Die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte „Identitäre Bewegung“ darf nicht als Partei an der kommenden Bundestagswahl antreten. Das entschied der Bundeswahlausschuss in einer Sitzung am Montag. Grund ist ein Formfehler auf dem Zulassungsantrag. Die „Identitäre Bewegung“ scheiterte damit gleich an einer der ersten Hürden, bevor weitere inhaltliche Fragen überprüft werden konnten. Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass mindestens drei Mitglieder des Vorstands den Zulassungsantrag, eine sogenannte Beteiligungsanzeige, im Vorfeld unterschreiben müssen. Der „Identitären Bewegung“ fehlten laut Bundeswahlleiterin Ruth Brand alle Unterschriften. Die Aktivisten können sich innerhalb von vier Tagen beim Bundesverfassungsgericht beschweren.

via rnd: Entscheidung des Bundeswahlausschusses Rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ darf nicht an Bundestagswahl teilnehmen