Der Eilantrag von AfD und Junger Alternative gegen den Verfassungsschutz wurde vom OVG Münster verworfen. Die Jugendorganisation ist aufgelöst, die Beschwerde unzulässig. Im seit Jahren schwelenden Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht ein Eilbeschwerdeverfahren ohne Entscheidung beendet. Damit hatte eine Beschwerde der zum 31. März dieses Jahres aufgelösten AfD-Jugendorganisation Junge Alternative keinen Erfolg, wie das OVG mitteilte. Entschieden wurde in NRW, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln seinen Sitz hat. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass der Verfassungsschutz die Junge Alternative als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Einen Eilantrag in der Sache lehnte das Gericht ab. Dagegen legte die Partei am nordrhein-westfälischen OVG Beschwerde ein – ohne Erfolg, wie das Gericht jetzt mitteilte. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. Gericht sieht keine Grundlage mehr für Anträge Der 5. Senat des OVG verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz nach der Auflösung der Jungen Alternative erklärt hatte, die Nachwuchsorganisation sei nach ihrer Liquidation weder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden noch habe das Amt die Öffentlichkeit über so einen Schritt informiert. Dadurch sei den Eilanträgen von AfD und Junger Alternative die Grundlage entzogen. Das OVG hatte der Partei und ihrer mittlerweile aufgelöste Jugendorganisation entsprechende Hinweise gegeben – dennoch hielten beide im Hauptsacheverfahren an dem Rechtsstreit fest. Daraufhin verwarf das OVG die Eilbeschwerde als unzulässig.
via tagesspiegel: Gericht beendet Eilverfahren: Kein Erfolg für AfD und Junge Alternative gegen Verfassungsschutz
siehe auch: Eilverfahren zur Einstufung der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als erwiesen extremistische Bestrebung beendet. Das Oberverwaltungsgericht hat heute das Eilbeschwerdeverfahren der „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihrer früheren, inzwischen aufgelösten Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ gegen die Einstufung der JA als gesichert extremistische Bestrebung ohne Entscheidung in der Sache beendet. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 05.02.2024 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die JA nach vorläufiger Einschätzung als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln durfte, und damit einen entsprechenden Eilantrag der AfD und der JA abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts nun im Wesentlichen als unzulässig verworfen und das Verfahren im Übrigen eingestellt. Nachdem sich die JA mit Wirkung zum 31.03.2025 aufgelöst hatte, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt, die sich in vereinsrechtlicher Liquidation befindliche „JA i. L.“ weder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft zu haben noch eine entsprechende Unterrichtung der Öffentlichkeit vorgenommen zu haben, vielmehr zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine diesbezüglichen Festlegungen vornehmen zu können. (…) Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 5 B 131/24 (I. Instanz: VG Köln 13 L 1124/23)