Er engagierte sich in rechtsextremen Organisationen und publizierte in rechtsradikalen Medien. Dennoch darf ein angehender Jurist aktuell am Landgericht Passau ein Rechtsreferendariat absolvieren. Es ist die Voraussetzung, um Richter zu werden. Wer vom Staat zum Juristen ausgebildet werden möchte, der darf diesen Staat und seine Verfassung nicht aktiv bekämpfen. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht vor einem halben Jahr. Damals ging es um einen Neonazi, der am Oberlandesgericht Bamberg sein Rechtsreferendariat absolvieren wollte, dort aber als “charakterlich ungeeignet” abgelehnt worden war. Zurecht, wie das oberste deutsche Verwaltungsgericht letztinstanzlich feststellte. Einen ähnlichen Fall gibt es nun am Landgericht Passau, nur, dass dort ein Bewerber aus der rechtsextremen Szene angenommen wurde und seit vergangenem Oktober als Rechtsreferendar angestellt ist. Hier hätten Kontrollmechanismen versagt, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Toni Schuberl. Die Grünen haben deshalb eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Justizminister Georg Eisenreich verweist in seiner Antwort, die dem BR vorliegt, auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Zum Einzelfall könne man sich deshalb nicht äußern. Grundsätzlich würden Bewerber für das Rechtsreferendariat aber überprüft, etwa ob sie Mitglied in einer extremistischen Organisation seien. Gäbe es Zweifel an der Verfassungstreue, könne auch der Verfassungsschutz eingeschaltet werden.

via br: Landgericht Passau: Ein Rechtsextremist als Rechtsreferendar?