Björn Höcke hat Angestellten des Inlandsgeheimdienstes vor Konsequenzen gewarnt – und seinen X-Beitrag kurz darauf wieder gelöscht. Die AfD klagt gegen die Behörde. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz kommt in der Partei nicht gut an. Der Bundesvorstand will gegen das Bundesamt klagen. Björn Höcke, Chef des Landesverbands in Thüringen, hingegen drohte den Mitarbeitenden des Inlandsgeheimdienstes. „Man kann den Angestellten des VS nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen“, schrieb Höcke auf X, der Onlineplattform des Tech-Milliardärs Elon Musk. Kurze Zeit später löschte er seinen Beitrag allerdings wieder. Im gleichen Beitrag zitierte Höcke zudem die Kritik des US-Außenministers Marco Rubio an der Einstufung der AfD. Dieser hatte am Freitag ebenfalls auf X geschrieben, Deutschland habe seiner Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. „Das ist keine Demokratie – es ist eine verdeckte Tyrannei.“ Das Auswärtige Amt konterte unter dessen Beitrag: „Das ist Demokratie.“
via tagesspiegel: AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein: Höcke droht Behörden-Mitarbeitern – „mitgehangen – mitgefangen“
siehe auch: “Gesichert rechtsextremistische Bewegung” AfD klagt gegen Verfassungsschutz-Einstufung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD in der vergangenen Woche als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Am Freitag hatte der Verfassungsschutz bekanntgegeben, dass er die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” einstuft. Jetzt hat die Partei Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Alternative für Deutschland (AfD) geht juristisch gegen ihre Einstufung als “gesichert rechtsextremistisch” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor. Nach Angaben eines Sprechers der Parteivorsitzenden Alice Weidel reichte die Partei eine entsprechende Klage (Az. 13 K 3895/25) und einen Eilantrag (Az. 13 L 1109/25) beim Verwaltungsgericht (VG) Köln ein. Dort hat das BfV seinen Sitz. Die Pressestelle des VG Köln bestätigte den Eingang der Anträge gegenüber LTO. Hintergrund ist die Entscheidung des Verfassungsschutzes vom vergangenen Freitag, die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzustufen. Die Behörde begründete dies mit einer “die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei”. Zuvor war die Partei lediglich als Verdachtsfall geführt worden, was bereits eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubte – etwa durch den Einsatz von V-Leuten oder Überwachungsmaßnahmen. Mit der nun erfolgten Hochstufung sinkt die rechtliche Hürde für solche Eingriffe weiter.

zu Peter Fischer siehe auch: Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt Peter Fischers AfD-Schelte bleibt straffrei “Kotzt ihnen ins Gesicht”: Auch die Generalstaatsanwaltschaft Köln sieht nach Peter Fischers deftiger AfD-Schelte keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Die Beschwerden gegen Eintracht Frankfurts Ex-Präsidenten hatten keinen Erfolg. Peter Fischer war verbal in die Vollen gegangen: “Rennt ihnen die Türen ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht”, so müsse man mit AfD-Wählern umgehen, forderte Fischer im Februar 2024 im Kölner Privatsender RTL. Denn wer sein Kreuz bei der AfD mache, sei “Nationalsozialist, nix anderes”. Diese Äußerungen brachten Fischer 65 Strafanzeigen ein, unter anderem wegen Beleidigung. Doch wie zuvor schon die Staatsanwaltschaft ist auch die Kölner Generalstaatsanwaltschaft der Ansicht: Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat die Behörde dem hr mitgeteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat ein halbes Jahr lang geprüft, ob die Staatsanwaltschaft im November 2024 die Ermittlungen gegen Fischer zu Recht eingestellt hatte. Eindeutig ja, lautet die Antwort der übergeordneten Behörde. Fischers Äußerungen seien weder eine Beleidigung noch Volksverhetzung. Auch habe er nicht zur Gewalt aufgerufen oder den öffentlichen Frieden gestört. Diese vier Straftatbestände hatte die Staatsanwaltschaft geprüft.
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