Die Berliner Polizei handelte rechtswidrig, als sie gegen einen Klimaaktivisten der “Letzten Generation” berüchtigte Schmerzgriffe einsetzte. Das entschied am Donnerstag das VG Berlin. Eine Einzelfallentscheidung mit Signalwirkung. Am 20. April 2023 trugen insgesamt drei Beamte der Berliner Polizei den Klimaaktivisten Lars Ritter von der Straße des 17. Juni. Er hatte sich dort zusammen mit etwa 40 weiteren Aktivist:innen der “Letzten Generation” auf die Fahrbahn gesetzt. Einige hatten sich auch festgeklebt, Ritter aber nicht. Der 21-Jährige ist an die zwei Meter groß, aber schlank – zu dritt konnten ihn die Beamten jedenfalls tragen. Dabei beließen sie es aber nicht. Zwei Beamte fügten Ritter absichtlich zusätzliche Schmerzen zu, um ihn gefügig zu machen – mittels Griffen, die sich im Polizeijargon “Schmerzgriffe” oder “Nervendrucktechnik” nennen. Damit haben die Beamten die Schmerzgrenze überschritten – und zwar wortwörtlich sowie im übertragenen Sinn: Sie haben unverhältnismäßig gehandelt. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht (VG) Berlin und gab Ritters Feststellungsklage statt (Az. 1 K 281/23). Festgestellt wurde die Rechtswidrigkeit der Schmerzgriffbehandlung vor knapp zwei Jahren im Berliner Tiergarten (…) Dafür aber dazu, welche Umstände in der Praxis maßgeblich sind, wenn eine polizeiliche Maßnahme gegen Versammlungsteilnehmende auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft wird: Wie viele Einsatzkräfte sind vor Ort? Wie ist das “Kräfteverhältnis” zwischen Polizei und Demonstrierenden, wie es Richter Peters nannte? Und: Wehrt sich der Störer gegen die Zwangsmaßnahme? Das alles ist laut VG-Vizepräsident Peters relevant für die alles entscheidende Frage: “Gab es Alternativen?” Gemeint waren mildere, also Ritters Grundrechte weniger stark beeinträchtigende Mittel. Musste es wirklich sein, dass ein Polizeibeamter bestimmte Schmerzpunkte an Ritters Hals und Kiefer drückte und ein anderer Beamter, der hinzutrat, Ritters Arme und Beine so verdrehte, dass dieser laut aufschrie? Das Gericht verneinte das: Ein einfaches Wegtragen wäre möglich und ausreichend gewesen. Zu Ritter sagte Peters im Rahmen der Begründung, dessen Körpermaße lägen “nicht völlig außerhalb des Durchschnitts”. Drei Beamt:innen würden völlig reichen – und hätten ja hier auch gereicht. Dass die Schmerzzufügung notwendig war, ließe sich auf den zahlreichen Videos nicht erkennen. “Praktisch, dass das von allen Seiten gefilmt wurde” “Praktisch, dass das von allen Seiten gefilmt wurde”, kommentierte Anwalt Heinemann diesen Umstand. Das erleichterte ihm in diesem Fall die Argumentation, über Fakten musste man sich nicht streiten, sondern nur über deren Bewertung. Auch auf die Argumentation der Berliner Polizei, man habe nicht genug Beamte gehabt, um Ritter einfach wegzutragen, folgten deshalb direkt kritische Nachfragen von der Richterbank. Schließlich sind auf den Videos etliche weitere Beamte zu sehen. Die beiden Polizeivertreter argumentierten, dass diese hier zur Absicherung der Gegenfahrbahn benötigt worden seien. Das überzeugte die Kammer aber nicht: Die umstehenden Kollegen wirkten auf ihn eher wie “Reservekräfte”, sagte Richter Peters. Auch das Argument, in einem dynamischen Demonstrationsgeschehen brauche man stets ein Backup, änderte nichts an der Auffassung des Gerichts. Auf den Einwand, in solch einer Situation “keine hundert Beamte” zur Verfügung zu haben, um eine Person wegzutragen, erwiderte Peters trocken: “Aber hundert hätten sie eben nicht gebraucht.” Ein wesentlicher Teil der Verhandlung drehte sich auch um die Frage, ob Ritter sich den Maßnahmen der Beamten aktiv widersetzt habe. Die Vertreter der Polizei argumentierten, dass Ritter sich, nachdem der erste Beamte bereits Schmerzpunkte an Ritters Hals gedrückt hatte, fallen gelassen habe. Ritter selbst meldete sich daraufhin zu Wort und bekundete, der Beamte hätte kurz zuvor den Kiefergriff spontan wieder losgelassen. Ritter habe keine Möglichkeit gehabt zu reagieren. Auch das Gericht sah keinen aktiven Widerstand

via lto: VG Berlin zu Schmerzgriff gegen Letzte-Generation-Aktivist Sch­merz­g­renze im Ein­zel­fall über­schritten

siehe auch: Verwaltungsgericht Berlin Polizei ging zu hart gegen Klimaaktivisten vor. Bei einer Aktion der “Letzten Generation” vor knapp zwei Jahren ist die Berliner Polizei hart gegen Aktivisten vorgegangen – zu hart, wie ein Gericht jetzt urteilt. Der Einsatz von Schmerzgriffen war rechtswidrig.Die Berliner Polizei hat bei einem Klima-Aktivisten zu Unrecht die Nervendrucktechniken sowie den sogenannten Schmerzgriff angewandt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden (VG 1 K 281/23).   In der konkreten Situation sei das Verhalten der Einsatzkräfte unverhältnismäßig gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Peters. Zugleich betonte das Gericht, dass es “keinen Zweifel” daran habe, dass die Anwendung eines “Schmerzgriffes” zulässig sein könnte. Aus Sicht der Richter ist dies von der konkreten Situation abhängig.   Hier sei der Einsatz nicht erforderlich gewesen, weil die Polizeikräfte den Kläger von der Fahrbahn hätten wegtragen können. “Zum Zeitpunkt des Entfernens des Klägers hätten sich nur noch wenige Personen auf der Fahrbahn befunden und es hätten ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung gestanden”, teilte das Gericht schriftlich mit. Außerdem – so das Verwaltungsgericht – hätten keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der Kläger sich aktiv gegen das Wegtragen wehren würde.

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