzeilen sorgte, geschah es im Fall von Stephan Brandner fast unbemerkt. Was ihm vorgeworfen wird. bends um 20.09 Uhr informierte Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) das Plenum über eine kurzfristige Abstimmung: Beim Zusatzpunkt 22 auf der Tagesordnung ging es am Donnerstag um eine Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses, wonach die „Durchführung eines Strafverfahrens gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Stephan Brandner“ genehmigt wird. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme, alle anderen stimmten zu. Es war bereits das zweite Mal an diesem Sitzungstag, dass die Immunität eines AfD-Abgeordneten aufgehoben wurde. Doch während das bei dem wegen mehrerer Skandale bekannten Rechtsaußenpolitiker Maximilian Krah für Schlagzeilen sorgte, geschah das im Fall Brandner fast unbemerkt. Es gab noch einen weiteren auffälligen Unterschied beim Prozedere im Bundestag: Während selbst die AfD-Fraktion für die Aufhebung der Immunität von Krah stimmte, enthielt sie sich bei ihrem parlamentarischen Geschäftsführer und Justiziar Brandner. Worum geht es im Strafverfahren gegen Brandner? Es handelt sich um einen Rechtsstreit, der schon in der vergangenen Wahlperiode zur Aufhebung der Immunität des Thüringer Politikers geführt hat: Wie „Der Spiegel“ damals berichtete, hatte Brandner eine Hauptstadtbüro-Korrespondentin des Nachrichtenmagazins auf der Plattform X als „Faschistin“, „Oberfaschistin“ und „Spiegel-Faschistin“ bezeichnet. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera wegen Beleidigung und Anstiftung zur Beleidigung.