Die Alternative für Deutschland steht im Verdacht, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Der Verfassungsschutz beobachtet die Partei und hat 2021 ein ausführliches Gutachten erstellt. Wir veröffentlichen dieses Dokument in voller Länge. In ganz Deutschland haben am Wochenende wieder hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus und ein Erstarken der AfD protestiert. 42 Prozent der Deutschen fordern ein Verbot der extrem rechten Partei. Letzte Woche hat der Bundestag debattiert, ob die AfD verboten werden soll. Der Verfassungsschutz verdächtigt die Alternative für Deutschland bereits seit vier Jahren, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Das Bundesamt stuft die Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Grundlage dafür ist ein 1.000-seitiges Gutachten. Das veröffentlichen wir jetzt in voller Länge: Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD). Im Januar 2019 hat der Verfassungsschutz die AfD als „Prüffall“ eingestuft, die erste Stufe der Beobachtung. Das Bundesamt stellte „erste tatsächliche Anhaltspunkte fest, die für eine extremistische Bestrebung sprechen“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz ein 400-seitiges Gutachten. Das haben wir 2019 veröffentlicht. Im Februar 2021 hat der Verfassungsschutz die AfD zum „Verdachtsfall“ hochgestuft, die zweite Stufe der Beobachtung. Laut Bundesamt „belegen die festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte den Verdacht, dass die Partei […] verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz das 1.000-seitige Folgegutachten. Das Fazit des Gutachtens: Es „liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor“, dass die AfD „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfolgt. Diese Anhaltspunkte liegen „von hinreichendem Gewicht und in hinreichender Anzahl“ vor. Auch „unter besonderer Berücksichtigung der Parteienfreiheit“ machen die Anhaltspunkte eine Beobachtung der Partei „erforderlich“. Mit Menschenwürde unvereinbar Der Verfassungsschutz hat „zahlreiche gewichtige Anhaltspunkte festgestellt, die belegen, dass in der Partei AfD Bestrebungen gegen die Garantie der Menschenwürde“ verfolgt werden. Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In der AfD gibt es relevante Bestrebungen gegen diesen obersten Verfassungsgrundsatz. Der Verfassungsschutz belegt völkisch-nationalistische Aussagen und Positionen in der AfD. Auf allen Ebenen der Partei wird demnach ein „menschenwürdewidriger völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff vertreten“. Das Gutachten verweist auf Konzepte wie Ethnopluralismus, Begriffe wie Umvolkung und Forderungen wie Remigration. Dieses Volksverständnis ist laut Verfassungsschutz „mit der Achtung der Menschenwürde unvereinbar“ und verfassungsfeindlich. Der Verfassungsschutz belegt verfassungswidrige Fremdenfeindlichkeit in der AfD. Auf allen Ebenen der Partei werden demnach Zugewanderte kontinuierlich „pauschal diffamiert und verächtlich gemacht“. Das zeigt sich „insbesondere bei rassistisch motivierter Diskriminierung und einer grundsätzlichen Behandlung einzelner Personen und Personengruppen wie Menschen zweiter Klasse“. Dies belegt, „dass die Achtung der Menschenwürde für bestimmte Minderheiten außer Geltung gesetzt werden soll“. Der Verfassungsschutz belegt verfassungswidrige Muslim- und Islamfeindlichkeit in der AfD. Auf allen Ebenen der Partei werden demnach „muslimische Gläubige aufgrund ihres Glaubens kontinuierlich pauschal diffamiert, herabgewürdigt und ausgegrenzt“. Zudem gibt es Forderungen, die sich „gegen die freie Ausübung der Religionsfreiheit“ richten und damit verfassungsfeindlich sind. Gegen Demokratie und Rechtsstaat Der Verfassungsschutz belegt Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip in der AfD. Auf allen Ebenen der Partei wird demnach die demokratische Nachkriegsentwicklung der Bundesrepublik diffamiert sowie der Staat und die Parteien verunglimpft. „Gewichtigen Teilen der Partei“ geht es „nicht mehr um eine scharfe kritische Auseinandersetzung in der Sache“. Stattdessen soll das Vertrauen in die verfassungsmäßige Ordnung „von Grund auf erschüttert“ werden, damit „die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheine“.
via netzpolitik: Verdachtsfall Rechtsextremismus: Wir veröffentlichen das 1.000-seitige Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD
siehe auch: Über tausend Seiten Geheimes Gutachten zur AfD veröffentlicht. 2021 stufte der Verfassungsschutz die Partei als “rechtsextremistischen Verdachtsfall” ein. Nun wurde der Bericht veröffentlicht, auf dem die Einstufung fußte. Das Portal “netzpolitik.org” hat ein Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD veröffentlicht. Das über tausendseitige Papier bildete die Grundlage für die 2021 erfolgte Hochstufung der Partei von einem “rechtsextremistischen Prüffall” zu einem “rechtsextremistischen Verdachtsfall”. Grundlage des Gutachtens bilden dabei ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen, wie Reden, Artikel oder Beiträge in den sozialen Medien. Informationen von möglichen V-Leuten sollen nicht in die Bewertung eingeflossen sein. Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes kommen zu dem Schluss, dass “tatsächliche Anhaltspunkte” für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Die Partei verfolgt demnach Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.
