Während des G20-Gipfels in Hamburg werden Protestierende von Polizist:innen verletzt. Eine Geschädigte erhält Schmerzensgeld, bei den Ermittlungen tauchen Polizeichats auf. Dort prahlt ein Polizist mit Gewalttaten. Ein Auszug aus „Recht gegen rechts – Report 2025“. Zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen aus dem Jahr 2024 und ein seit sieben Jahren verschlepptes Ermittlungsverfahren gegen einen gewalttätigen Polizeibeamten aus Süddeutschland werfen ein Schlaglicht auf den Unwillen der Hamburger Justiz, die zahlreichen Vorfälle von Polizeigewalt im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20 -Gipfel im Juli 2017 in Hamburg strafrechtlich zu verfolgen. Dabei zeigt die Justiz durchaus anhaltenden Verfolgungseifer – zumindest solange sich die Ermittlungen und Verurteilungen gegen Demonstrant:innen richten. Erst im September 2024, immerhin sieben Jahre nach den massenhaften Protestaktionen gegen das Gipfeltreffen in der damals von Olaf Scholz (SPD) regierten Hansestadt, wurden im „Rondenbarg-Prozess“ erstinstanzliche Urteile gesprochen. Zwei Demonstrant*innen wurden zu empfindlichen Geldstrafen wegen Landfriedensbruch und Beihilfe zu versuchter Körperverletzung von Polizeibeamten verurteilt. Ganz anders sieht die Gipfel-Bilanz der Hamburger Justiz aus, wenn es um die – belegbaren – Vorwürfe von massiver Polizeigewalt gegen Demonstrierende geht. Daran hatte auch die Vorsitzende Richterin im „Rondenbarg-Prozess“ keinen Zweifel: „Ich bin sicher, dass es unverhältnismäßige Polizeigewalt gegeben hat. Auch im Rondenbarg“, zitiert die Deutsche Presseagentur Richterin Sonja Boddin anlässlich der Urteilsverkündung. (…) Im April 2024 sprach das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Vergleichsverfahren zwischen der Hamburger Polizeibehörde und der globalisierungskritischen Nichtregierungsorganisation Attac einer Aktivistin, die im Rahmen einer gewaltfreien Blockade durch Polizeigewalt unter anderem eine vier Zentimeter lange Platzwunde am Hinterkopf erlitten hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zu. Zwei weiteren ebenfalls verletzten Attac-Aktivist:innen muss die Polizeibehörde der Hansestadt jeweils 400 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie durch den Schlagstockeinsatz so schwer verletzt wurden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Dem Vergleich vorausgegangen waren sieben Jahre verschleppte Ermittlungen und eine für die Geschädigten zermürbende Hinhaltetaktik von Staatsanwaltschaft und Gerichten. Strafrechtliche Ermittlungen müssen die Täter*innen in Uniform in diesem Fall jedenfalls nicht mehr fürchten. Dies gilt auch für einen zweiten Fall, in dem die Polizeibehörde Hamburg Schmerzensgeld zahlen musste, nachdem es im Juni 2021 vor dem Landgericht Hamburg zu einem Vergleich gekommen war: Die Erzieherin und Flamenco-Tänzerin Lola D. erhielt eine Kompensation in Höhe von insgesamt 4.770 Euro, nachdem ihr ein Polizist bei einem Einsatz am 8. Juli 2017 in Hamburg das Wadenbein gebrochen hatte.
via netzpolitik: Polizeichats: „So jetzt mal zu Dir Du Hamburger Schlächter“
