Die AfD war gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall juristisch vorgegangen. Nun wies das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Die Einstufung ist damit rechtskräftig. In dem Verfahren ging es allerdings nicht um die jüngste Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind drei Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig.

via mdr: EINSTUFUNG RECHTSKRÄFTIG Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden wegen Einstufung als Verdachtsfall zurück

siehe auch: BVerwG lässt keine Revision zu Urteile zur AfD-Ein­stu­fung als Ver­dachts­fall rechts­kräftig. Lange wurde gerichtlich um die Einstufung und Beobachtung der AfD als sog. Verdachtsfall gestritten. Vor den Instanzgerichten ist die Sache nun abgeschlossen. Der Weg könnte nun weiter in Richtung Bundesverfassungsgericht gehen. Die Berufungsurteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der AfD als “Verdachtsfall” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sind rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies, wie erst jetzt bekannt wurde, bereits Ende Mai die entsprechenden Nichtzulassungsbeschwerden zurück (Beschl. v. 20.05.2025, Az. 6 B 21.24, 6 B 22.24 und 6 B 23.24). Bereits im Jahr 2021 wurde bekannt, dass das BfV die AfD als sogenannten Verdachtsfall eingestuft hatte – eine Entscheidung, die eingehend gerichtlich überprüft wurde. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln und später das OVG NRW gaben dem Verfassungsschutz bzw. dem Bundesinnenministerium jeweils Recht: Es gebe zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD gegen zentrale Prinzipien der Verfassung agiere.


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